voxenergie GmbH (Berlin)
Überhöhte Stromkosten
Erhöhung ab Mai 2020 Grundpreis: netto 5,45 € auf 16,65 €/Monat Arbeitspreis: netto 31,49 Cent/kWh auf 53,06 Cent/kWh 1 Personenhaushalt Verbrauch unter 2000 kWh im Jahr /Abschlag 90,00 €/Monat kann ich mir als Rentnerin nicht mehr leisten!
Wie ich Ihnen bereits am 5.11.2021 schriftlich mitgeteilt habe, verstößt meiner Meinung nach Ihr Schreiben vom 27.10.2021 in der Sie die den monatlichen Abschlag erhöhen, gegen §41 (3) EnWG.
Sie haben lediglich mit Schreiben vom 22.10.2021 als Betreff: Preis- und Vertragsinformationen verschickt. Weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt.
Ich habe meinen Sachverhalt mit den Gerichtsurteilen des LG Köln vom 26.11.2019 (Az. 31 O 329/18) und des OLG Köln vom 26.06.2020 (Az. 6 U 304/19) verglichen, die zu Gunsten der Verbraucher entschieden wurden. Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf die Seite „Preiserhöhung“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de
Vor diesem Hintergrund erwarte ich die Rücknahme der Preiserhöhung.
14.01.2022 | 11:35
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Hümmer,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Mit Schreiben vom 22.10.2021 wurden Sie über die Preisanpassung zum 04.12.2021 informiert und über Ihr Sonderkündigungsrecht belehrt. Sofern Sie vom Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch machen, gelten die Konditionen der Preisanpassung.
Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu Ihrer aktuellen Abschlagshöhe bitten wir Sie zu beachten, dass es auf dem Energiemarkt aktuell zu enormen Anstiegen der Kosten in Strom-und Gasproduktion sowie der Beschaffung dieser Produkte kommt. Um entstehende Kosten dabei zu decken, die langfristig auch auf unsere Kunden umgelegt werden, erfolgt bereits jetzt eine Anhebung der monatlichen Abschlagskosten.
Wir hoffen Ihnen den Sachverhalt verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit erläutert zu haben. Sollte unsere Antwort Sie nicht zufriedenstellen, bedauern wir es, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie – Team
Seit Juni 21 Erhöhung:
Grundpreis/Jahr von 65,40 auf 277,32
Grundpreis/Monat von 5,45 auf 23,11
Verbrauch pro kwh von 31,49 auf 71,36c
Ich habe mit Sonderkündigungsrecht zum 1.1.22 gekündigt. Schreiben 5.1.2022 mit Bitte um Bestätigung der Kündigung.
Am 13.3. kam Antwortschreiben. Ich solle es mir doch nochmals überlegen und Beispiele der Preisgestaltung anderer Stromanbieter, die bis 99,02C verlangen. Wenn ich trotzdem kündigen will, nochmals schreiben an infovoxenergie.de oder per Post an. Postfach Adresse. Da liegt mein Kündigungsschreiben dann, bis die Zeit verstrichen ist. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich VOX bei der Sendung verstehen sie Spaß anmelden.
Weiterhin mahne ich die 1. Jahresabrechnung an, die nicht korrekt ist.
Somit ist meine Beschwerde noch nicht gelöst.
Kopie meiner Kündigung, Kopie vom Vertrag meines Grundverbrauchers für Strom, den ich aufgrund des Sonderkündigungsrechts abgeschlossen habe. Was auch beim Stromgrundverbraucher dokumentiert wurde.
Nochmals um Kündigungsbestätigung und Freischaltung der Leitung gebeten, damit ESTVV Erlanger Stadtwerke mir die Übernahme erledigen kann.
Bis 20.2.2022, habe ich noch keine Nachricht, bzw. Kündigungsbestätigung bekommen.
Ich nehme die Preiserhöhung zum 1.1.2022 nicht an.
Neue Erhöhung: Grundpreiserhöhung von 199,80 auf 277,32€/Jahr. Grundpreis 16,65 auf 23,11€/Monat. Verbrauchspreis Cent/kWh von 53,06 auf 71,36.
Ich warte unverzüglich auf meine Kündigungsbestätigung. Mit Bestätigung der Preisgestaltung vor dem 1.1.2022.
Voxenergie hat gegen das Stromgesetzt verstoßen. Es muss sofort nach Erhalt der Sonderkündigung (11.1.2022) umgeschaltet werden.
Ich warte noch auf die korrekte Stromabrechnung. Dann kann ich die Beschwerde endlich schließen.