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83 Views | 21.04.2023 | 08:42 Uhr
geschrieben von Mario Bock
Hätte laut Vertrag zum 30.03.23 erstellt werden müssen
Laut meines Vertrags hätte ich zum 30.03.23 meine Abrechnung für 2022/23 erhalten müssen.
Nach telefonischer Auskunft ist Energy2day nicht in der Lagen, diese vor Ende Dezember 2023 zu erstellen. Begründung war, wegen der Gaspreisbremse der Regierung.
Dieses ist in meinen Augen Vertragsbruch. Hier werde ich als Kunde meiner Meinung nach bewusst getäuscht.
Eigentlich sollte ich den Vertrag wegen Vertragsbruch durch Energy2day fristlos kündigen und Schadensersatzansprüche geltend machen!
Meine Forderung an voltera - Energy2day GmbH:
Vertrag einhalten und Abrechnung erstellen
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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