E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Trotz Widerspruch und Aufklärung erhalte ich Mahnungen
Bestell-/Kundennummer: 242119288786
Seit fast 4 Monaten ist keine Rechnungsklärung erfolgt / Mahnungsversand für nicht an mich erbrachte Leistungen werden trotz Widerspruch und präziser Erklärung versendet
Seit dem 17.08.21 werden mir, trotz Erklärungen zum Sachverhalt per Telefon bzw. per E-Mail (am 19.08.21 um 10:35 Uhr bzw. 19. 08. 21 um 11:11 Uhr), Mahnungen zugesendet.
Am 21.09.21 haben Sie mir geschrieben, dass Sie mich noch um etwas Geduld bitten, da Sie noch etwas Zeit benötigen. Am 27.09.21 habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten. Auf diese habe ich am 07.10.21 um 10:49 Uhr erneut geantwortet und den Sachverhalt erneut mit allen entsprechenden Details erklärt und Ihnen den korrekten Rechnungsempfänger erneut mitgeteilt.
Am 07.10.21 bekam ich erneut eine Mahnung, auf die ich dann erneut antwortete (am 18.10.21 um 12:31 Uhr) und Sie erneut bat, den Sachverhalt intern zu klären.
Am 21.10.21 bekam ich dann eine "korrigierte Schlussrechnung 2019".
Da scheinbar bei Ihnen noch immer nichts geklärt wurde, sendete ich Ihnen am 27.10.21 um 11:12 erneut eine E-Mail mit einer Kopie des am selben Tag nun an Sie per Post versendeten Einschreibens zum Thema Widerspruch in Bezug auf die unberechtigt an mich versendete Rechnung und nochmaligen Bitte zur Überprüfung.
Der Eingang dieses Schreibens wurde mir von Ihnen sogar am 02.11.21 bestätigt. Das hielt Sie nicht davon ab, mir am 16.11.21 abgehend erneut eine Mahnung zuzusenden.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Am 01.12.21 abgehend sendeten Sie mir dann erneut eine Mahnung auf die ich dann per E-Mail an frageon.com (sonst verwendete ich immer kundenserviceeon.de) am gestrigen Sonntag um 19:26 Uhr antwortete, mit der Bitte um Klärung.
Sicherlich können Sie sich vorstellen, dass mir es keinerlei Freude bereitet mich ständig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Das Interessante daran ist, dass Sie es geschafft haben bei der die gleiche Adresse betreffende Stromabrechnung die Klärung zu vollziehen, es aber bei der Gasabrechnung einfach nicht hinbekommen. Und das alles wegen 40,-- €!
Ich habe dort nie gewohnt. Ich habe dort nie weder Gas noch Strom verbraucht. Die neue Anschrift des damaligen Mieters liegt Ihnen vor.
Was hindert Sie, den Fall abzuschließen?
07.12.2021 | 12:38
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Matthias Rudolf,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Wir bedauern, dass Sie noch keine zufriedenstellende Klärung Ihres Anliegens bekommen haben, bitte entschuldigen Sie.
Wir prüfen den Sachverhalt gern noch einmal für Sie und melden uns danach so schnell wie möglich bei Ihnen mit neuen Informationen zurück.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
weiter zweifeln, ob dieser Fall nun endgültug und abschliessend geklärt ist. Da kann ich aktuell nur weiter abwarten, ob ich weiterhin Post von E.ON bekomme.