477 Views | 22.03.2011 | 20:58 Uhr
geschrieben von Knut Fiebig

FlexStrom AG (Berlin)

Fehlerhafte Endabrechnung mit Verspätung

Bestell-/Kundennummer: D10900000438316

Obwohl wir formell seit 30.06.2010 kein FlexStromkunde mehr sind, erhalten wir die Endabrechnung erst im Februar 2011. Diese auch nur nach nochmaligem Nachfragen nach erfolgter Abbuchung.

Dann ebenso ein überraschender Inhalt: Wir sind plötzlich von Tarif 1574 in den Tarif 1992 gerutscht. Eine Information zur Tarifänderung erfolgte nicht.

Die Änderung beinhaltet eine Steigerung der Grundgebühr um 49% auf 8,50 EUR/ Monat und eine Erhöhung des Arbeitspreises um 11% von 17,70 ct je kWh auf 19,70 ct. Diese Preiserhöhungen sind unverschämt und FlexStrom schlägt damit sogar den großen Bruder Vattenfall in Berlin.

Der Höhepunkt der Frechheit ist jedoch die Belastung mit einer Zusatzgebühr von 86 Euro für eine Bestprice Garantie, die wir nie abgeschlossen haben, da wir bereits seit langem gekündigt hatten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Ich erwarte eine sofortige Korrektur der Abschlussrechnung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


22.03.2011 | 21:19
von ReclaBoxler-9697358 | Regelverstoß melden
Warum zeigen sie diese Leute nicht bei der Polizei an? Kostet doch nichts!

Hier liegt doch kein Irrtum vor, hier läuft doch eine Masche.

23.03.2011 | 08:11
von ReclaBoxler-4471287 | Regelverstoß melden
Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):

"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung",

„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,

„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“

und „Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom“

auf der Internetseite der Stiftung Warentest.

Und ganz w i c h t i g: auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg der Artikel "FlexStrom verbiegt Kundenrecht".

26.03.2011 | 15:05
von René Warsow | Regelverstoß melden
War bei mir auch so. Ich habe einen Brief mit diesen Hinweis geschrieben und eine korrigierte Abschlussrechnung erhalten. MIT Bonus. Mehr in meinem Fall: de.reclabox.com/beschwerde/38057-flexstrom-berlin-aktionsbonus-nicht-berechnet-ist-es-ein-jahr

Gruß

05.04.2011 | 14:15
von ReclaBoxler-4312051 | Regelverstoß melden
Vergleiche auch hier:
de.reclabox.com/beschwerde/38618-flexstrom-berlin-zahlungsaufforderung-1-5-jahre-nach-anbieterwechsel

Schicke ein Einschreiben mit Rückschein und Androhung von rechtlichen Schritten an FlexStrom, das wirkt offensichtlich.

11.05.2011 | 15:31
von ReclaBoxler-4312287 | Regelverstoß melden
Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg beachten: www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

Zitat:

"Flexstrom muss sich berichtigen

Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, nicht rechtskräftig). FlexStrom selbst muss jetzt Tausende Kunden mit der Nase darauf stoßen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam geworden sind. Erstmals haben wir hier eine Folgenbeseitigungsklage erhoben, was sich als wirksames Instrument für den Verbraucherschutz erwiesen hat."

01.06.2011 | 18:19
von ReclaBoxler-2020128 | Regelverstoß melden
Artikel bei Stiftung Warentest: "Flexstrom: Berichtigung nötig"

www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Flexstrom-Berichtigung-noetig-4240276-4240281/



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!