Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 139 Views | 13.12.2022 | 15:55 Uhr
geschrieben von Martin Scheibner

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Überzahlung Stromliefervertrag wird nicht zurückerstattet

Bestell-/Kundennummer: 47110217

Mit Verwunderung stellte ich fest, dass bei Abschluss meines neuen Stromliefervertrages bei eprimo die Bezahlart "Überweisung" hinterlegt war und nicht wie üblich und von mir gewünscht "Lastschrifteinzugsverfahren".

SCHLAGWORTE

Aufmerksam wurde ich erst, nachdem ich eine Mahnung im Online-Kundenportal über 76,10 EUR erhielt, die ich unverzüglich über eine Sofortüberweisung innerhalb des Kundenportals beglich und gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat für zukünftige Abschlagszahlungen hinterlegte.

Kaum zwei Tage später wurde der Betrag in Höhe von 76,10 EUR ein zwei Mal, dieses Mal per SEPA-Lastschrift, eingezogen. Meine bisherigen Kontaktversuche zu eprimo via Telefon (kein Durchkommen) sowie per Kontaktformular/E-Mail (bisher keine Reaktion außer automatische E-Mails, die vertrösten) schlugen leider fehl. Daher hier meine Beschwerde.

Eine Rückbuchung bei der Bank habe ich bisher nicht veranlasst, um unnötige Kosten für eprimo zu vermeiden und keinen automatisierten Mahn-/Inkassolauf bei eprimo anzustoßen. Ich bitte um Erstattung des doppelt geleisteten Beitrags von 75,00 EUR zuzüglich der doppelt vereinnahmten Mahngebühr i. H. v. 1,10 EUR, insgesamt also 76,10 EUR.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: 76,10 EUR.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


20.12.2022 | 22:14
von Martin Scheibner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ob gelöst oder nicht entscheidet sich bei Zugang der korrekten Jahresrechnung in 2023


25.01.2023 | 06:26
von Martin Scheibner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben wurde automatisch berücksichtigt. Eine Antwort auf meine Email erfolgte jedoch nie. Problem damit gelöst




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