FlexStrom AG (Berlin)
Fehlerhafte Endabrechnung mit Verspätung
Bestell-/Kundennummer: D10900000438316
Obwohl wir formell seit 30.06.2010 kein FlexStromkunde mehr sind, erhalten wir die Endabrechnung erst im Februar 2011. Diese auch nur nach nochmaligem Nachfragen nach erfolgter Abbuchung.
Dann ebenso ein überraschender Inhalt: Wir sind plötzlich von Tarif 1574 in den Tarif 1992 gerutscht. Eine Information zur Tarifänderung erfolgte nicht.
Die Änderung beinhaltet eine Steigerung der Grundgebühr um 49% auf 8,50 EUR/ Monat und eine Erhöhung des Arbeitspreises um 11% von 17,70 ct je kWh auf 19,70 ct. Diese Preiserhöhungen sind unverschämt und FlexStrom schlägt damit sogar den großen Bruder Vattenfall in Berlin.
Der Höhepunkt der Frechheit ist jedoch die Belastung mit einer Zusatzgebühr von 86 Euro für eine Bestprice Garantie, die wir nie abgeschlossen haben, da wir bereits seit langem gekündigt hatten.
Hier liegt doch kein Irrtum vor, hier läuft doch eine Masche.
"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung",
„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
und „Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom“
auf der Internetseite der Stiftung Warentest.
Und ganz w i c h t i g: auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg der Artikel "FlexStrom verbiegt Kundenrecht".
Gruß
de.reclabox.com/beschwerde/38618-flexstrom-berlin-zahlungsaufforderung-1-5-jahre-nach-anbieterwechsel
Schicke ein Einschreiben mit Rückschein und Androhung von rechtlichen Schritten an FlexStrom, das wirkt offensichtlich.
Zitat:
"Flexstrom muss sich berichtigen
Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, nicht rechtskräftig). FlexStrom selbst muss jetzt Tausende Kunden mit der Nase darauf stoßen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam geworden sind. Erstmals haben wir hier eine Folgenbeseitigungsklage erhoben, was sich als wirksames Instrument für den Verbraucherschutz erwiesen hat."
www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Flexstrom-Berichtigung-noetig-4240276-4240281/