Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 4208 Views | 03.02.2011 | 17:11 Uhr
geschrieben von M. J.

Stromio GmbH (Münster)

Stromio: Kündigung ignoriert

Als ich über Verivox meinen Stromanbieter Stromio aussuchte und zum 01.12.2010 wechselte, war ich noch guter Dinge.

SCHLAGWORTE

Mein alter Stromversorger bestätigte mir die Kündigung zum 30.11.2010 und ich dachte, alles wird so laufen wie immer. Das war eine falsche Annahme. Im Dezember erhielt ich von Stromio zweimal die Standard-E-Mail über angebliche Verzögerungen bei der Belieferung und Ende Dezember erhielt ich den Stromio- Flyer, in dem der Hinweis auf die Strompreiserhöhung enthalten war. Im direkten Anschluss nahm ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und sandte die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an Stromio.

Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Antwort. Mitte Januar erhielt ich dann ein Schreiben von Stromio mit der Bestätigung meiner Vertragsdaten zum 01.12.2010 und enorm hohe Abschlagsbeiträge. Daraufhin setzte ich noch einmal ein Schreiben auf, mit dem Hinweis auf mein Kündigungsschreiben und ich widerrief meine Einzugsermächtigung. Stromio reagierte nicht auf dieses Schreiben und buchte den Monat Januar und Februar von meinem Konto ab. Da ich persönlich, aufgrund der Ignoranz von Stromio, in diesen Fall nicht weiterkommen werde, werde ich zuerst die Rücklastschrift durchführen und einige mediale Mittel ausschöpfen. Die Verbraucherzentrale habe ich darüber schon informiert.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Akzeptieren der Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.02.2011 | 09:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Leider können wir Ihren Vorgang nicht prüfen, da uns keine Bestell- oder Kundennummer in Ihrem Eintrag vorliegt.

Würden Sie diesen per Kommentarfunktion ergänzen?

Herzlichen Dank,

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (15)


03.02.2011 | 18:01
von ReclaBoxler-1923248 | Regelverstoß melden
 spider monkey M. J.
Warum erst Rücklastschrift machen?
Erst Strafantrag wegen Kontomissbrauch (Diebstahl) machen. Und danach Rücklastschrift. Wichtig ist nur, dass KEINE Einzugermächtigung mehr vorgelegen hat.

03.02.2011 | 20:51
von ReclaBoxler-4420537 | Regelverstoß melden
S. g. Damen und Herren von STROMIO, wenn Sie sich trauen, hier eine Antwort auf diese Beschwerde zu posten, geben Sie doch gleich die Antwort auf die Frage mit, warum Sie auf Mails und Briefe nicht reagieren und warum man Sie telefonisch nicht erreichen kann.
Des Weiteren, wenn Sie schreiben wollen, dass Ihr Kundenservice sich beim Kunden in Kürze meldet, geben Sie doch bitte gleich mit an, welche Wartezeit (in Tagen, Wochen, Monaten) sie unter "in Kürze" verstehen.

04.02.2011 | 10:11
von M. J. | Regelverstoß melden
Die Einzugsermächtigung wurde per Einschreiben mit Rückschein entzogen. Den ganzen Fall habe ich jetzt auch einmal an "Bild kämpft für Sie" gesendet.
Wenn man sich die ganzen Beschwerden über STROMIO einmal durchliest, steckt hinter dem Verhalten von STROMIO System. Es sind immer dieselben Beschwerden und Äußerungen gegenüber STROMIO. Vielleicht sollten wir Kunden uns zusammen schließen, sämtliche Unterlagen sammeln und Sie der Presse/TV (WISO, Akte X) zur Verfügung stellen.

04.02.2011 | 10:12
von Dr. Liliana Hoffmann | Regelverstoß melden
Mein Rat:
Schadenersatzansprüche / Entschädigung anfordern und den Fall an AKTE 20.11, WISO, der Verbraucherzentrale und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb melden.

04.02.2011 | 12:29
von ReclaBoxler-1923248 | Regelverstoß melden
 spider monkey Dr. Liliana Hoffmann
Solange sich keiner traut, ein Gerichtsverfahren anzustrengen, um die daraus resultierenden Ergebnisse öffentlich zu machen, werden diese Unternehmen weiter machen. Wenn ein Verfahrensweg erst mal öffentlich dargestellt wird und die Leute sehen, wer die Kosten trägt (der Verlierer), wird es besser.

09.02.2011 | 10:59
von M. J. | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine BestellNr lautet: 10181586, meine VertragsNr ist 121513170.

Mit freundlichen Gruß
M. J.

11.02.2011 | 13:25
von C. Özdemir | Regelverstoß melden
Hallo,

ich habe auch über Verivox mir Stromio unterjubeln lassen. Ich war am Anfang froh über die Entscheidung, weil alles reibungslos über die Bühne ging. Aber als ich die Abschlagsrechnung erhielt und sah, dass der Abschlagsbetrag überhöht ist, habe ich mich vergeblich um eine telefonische Auskunft bemüht. Wenn ich Kundenservice anrufe, geht niemand ans Telefon. Einmal kam ich durch und als ich um die Korrektur gebeten habe, wurde einfach aufgelegt.

12.02.2011 | 12:41
von ReclaBoxler-9121132 | Regelverstoß melden
Die Klagen im Internet über Verivox mehren sich. Für mich betätigt sich Verivox wie der Rattenfänger von Hameln.
de.reclabox.com/beschwerde/34572-verivox-heidelberg-verivox-im-zwielicht

17.02.2011 | 15:58
von M. J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


23.02.2011 | 15:18
von St. S. | Regelverstoß melden
Hallo, ich habe auch große Probleme mit stromio. Da es ohne mein Wissen im Jahre 2010 Preiserhöhungen gab (erfuhr ich erst mit der Rechnung), kündigte ich sofort den Vertrag mit stromio auf Grund der rechtswidrigen Erhöhungen. Zuerst per E-Mail und dann nochmal per Einschreiben. Jedoch erhielt ich keine Antwort bis heute. Da stromio immer noch von meinem Konto abbucht, habe ich jetzt noch zusätzlich dem Lastschrifteinzug widersprochen per E-Mail und per Einschreiben. Aber wie ich denke wird sich wieder keiner von stromio reagieren. Falls die so weiter machen, werde ich doch meine Rechtsschutzvesicherung in Anspruch nehmen müssen. : - (

Es ist erschreckend, wie viele schlechte Bewertungen es über stromio gibt. Wenn das damals auch schon so gewesen wäre, hätte ich nie bei stromio den Vertrag abgeschlossen.

03.03.2011 | 11:41
von M. J. | Regelverstoß melden
Habe jetzt auch eine zweite Mahnung erhalten, inkl. Androhung den Vertrag zu kündigen. Eine schriftliche Antwort von mir ist unterwegs, obwohl ich bestimmt keine Reaktion von Stromio erhalten werde. Warte die dritte Mahnung ab, hoffentlich inkl. der Vertragsauflösung, werde dann meinen Verbrauch ausrechnen, diesen Betrag überweisen und mehr nicht.

08.03.2011 | 22:19
von St. S. | Regelverstoß melden
Wie erwartet (siehe oben) habe auch ich keinerlei Reaktion auf meine Kündigung per Einschreiben/Rückschein erhalten. Die Kündigung hatte ich auch zusätzlich als E-Mail gesendet. Ich habe auch eine Lesebestätigung erhalten, aber keine Antwort. Da ich mit dem Schreiben auch die Einzugermächtigung widerrufen habe und stromio trotzdem abbucht, werde ich jetzt anfangen, die Beträge zurück zu buchen. Vielleicht kommt man ja wirklich so am besten aus dem Vertrag raus. Habe nur Bedenken, dass man bei der Schufa einen Eintrag bekommt.

21.03.2011 | 15:29
von T. Bl. | Regelverstoß melden
Habe das gleiche Problem, Preiserhöhung noch vor Lieferbeginn erhalten. Habe widerrufen, Einzugsermächtigung entzogen und die haben trotzdem abgebucht - alles per Einschreiben, obwohl der örtliche Anbieter zuerst jeden Monat 100 für Ersatzversorgung und jetzt für die Grundversorgung abzieht. Am Samstag hatte ich ne Sperrandrohung von Stromio im Briefkasten. Habe die Unterlagen heute meinem Anwalt zur Verfügung gestellt - er will jetzt prüfen, ob es sich lohnt, die Rechtschutzvers. (150 Selbstbeteiligung) in Anspruch zu nehmen oder Stromio auf die Anwaltskosten zu verklagen. Mal sehen, was passiert.

24.03.2011 | 15:57
von M. J. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langen hin und her wird der Vertrag aufgelöst. Jetzt wird es bestimmt Ärger mit der Endabrechnung geben.


03.05.2011 | 13:47
von St. S. | Regelverstoß melden
Hallo M. J., wie ist es bei dir weiter gegangen? Ich habe mittlerweile die zweite Mahnung erhalten und wieder der Hinweis, dass sie den Vertrag kündigen. Dann schreiben sie noch, dass ich wegen der EEG nicht kündigen kann. Da sieht man, dass die Mitarbeiter von Stromio sich keine Mühe machen, die Briefe der Kunden zu lesen. Ich habe ja nicht wegen der EEG gekündigt, sondern wegen Preiserhöhungen (Mai 2010), die nicht angekündigt worden sind. In meinen AGB steht übrigens (2009) drin, dass ich sogar bei dieser Art von Preiserhöhung kündigen könnte. (Stromio ist auch bei Änderungen der AGB verpflichtet, mir dies mitzuteilen, laut AGB. Dies haben sie bis heute noch nicht getan.)



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