Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 312 Views | 25.09.2010 | 21:26 Uhr
geschrieben von Olaf Kreutler

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom zahlt den Aktionsbonus nicht!

Sechs Monate nach Beendigung meines Vertrages erhielt ich von FlexStrom meine Schlussrechnung.

SCHLAGWORTE

Leider musste ich feststellen, dass der Aktionsbonus von 125,-- € nicht, wie vertraglich zugesichert, berücksichtigt worden ist. Der Vertrag lief vom 01.03.2009 und wurde fristgemäß zum 28.02.2010 gekündigt.

Nach telefonischem Widerspruch zur Nichterstattung des zugesicherten Aktionsbonus bekam ich vom FlexStrom-Serviceteam die Mitteilung, dass ich noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt habe und damit keinen Anspruch auf den Bonus habe.

Wie das Wort schon sagt, Mindestvertragslaufzeit kann man erst zum Ablauf der angegebenen Zeit von zwölf Monaten kündigen. Dies habe ich getan. Wenn man erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate. Damit ist der Aktionsbonus nach Aussage von FlexStrom richtiger weise erst nach 24 Monaten Laufzeit fällig.

Das ist in meinen Augen irreführende Werbung und sollte mit einer Abmahnung geahndet werden.

Wer kann mir einen entsprechend bereits tätig gewordenen Rechtsanwalt empfehlen?

Vertragsnummer 900001037020

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Zahlung des zugesicherten und beworbenen Aktionsbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.09.2010 | 13:30
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Kreutler,

gerne prüfe ich Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Social Media Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (1)


14.11.2010 | 15:11
von Olaf Kreutler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat die Rechnung korrigiert und den Bonus gezahlt.
Grüße
Olaf Kreutler




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