Durch netbank endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 4692 Views | 20.05.2011 | 19:24 Uhr
geschrieben von Klaus Mayer

netbank AG (Hamburg)

Netbank: Keine Jahressteuerbescheinigung für 2010

Heute ist der 20.5.2011 und die Jahressteuerbescheinigung für meine Zinseinkünfte im Jahr 2010 liegt mir trotz Beantragung im Dezember letzten Jahres und zweier weiterer Kontaktversuche mit dieser Bank immer noch nicht vor.

SCHLAGWORTE


Die (im übrigen kostenlose) Ausstellung der Bescheinigung ist gesetzlich im Einkommensteuergesetz vorgeschrieben. Sie ist in meinem Fall für die Steuererklärung erforderlich, deren Abgabetermin bekanntlich auf dem 31.5.2011 liegt. Noch nie in meinem Leben musste ich beim Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten.

Schon in meinem vorletzten Anschreiben hatte ich die Netbank um eine Stellungnahme gebeten, wie im Falle einer weiterhin fehlenden Steuerbescheinigung denn wohl aus Sicht der Bank gegenüber dem Finanzamt vorzugehen wäre.

Weder diese Stellungnahme habe ich erhalten noch überhaupt irgendeine Antwort auf meine zwei Schreiben, was mich maßlos und am allermeisten ärgert. Offenbar gehört die sonst allein schon aus Höflichkeitsgründen in zivilisierten Ländern gepflegte Kommunikation unter Geschäftspartnern bei der Netbank nicht zum Geschäftsmodell. Eine derartige Ignoranz des Gegenübers muss man ja fast schon als gezielte Beleidigung auffassen.

So habe ich mittlerweile die BaFin informiert, wie ich es ja auch in meinem letzten Anschreiben an die Netbank angekündigt habe, und habe nun von dort die genannte Stellungnahme verlangt. Um dieser Forderung im Falle der Netbank noch weiter Nachdruck zu verleihen, sei sie nun auch noch über ein öffentliches Medium gestellt.

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Meine Forderung an netbank AG: Stellungnahme, wie gegenüber dem Finanzamt bei fehlender Steuerbescheinigung aus Sicht der Netbank denn wohl vorzugehen ist


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.05.2011 | 16:57
Firmen-Antwort von: netbank AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Mayer,

die Jahressteuerbescheinigung 2010 haben wir am 20.05. versendet. Sie wird diese Woche auf dem Postweg bei Ihnen eintreffen.
Seit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 versenden wir diese Jahressteuerbescheinigung nur noch auf Kundenwunsch, da durch den Steuerabzug bei Ertragsausschüttung Ihre Steuerpflicht abgegolten ist und daher nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.

Aus den uns vorliegenden Informationen lässt sich für uns leider nicht nachvollziehen, dass Anfragen von Ihnen nicht beantwortet wurden. Daher würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese Anfragen auf dem Postweg zur Verfügung stellen könnten, um eine entsprechende Prüfung durchzuführen.

Viele Grüße Ihre netbank.

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Kommentare und Trackbacks (5)


23.05.2011 | 23:22
von Klaus Mayer | Regelverstoß melden
Zur Sofortantwort der netbank:

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, was es bringen soll, mir jetzt auch noch die Mühe machen zu sollen, meine Anfragen zusätzlich auf dem Postweg an eine Bank zu übermitteln, deren gesamter Geschäftsbetrieb auf der Online-Kommunikation beruht. Ich werde das daher auch nicht tun, zumal ich jetzt ohne mein Verschulden jede Sekunde meiner Zeit für meine Steuererklärung benötige, wobei es Leute wie mich geben soll, bei denen die Kapitalerträge sehr wohl in der Steuererklärung anzugeben sind, sonst würde ich die Steuerbescheinigung auch nicht verlangen.

Unbedingt bleibe ich aber bei meiner Darstellung, zwei Anschreiben abgeschickt zu haben, die beide nicht beantwortet wurden. Die Übertragung erfolgte über die verschlüsselte Online-Banking-Anwendung der netbank-Website und wurde von mir, um später einen Nachweis für das Absenden zu haben, wohlweislich jeweils durch einen Screenshot der erhaltenen Quittungsseite dokumentiert, sodass ich auf die Sekunde genau die Übertragungszeitpunkte (1.5.2011 um 18.34.28 Uhr und 11.5.2011 um 17.33.39 Uhr) und auch die zwei verwendeten TAN angeben kann. Damit muss bei der netbank eine eindeutige Verifizierung möglich sein.

Außerdem habe ich den Inhalt meiner Anfragen ja auch hier bei ReclaBox veröffentlicht, nämlich die Bitte um Stellungnahme, wie gegenüber dem Finanzamt bei fehlender Steuerbescheinigung aus Sicht der netbank denn wohl vorzugehen wäre. Unabhängig davon, ob die Steuerbescheinigung jetzt in letzter Sekunde doch noch zur Verfügung steht oder nicht, habe ich nach wie vor nicht die gewünschte Stellungnahme auf eine Frage, deren Antwort man als Kunde der netbank kennen muss, da die Frage sich offenbar jedes Jahr von neuem stellt (2009 war nicht ganz so knapp, aber nicht grundlegend besser). Krank sein oder sich irgendetwas vornehmen sollte man sich jedenfalls Ende Mai nicht. Vielleicht gibt die BaFin die gewünschte Auskunft.

26.05.2011 | 21:38
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe zwar jetzt in der Tat meine Jahressteuerbescheinigung, aber wie schon in meinem Kommentar vom 23.5.2011 geschrieben, ist meine Beschwerde nach wie vor nicht gelöst, da meine ReclaBox-Forderung nicht erfüllt wurde. Um noch konkreter zu werden: Ich erwarte - auch und gerade für die zukünftigen Jahre - eine Aussage der netbank, was ein Kunde dieser Bank denn eigentlich am 20. Mai machen soll, wenn er zu diesem Zeitpunkt immer noch ohne Jahressteuerbescheinigung ist.

Soll er dann das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten, was auch wieder per Einschreiben stattfinden müsste, oder soll er weiter auf die netbank warten in der unsicheren Hoffnung, dass er in allerletzter Sekunde in Nachtarbeit vielleicht doch noch eine Steuererklärung machen kann? Oder gibt es noch eine dritte Möglichkeit? Wer zahlt gegebenenfalls den zehnprozentigen Verspätungszuschlag des Finanzamts, wenn die Frist tatsächlich überschritten wird oder die Fristverlängerung nicht genehmigt wird?


03.06.2011 | 08:56
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


17.06.2011 | 11:16
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


08.07.2011 | 20:44
von Klaus Mayer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Forderung, mir mitzuteilen, wie gegenüber dem Finanzamt bei fehlender Steuerbescheinigung vorzugehen ist, wurde ganz offensichtlich nicht erfüllt. Da das Problem, so wie ich die netbank jetzt kenne, nächstes Jahr sicherlich wieder erneut auftreten wird, wäre eine Aussage dazu aber von entscheidender Bedeutung gewesen. Ich kann daher meine Beschwerde auf Nachfrage von ReclaBox hiermit nur als "endgültig nicht gelöst" kennzeichnen. Die BaFin hat bisher noch keine abschließende Antwort gegeben. Nach Vorliegen dieser Antwort werde ich mich in einem Kommentar hier nochmals melden.




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