Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 80 Views | 07.12.2021 | 12:38 Uhr
geschrieben von Matthias Rudolf Mohr

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Trotz Widerspruch und Aufklärung erhalte ich Mahnungen

Bestell-/Kundennummer: 242119288786

Seit fast 4 Monaten ist keine Rechnungsklärung erfolgt / Mahnungsversand für nicht an mich erbrachte Leistungen werden trotz Widerspruch und präziser Erklärung versendet

Seit dem 17.08.21 werden mir, trotz Erklärungen zum Sachverhalt per Telefon bzw. per E-Mail (am 19.08.21 um 10:35 Uhr bzw. 19. 08. 21 um 11:11 Uhr), Mahnungen zugesendet.

SCHLAGWORTE

Am 21.09.21 haben Sie mir geschrieben, dass Sie mich noch um etwas Geduld bitten, da Sie noch etwas Zeit benötigen. Am 27.09.21 habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten. Auf diese habe ich am 07.10.21 um 10:49 Uhr erneut geantwortet und den Sachverhalt erneut mit allen entsprechenden Details erklärt und Ihnen den korrekten Rechnungsempfänger erneut mitgeteilt.

Am 07.10.21 bekam ich erneut eine Mahnung, auf die ich dann erneut antwortete (am 18.10.21 um 12:31 Uhr) und Sie erneut bat, den Sachverhalt intern zu klären.

Am 21.10.21 bekam ich dann eine "korrigierte Schlussrechnung 2019".

Da scheinbar bei Ihnen noch immer nichts geklärt wurde, sendete ich Ihnen am 27.10.21 um 11:12 erneut eine E-Mail mit einer Kopie des am selben Tag nun an Sie per Post versendeten Einschreibens zum Thema Widerspruch in Bezug auf die unberechtigt an mich versendete Rechnung und nochmaligen Bitte zur Überprüfung.

Der Eingang dieses Schreibens wurde mir von Ihnen sogar am 02.11.21 bestätigt. Das hielt Sie nicht davon ab, mir am 16.11.21 abgehend erneut eine Mahnung zuzusenden.

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Am 01.12.21 abgehend sendeten Sie mir dann erneut eine Mahnung auf die ich dann per E-Mail an frag spider monkey eon.com (sonst verwendete ich immer kundenservice spider monkey eon.de) am gestrigen Sonntag um 19:26 Uhr antwortete, mit der Bitte um Klärung.

Sicherlich können Sie sich vorstellen, dass mir es keinerlei Freude bereitet mich ständig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Das Interessante daran ist, dass Sie es geschafft haben bei der die gleiche Adresse betreffende Stromabrechnung die Klärung zu vollziehen, es aber bei der Gasabrechnung einfach nicht hinbekommen. Und das alles wegen 40,-- €!

Ich habe dort nie gewohnt. Ich habe dort nie weder Gas noch Strom verbraucht. Die neue Anschrift des damaligen Mieters liegt Ihnen vor.

Was hindert Sie, den Fall abzuschließen?

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Klärung des Sachverhaltes und Einstellung der Mahnungsversendung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.12.2021 | 12:38
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Matthias Rudolf,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wir bedauern, dass Sie noch keine zufriedenstellende Klärung Ihres Anliegens bekommen haben, bitte entschuldigen Sie.

Wir prüfen den Sachverhalt gern noch einmal für Sie und melden uns danach so schnell wie möglich bei Ihnen mit neuen Informationen zurück.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.12.2021 | 17:46
von Matthias Rudolf Mohr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Interessanterweise bekam ich zwei neue Schreiben der E.on zugestellt. Das erste abgehend datiert auf den 09.12.21 welches am 15.12.21 zugestellt wurde. In dem Schreiben wurde mir ein "gewünschter Überblick über meine Zahlungen" mit dem Hinweis "Ihr Konto ist aktuell ausgeglichen" übermittelt. Das zweite Schreiben welches ebenfalls abgehend 09.12,21 datiert ist, erreichte mch am heutigen 16.12.21 mit dem Hinweis: "um Ihr Anliegen zu Bearbeiten, brauchen wir noch etwas Zeit". Hier scheint es nun so zu sein, dass es entweder zu internen Überschneidungungen in der Kommunkation bei E.ON gekommen ist oder immer noch nicht geklärt ist, ob dieser seit 4 Monaten anhaltende Schriftverkehr nun ein Ende findet. Das wäre von meiner Seite mehr als wünschenswert. Die Adressdaten der Person, die in 2019 dort Gas verbraucht hat liegen der E.ON ja bereits, wie schon nachweisbar erklärt, vor und daher dürfte eine abschliessende Rechnungsstellung möglich sein. Warum ich einen "Überblick meiner Zahlungen", den ich gar nicht angefordert habe, zugesendet bekam lässt mich
weiter zweifeln, ob dieser Fall nun endgültug und abschliessend geklärt ist. Da kann ich aktuell nur weiter abwarten, ob ich weiterhin Post von E.ON bekomme.


17.12.2021 | 17:49
von Matthias Rudolf Mohr | Regelverstoß melden
Die Hoffnung, das es nun nur noch eine (letztmalige) Überschneidung war wird hoffentlich Relaität sein.



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