Durch Berliner Verkehrsbetriebe endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 294 Views | 14.03.2023 | 10:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1312551

Berliner Verkehrsbetriebe (Berlin)

Unsoziales Sozialticket - BVG mit Abzockmethoden

Bestell-/Kundennummer: Beleg-Nr. 310250238100285

Unsoziales Sozialticket - BVG mit Abzockmethoden

Ich bin Sozialhilfeempfänger (Grundsicherung), 65 Jahre alt, habe mit Smartphone und Internet wegen schlechter Augen kaum zu tun.

SCHLAGWORTE

Mitte Februar 2023 wurde ich bei einer Fahrkartenkontrolle gebeten, aus der U-Bahn auszusteigen, trotz der empfohlenen Nachweise von einem gültigen aktuellen 9-Euro-Ticket, Berechtigungsnachweis Berlin S-Tiket, alter Berlinpass, Berechnungs-Bescheid vom Sozialamt über laufende Leistungen.

Der Kontrolleur sichtete alles und tippte ohne Wortwechsel schon mal etwas in seinen elektronischen Helfer ein. Ich wurde ohne Aufklärung dazu aufgefordert, per Finger zu unterschreiben. Leider tat ich dies, ohne zu wissen, was weiter passiert. Der Kontrolleur meinte, das 9-Euro-Ticket ist ungültig, da eine Nummer fehlt, welche handschriftlich eingetragen werden muss. Davon wusste ich nichts.

Auf meinem alten Berlinpass ist ja eine Nummer, auch der Berechtigungsschein hat eigenen QR-Code. Woher oder wie ich die Nummer bekomme, wollte oder konnte er nicht sagen.

Die Kontrolle war zu Ende, ich durfte also in die nächste U-Bahn einsteigen, da kam der Kontrolleur noch mal angerannt, rief mir zu "Sie bekommen noch was". Die U-Bahn wollte gerade losfahren, wurde aber vom Kontrolleur durch breitbeiniges Blockieren der Tür beim Abfahren gehindert, gerade so lange, bis sein Gerät einen ca. 90 cm langen Beleg ausdruckte, welchen er mir ohne Worte in die Hand drückte.

Ich hatte weder einen Zahlschein erhalten, noch eine Info über erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,-- Euro, oder Info zum persönlichen Melden im Kundencenter erhalten.

Nach 3 Wochen kam eine Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Unternehmens, ich soll 89,62 € zahlen.

Das Vorsprechen im unfreundlichen BVG-Kundencenter Holzmarktstr. blieb erfolglos, man bestand darauf, dass die Nummer auf dem Ticket nicht eingetragen war. Zum Fehlverhalten des Kontrolleurs wurde nichts gesagt.

Das sind Abzockmethoden bei den Schwächsten, die nicht so gut informiert sind. Anstatt zu informieren, frech werden und abkassieren.

90,-- Euro ich für einen Sozialhilfeempfänger sehr viel Geld, das heißt Geld leihen und am Hungertuch nagen.

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Meine Forderung an Berliner Verkehrsbetriebe: Erstattung der Inkassokosten - bessereAufklärung - Qualiifizierteres BVG Personal, keine Abzockmethoden


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


15.03.2023 | 02:17
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

ich möchte Ihnen gerne folgendes Zitat nahe legen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sie als Inhaber des Tickets haben sich über alles betreffende eigenständig zu informieren.

Ist es zum Beispiel eine Nummer, um den exakten Inhaber des Tickets zu identifizieren, haben Sie diese auch ein zutragen. So soll das „Ausleihen“ von Tickets vermieden werden.

Der Beleg ist im Prinzip, so zumindest hier, der Zahlschein. Dort steht vermerkt, bis wann man wo wie und was einzahlen muss. Wenn Sie doch diesen Beleg erhalten haben, wieso haben Sie sich außerdem nicht sofort bei der BVG gemeldet um es zu klären, sondern gewartet, bis eine Mahnung kommt.

Natürlich kann Ihnen nach drei Wochen nicht mehr geholfen werden. Die Zahlungen sind meistens binnen 14 Tagen zu verrichten. Dann ist es abgearbeitet. Wenn man es verzögert, ist man an der Mahnung auch selber Schuld.

Am Hungertuch werden Sie nicht nagen, also man muss es auch nicht übertreiben. Und es ist auch keine Abzocke, wenn Sie die Nummer nicht eintragen, sondern Selbstverschulden

21.03.2023 | 14:10
von ReclaBoxler-1312551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma BVG geht nicht auf das unkorrekte Verhalten des Kontrolleurs ein. Das Unternehmen besteht auf die Inkassoforderung und dass ich Schwarzgefahren bin. Ich erhielt einen lapidaren Enschuldigungsbrief zum Vorteil des Unternehmens.
Es wird mit zweierlei Maß gemessen, bei andere Unternehmen wie S-Bahn Berlin oder DB ist mit den gleichen mitgeführten Unterlagen bei Fahrkontrollen keine Beanstandung.


21.03.2023 | 14:35
von ReclaBoxler-1312551 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der die Kontrolle war ja zu Ende ohne Hinweis das dies ein Fahren ohne Fahrschein sei, auch kein Wort das dies 60 Euro kostet und ich das kurzfristig zu überweisen habe! der Kontrolleur stand mit mit 2 Minuten auf dem U-Bahnhof, Ich fragte diesen ob ich fertig bin, was dieser mit ja beantwortetee. Ich stieg dann in die eingefahrende
U-Bahn ein, als die Bahn gerade abfahren wollte kam der Kontolleur aus 15 m angerannt, hinderte die U-Bahn bei der Abfahrt und drückte mit mit Komentar Sie bekommen noch was einen 90 cm Bonausdruck ohne weiteren Komtentar in die Hand. Das ist doch nicht in Ordnug wie geschehen




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