VOLKSWAGEN AG (Wolfsburg)
Getriebeschaden
Bestell-/Kundennummer: Golf Fahrgestell-Nr. WVWZZZ1JZ1W487922l
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Tod meines Vaters habe ich vorübergehend (d. h. für zwei Wochen) seinen VW Golf 4 gefahren und dabei hatte das Fahrzeug einen totalen Getriebeschaden.
Der Golf ist erst 54.000 km gefahren und ich konnte mir nicht vorstellen, wie es dazu kommen konnte. Bei Recherchen im Internet konnte ich dann nachlesen, dass bei der Baureihe BJ 2000 wohl ein Problem beim Getriebe aufgetreten ist (die Nieten sind gebrochen) und diese Art von Schäden wohl öfter vorgekommen sind. Ich muss dieses Auto reparieren lassen, da es mir nicht gehört - es bleibt mir gar nichts anderes übrig.
Gibt es eine Art von Kulanz? Das Fahrzeug steht im Augenblick aber nicht in einer Vertragswerkstatt von VW, da ich natürlich einen Abschleppwagen brauchte und nach einer schnellen Lösung gesucht habe.
Denn nur auf Ihre Aussage hin, liebe Frau Krauß, wird kein Autohersteller irgend eine Kulanz gewähren.
Die Info aus dem Internet, dass die VW-Golf-Baureihe aus dem Jahr 2000 einige Getriebeprobleme aufwiesen, beweist ja nicht, dass Ihr Wagen den selben Mangel hatte.
An ReclaBoxler-2513323: Was erzählen Sie für einen - mit Verlaub - Quatsch! Das Fahrzeug ist viel zu alt (elf Jahre), um noch irgend einen Kulanz-Anspruch zu haben. Das funktioniert nur auf neue Bauteile oder bei neuem Getriebe. 54000 km in ellf Jahren? Das arme Getriebe hat sich vermutlich wegen Unterforderung selbst verabschiedet, was natürlich auch nicht ohne entsprechende Untersuchung bewiesen werden kann.
Machen Sie sich keine großen Hoffnungen, Frau Krauß.
Richtig lesen und im Kontext logisch verstehen: Es ging nicht darum, dass VW dafür aufkommen soll, sondern wenn das Auto nur geliehen war und der Schaden nicht durch einen Bedienfehler entstanden ist, es Sache vom Besitzer ist, das auf eigene Kosten reparieren zu lassen.
Wenn ich mir ein Auto leihe und der durchgerostete Auspuff fällt ab, während ich den Wagen habe, würde ich die Reparatur ja auch nicht bezahlen müssen, da schon beim Zeitpunkt der Übergabe der Defekt vorlag.
Ach ja? Ich verstehe an der Aussage von Frau K.
"Nach dem Tod meines Vaters habe ich vorübergehend (d. h. für zwei Wochen) seinen VW Golf 4 gefahren und dabei hatte das Fahrzeug einen totalen Getriebeschaden."
dass der Besitzer ist verstorben und sie als Tochter den Wagen gefahren hat.
Ihr Satz, ReclaBoxler-2513323,
"Wenn ich mir ein Auto leihe und der durchgerostete Auspuff fällt ab, während ich den Wagen habe, würde ich die Reparatur ja auch nicht bezahlen müssen, da schon beim Zeitpunkt der Übergabe der Defekt vorlag."
passt in sofern nicht, als dass die Beschwerdeführerin ihre Anfrage an VW gerichtet hat.
Sollte der Wagen wirklich irgend jemand anderem gehören, was eventuell in dem Satz von Frau K. zu lesen ist:
"Ich muss dieses Auto reparieren lassen, da es mir nicht gehört - "
warum sollte sie dann die Beschwerde an den Autohersteller richten?
Dass VW nach elf Jahren keine Kulanz gewähren wird, dürfte klar sein, wenn es nicht ihr Auto ist, muss sie aber auch die Reparatur nicht bezahlen, da es einfach Verschleiß ist, auf Grund der zu schwach ausgelegten Nieten am Getriebe. Sie schreibt ja selbst, dass es ihr nicht gehört.
In sofern ist vielleicht schon die Ausgangsbeschwerde nicht ganz schlüssig.
Zu Ihrem letzter Satz: Na bitte, mein Reden!
Also darf diese Beschwerde nicht an VW gehen, sondern an den Besitzer des Autos. Aber nochmals - seit wann beantragt man Kulanz an Privatpersonen?
Ich denke eher, dass Frau K. hofft, dass der entstandene Schaden als Produktionsfehler durch VW anerkannt wird, damit sie die Kosten nicht tragen muss.
Aber, wie Sie schon schreiben, ReclaBoxler-2513323, muss sie ja nicht, wenn der Wagen bereits vorher schon Mängel hatte.
Hoffe, Frau K. äußert sich mal zu dem Dilemma hier!
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.