Stromio GmbH (Düsseldorf)
Keine Bestätigung der Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 1335119
Nach zunächst nicht ausreichender Kündigung per Mail Anfang Februar erfolgte zusätzlich eine Kündigung per Einschreiben am 08.04.11 rückwirkend für den 31.03.2011.
Die Kündigung erfolgte aufgrund von einem Wohnungswechsel und der Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt kein Gas von Stromio angeboten wurde.
Wir möchten nun einfach unsere Kündigung bestätigt haben, da wir bereits wieder von der Genossenschaft beim Grundversorger gemeldet wurden und auch dort bereits unsere Abschläge zahlen.
Auf E-Mails gibt es keine Reaktionen, am Telefon gibt es keine Hilfe. Erbarmen Sie sich doch bitte! Wir sind wirklich nicht mehr an einem gemeinsamen Vertrag interessiert.
Gruß
Sascha K.
10.05.2011 | 15:22
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.
Wir prüfen gerne umgehend, ob wir Ihre Kündigung fristgerecht erhalten haben.
Sie erhalten in den kommenden Tagen hierzu eine Rückmeldung von uns.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Ich habe mittlerweile eine Antwort per Mail bekommen und die Antwort hier, wobei der eine scheinbar vom anderen mal wieder nix weiß.
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Von: kundenservicestromio.de [mailto: kundenservicestromio.de]
Gesendet: Donnerstag, 5. Mai 2011 11:40
An: xxxxxxxxxx
Betreff: Vertragskonto: xxxxxxx / Kündigung
Sehr geehrte xxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Schreiben vom 21.04.2011.
Wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Gern bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Kündigung. Die Abmeldung Ihrer Verbrauchsstelle haben wir zum 31.03.2011 vorgenommen.
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen schreibt als Regulierungsbehörde in ihren "Geschäftsprozessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität" (GPKE) vor, dass wir als Ihr Stromlieferant dazu verpflichtet sind, den vom Netzbetreiber gemeldeten Anfangs-/ Endzählerstand zur Rechnungserstellung heranzuziehen.
Deshalb bitten wir Sie hiermit, Ihren Schlusszählerstand Ihrem örtlichen Netzbetreiber, der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, zu melden.
Sobald uns alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen, werden wir umgehend Ihre Endabrechnung erstellen. Den fälschlicherweise abgebuchten Abschlag aus dem Monat April, haben wir zur Auszahlung angewiesen.
Wir hoffen Ihr Anliegen damit geklärt zu haben und bitten Sie um Lösung Ihrer Beschwerde bei der Reclabox-Plattform.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam
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Ich werde jetzt alle relevanten Daten noch einmal auf die E-Mail Adresse kundenservicestromio.de senden. Die Zählerstände und die Neue Adresse liegen mittlerweile in Form von zwei schriftlichen Kündigungen und zwei E-Mails vor, auch der Netzbetreiber kennt die Endzählerstände, denn dort sind wir ja wieder angemeldet.
Ich hoffe, das war dann jetzt das letzte Mal, sonst müssen weitere Schritte folgen.
Gruß
Sascha K.
Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2011 09:45
An: kundenservicestromio.de
Cc:
Betreff: Vertragskonto: xxxxxxxx / Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail und meiner Beschwerde auf der Reclabox-Plattform teile ich Ihnen erneut folgendes mit:
Die neue Adresse lautet: xxxxxxxxxxx
Der Endzählerstand aus der Verbrauchsstelle, xxxxxxxx ist xxxxxxx auf Zähler – Nr. xxxxxxxx Dies ist auch bereits dem Netzbetreiber bekannt da wir ja dort wieder angemeldet sind!
Ich hoffe, dieser Vorgang ist dann jetzt endlich erledigt.
Mit freundlichem Gruß