Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 19546 Views | 23.02.2011 | 12:06 Uhr
geschrieben von M-R S.

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom Ärger ohne Ende

Bestell-/Kundennummer: 900001206421

Zuerst wurde die fristgerechte Kündigung verweigert, erst nach Einschaltung der Bundesnetzagentur u. a. mit einem Monat Verspätung akzeptiert. Wie befürchtetet, kam der nächste Ärger mit der Jahresabrechnung.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 37836 thumb
1 Bild

Ich hatte 5600 kWh (Big Family) gekauft, verbrauchte 5498 kWh, FlexStrom hat rechnerisch den Zählerstand ermittelt, obwohl der richtige Zählerstand vorlag, wie immer zu ihren Gunsten. Solche sich selbst vernichtende Truppe wie FS habe ich noch nicht erlebt.

Sie möchten von mir 567,1 kWh 118,52 €. Der Zählerstand vom 31.12.2010 wurde von FS schriftlich angefordert und wurde Anfang Januar 2011 an FS unter Zeugen abgeschickt und zur Sicherheit noch kopiert. E. O. N Avacon hatte am 30.11.2010 den Zählerstand abgelesen, er zeigte 81062 kWh an, am 31.12.2010 schätzt ihn FS auf 82528,7 kWh, in diesem Monat ermittelt FS einen Verbrauch von 1466,7 kWh, normal monatlicher Durchschnittsverbrauch 458,17 kWh. Wie kann man nur so rechnen, sie stellen sich selbst ein Armutszeugnis aus.

Der Bonus von 95 € wurde wie immer wieder hier bemängelt, auch mir nicht gutgeschrieben, obwohl das Amtsgericht Tiergarten Berlin sie dazu verklagt hat. Ich habe bei FS Widerspruch gegen diese Rechnung eingelegt und ihnen mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung entzogen. Also FlexStrom, falls das Widerspruchsschreiben bei ihnen verloren ging, hier also unter Zeugen noch einmal mein Widerspruch und Entzug der Einzugsermächtigung sowie die Kopie des Zählerstandes.

Wie ich gerade feststellte, wurde von FlexStrom trotz Entzug der Einzugsermächtigung die 118,52 € abgebucht. Was die sich erlauben, ist unbegreiflich, habe natürlich sofort zurück gebucht.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrektur der Rechnung auf null Euro und Erstattung des Aktionsbonus von 95,00 €


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (12)


23.02.2011 | 13:30
von R. B. | Regelverstoß melden
Ich hatte mit Jahresbeginn auch zu FlexStrom gewechselt und kann bisher nur negativ berichten. Mein tatsächlicher Zählerstand wurde nicht anerkannt und von mir auch nicht bestätigt. Seither verhält man sich sehr zurückhaltend. Das Einzige, was ununterbrochen tätig ist, ist die Einzugsermächtigung zu meinem Konto. Ich warte noch ein paar Tage ab, bis ich die Bundesnetzagentur einschalte.

23.02.2011 | 14:06
von Wolli | Regelverstoß melden
Gut, dass ich von denen weg bin, nur Ärger und die Endabrechnungen kommen zwei Jahre später.

23.02.2011 | 19:13
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
An alle,
solange keiner bei entzogener Einzugsermächtigung Anzeige wegen Kontomissbrauch stellt, solange werden diese Unternehmen sich immer wieder an Konten vergreifen. Darum erst Anzeige, dann Sicherstellung der Ansprüche.

26.02.2011 | 21:05
von J. B. | Regelverstoß melden
Auch ich habe ausschließlich negative Erfahrungen mit Flexstrom gemacht. Bei Anrufen kommt man immer mindestens zehn Minuten in die Warteschleife. Wenig kompetente Mitarbeiter, z. T. unfreundlich. Mails werden grundsätzlich an die Fachabteilung geleitet und nur teilweise beantwortet. Mein Fazit: Miserabler Kundenservice, der nicht mehr zu unterbieten ist.

Wenn man sich mal mit Beschwerden zu Flexstrom im Internet beschäftigt hat, sieht man sehr schnell die Gemeinsamkeiten!

Ich würde niemanden einen Wechsel zu Flexstom empfehlen. Lieber mehr Geld für Strom zahlen, als zu so einem Unternehmen.

01.03.2011 | 11:49
von M-R S. | Regelverstoß melden
Heute korrigierte Rechnung von FlexStrom erhalten, diesmal mit richtigem Zählerstand, somit brauche ich nicht wie FlexStrom es anfangs wollte nachzahlen. Der Aktionsbonus von 95,00 € wurde wieder nicht erwähnt. Wie man im beigefügten Bild sehen kann, war der 5600er kWh Paketpreis für 12 Monate inkl. Grundgebühr 921,80 Euro, bezahlen musste ich aber 1016,80 Euro, die 95,00 Euro Mehrpreis sollten bei der Abschlussrechnung gutgeschrieben werden, was FlexStrom nicht einhält, obwohl sie von einem Berliner Gericht dazu verklagt wurden. Ich werde nicht eher Ruhe geben, bis mir die zustehenden 95,00 Euro erstattet werden.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 59260 teaser


02.03.2011 | 12:45
von M-R S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf Anfrage von ReclaBox, der Aktionsbonus von 95,00 € wurde noch nicht erstattet, auch kein Kommentar dazu. Entweder haben sie nicht so viele Arbeiter, um die tausende Beschwerden zu bearbeiten, oder sie antworten nicht, weil sie schon selbst aufgegeben haben.


07.03.2011 | 22:28
von ReclaBoxler-4751287 | Regelverstoß melden
Berufen Sie sich umgehend auf das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, zu dem Anspruch auf Bonuszahlung durch Flexstrom bei unklarer Vertragsklausel (googeln). Hierin heißt es unter anderem Zitat (Auszüge aus dem Urteil):

"Die zulässige Klage ist in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe begründet. Dem Kläger steht der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Zahlung des von der Beklagten bei Vertragsabschluss versprochenen Aktionsbonus’ in Höhe von 125,00 Euro zu.

In der Vertragsbestätigung der Beklagten vom 03.02.2009 heißt es u. a. :

“Ihr Aktionsbonus: 125,00 €”
Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresabrechnung.”

Unstreitig wurde der Kläger von der Beklagten lediglich 12 Monate lang mit Strom beliefert, nämlich vom 01.04.2009 bis 31.03.2010, da er den Stromlieferungsvertrag mit Schreiben vom 22.12.2009 zum 1.04.2010 gekündigt hat. Unstreitig war der Kläger bei Vertragsabschluss Neukunde.

Zu Unrecht verweigert die Beklagte die Auszahlung des versprochenen Aktionsbonus’ mit der Begründung, dass der als Prämie ausgestaltete Bonus dem Kläger nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung von Januar 2009 – dort Ziffer 7.3. - nicht zustehe, weil dieser die Kündigung bereits zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und damit während des ersten Belieferungsjahres ausgesprochen habe.

Die Klausel Ziffer 7.3. ist unwirksam. Die Zweifel bei der Auslegung gehen vorliegend gem. § 305 Abs.2 BGB zu Lasten der Beklagten. Unstreitig wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (in der Fassung von Februar 2009) in den streitgegenständlichen Vertrag wirksam einbezogen. Unter Ziffer 7.3. heißt es:

“Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder Flexstrom gekündigt werden.”

Diese Regelung ist unklar. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständlichen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 01, 2165). Danach ist gem. §§ 133, 157 BGB davon auszugehen, dass der Kunde die Klausel so versteht, dass er den Aktionsbonus (der nicht etwa “Treuebonus” genannt wird) dann ausgezahlt bekommt, wenn der Vertrag zwölf Monate ungekündigt durchgeführt wird, wenn also frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde unterscheidet nämlich nicht zwischen Kündigungsausspruchszeitpunkt und Kündigungswirkungszeitpunkt. Dies tut nur der rechtlich vorgebildete Kunde. Will die Beklagte ausschließlich die Vertragstreue des Kunden belohnen, also Neukunden einen Treuebonus (eine Prämie) nur auszahlen, wenn sie mehr als ein Jahr in der Belieferung verbleiben, so muss sie dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch so unmissverständlich ausdrücken."

16.03.2011 | 19:17
von M-R S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf Anfrage von ReclaBox, habe heute die Schlussrechnung für die von FLexStrom ungerechte verlängerte Laufzeit erhalten, mit falschem Zählerstand. Sie geben es dreist als EVU Ablesung an und falschen Paketpreis. Sie wollen auch abbuchen, obwohl ich ihnen die Einzugsermächtigung entzog, Widerspruch wurde eingelegt, wirklich Ärger ohne Ende mit diesem Verein.


07.04.2011 | 14:44
von M-R S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer kein Korrigieren der bewusst zu ihren Gunsten berechneten Schlussrechnung, auf meinen Widerspruch wird nicht geantwortet und trotz Entzug der Einzugsermächtigung wurde wieder von FlexStrom abgebucht. Was die sich erlauben, ist eine unglaubliche Frechheit, ich kann nur jeden warnen, bei FlexStrom einen Vertrag abzuschließen.


26.01.2012 | 15:43
von Mario Sachs | Regelverstoß melden
ACHTUNG: Die selben Akteure (Insolvenzverwalter und Aufsichtsratsvorsitzender ist ein RA Michael Hoepfner aus Berlin) von Flexstrom AGarbeiten unter selber Adresse jetztunter dem wohllautenden Namen: Löwenzahn Energie GmbHungestört weiter.Es lebe das System! Hier steht mehr dazu:
de.reclabox.com/beschwerde/46185-loewenzahn-energie-berlin-loewenzahn-energie-gmbh-taeuschung-das-ist-wieder-flexstrom

29.01.2012 | 19:28
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Jeder Aufklärungsversuch über Löwenzahn Energie (laut Verivox ein Unternehmen der Flexstrom-Gruppe) wird wohl von Flexstrom möglichst schnell wieder gelöscht - es ist denen natürlich peinlich, dass man ihnen auf die Schliche gekommen ist.
So ist die von Mario sachs genannte Reclabox-Beschwerde auch schon verschwunden.

Ich bin gespannt, wie lange mein Beitrag vom 29.01. überlebt:
de.reclabox.com/beschwerde/46280-loewenzahn-energie-berlin-loewenzahn-energie-gmbh-ein-unternehmen-der-flexstrom-gruppe

17.08.2012 | 21:04
von M-R S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


17.08.2012 | 21:05
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!