Durch SorglosStrom gelöste Beschwerde. | 56 Views | 24.04.2023 | 18:21 Uhr
geschrieben von Tina Adamo

SorglosStrom (Gräfelfing)

Schlussrechnung und Guthaben werden nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: KDnr.1645424

Guthabenauszahlung wird nicht vorgenommen, Sorglos-Strom sendet E-Mails mit dem Inhalt "Bestätigung Einzugsermächtigungen widerrufen". Niemals wurde jemals eine Einzugsermächtigung erteilt. Drückt sich vor Guthabenauszahlung.

Ich habe einen Stromvertrag mit Sorglos-Strom wirksam zum 16.12.2022 rechtsgültig beendet. Meine Schlussrechnung von Sorglos-Strom, erhielt ich erst am 17.04.2023 per E-Mail, mit einem Guthaben von 458,45 EUR. Ich teilte Sorglos-Strom per E-Mail am 19.04.2023 meine Bankverbindung mit, damit mein Guthaben ausgezahlt wird. Ich erhielt von Sorglos-Strom am 21.04.2023 eine E-Mail mit "Widerruf der Einzugsermächtigung".

SCHLAGWORTE

Ich habe nie eine Einzugsermächtigung erteilt. Weiterhin stand dort zahlen Sie Ihre Abschläge auf unsere Sorglos-Strom-IBAN XXXXXXXXX.

Ich habe direkt Widerspruch erhoben a.) niemals eine Einzugsermächtigung Sorglos-Strom erteilt zu haben + b.) der Vertrag zu Sorglos-Strom wirksam zum 16.12.2022 rechtswirksam gekündigt wurde + c.) mein Guthaben 458,45 EUR bis heute nicht auf mein Bankkonto gutgeschrieben wurde + d.) ich keinerlei Zahlungen an Sorglos-Strom zu leisten haben in Form von Abschlägen, sondern auf die umgehende Auszahlung meines Guthabens von 458,45 EUR bestehe.

Man wird hingehalten, dubiose Widerrufsbestätigungen zu niemals erteilten Einzugsermächtigungen werden von Sorglos-Strom versendet.

Man drückt sich um die Guthabenauszahlung. Ich bin sehr enttäuscht. Im Internet und den Verbraucherzentralen mehren sich diese Vorfälle des Anbieters dazu.

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Meine Forderung an SorglosStrom: Guthabenauszahlung laut Schlussrechnung 458,45 EUR.


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Kommentare und Trackbacks (2)


28.04.2023 | 12:19
von Tina Adamo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe gegen die Schlussrechnung vorab Widerspruch per E-Mail eingereicht, da diese nicht korrekt ist. Es wurden zu niedrige Abschlagszahlungen berücksichtigt und es wurden nicht alle Abschlagszahlungen von mir erfasst die ich anhand von Kontoauszügen belegen kann. Das Guthaben fällt demnach sogar höher aus. Ich habe nun eine erneute Frist bis 11.05.2023 per E-Mail gesetzt sowie postalisch Widerspruch gegen diese Schlussrechnung erhoben. Danach wird die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet.


09.05.2023 | 09:04
von Tina Adamo gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sorglosstrom erhielt mehrfachen Emails für den Zeitraum 01.10.2021 bis 14.12.2022 mit Nachweise bzw Kontoauszüge zu meinen monatlichen Zahlungen in diesem Zeitraum und den Nachweis der von Sorglosstrom ausgestellten Kündigungsbestätigung vom 22.11.2022 zum Strombelieferungsende mit dem Tag 16.12.2022. Ich erhielt eine Rückzahlung in Höhe von 458,- Euro. Mir steht es bis auf weiteres frei einen darüber liegendes Guthaben für mich weiter einzufordern. Daher ist der Fall, bis auf weiteres als gemeinsam gütlich als beendet anzusehen.




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