3440 Views | 13.06.2011 | 19:03 Uhr
geschrieben von Josef Unglert

myLoc managed IT AG (Düsseldorf)

Beträge ohne meine Genehmigung vom Konto meines Sohnes abgebucht

Bestell-/Kundennummer: 57126

Mitte Mai 2010 schloss mein Sohn (damals 13 Jahre) einen Vertrag bei myloc managed IT AG ab. Mit Schreiben vom 26.05.10 wurde mein Sohn von myloc über den Vertragsabschluss informiert. Dieser wurde von mir als Vater sofort widerrufen, da meinem Sohn derartige Vertragsabschlüsse zu keiner Zeit erlaubt wurden.

SCHLAGWORTE

Nachweislich teilte mir my Loc am 07.06.10 den Erhalt meiner Kündigung mit. Erst im Frühjahr 2011 stellte ich fest, dass die Firma, obwohl nachweislich mein Widerspruch und somit keine Genehmigung hierfür vorlag, in insgesamt zehn Fällen Beträge von dem Konto meines Sohnes abgebucht hat.

Umgehend teilte ich myloc dieses mit und forderte myloc auf, meinem Sohn die Beträge zurückzuerstatten. Meinem Sohn wurde daraufhin vorgeworfen, er hätte sich Leistungen erschlichen. Außerdem wurde in Frage gestellt, dass ich in 2010 die Kopie von Christians Ausweis zugemailt habe. Was ich aber nachweislich gemacht habe.

Mailkontakte haben allesamt ungewöhnliche Merkmale. Es wird zum Teil in sehr einfachem Deutsch geantwortet, teilweise können die einfachsten Wörter nicht richtig geschrieben werden (z. B. das Wort "Ausweiskopie"), das Mail wird nicht mit einer Höflichkeitsformel z. B. "Mit freundlichen Grüßen" abgeschlossen und außerdem fehlt immer der Namen der Firma und der Name des antwortenden Sachbearbeiters.

Ich will hiermit einmal noch gar nichts unterstellen, aber es wirft bei mir in vielerlei Hinsicht Fragen auf, die unter Umständen durch eine eventuelle Anzeige von kompetenter Seite nachgegangen werden wird.

Beispiel 1:
"Guten Tag Herr xxx (Name von mir unkenntlich gemacht),

hatten Sie uns seiner Zeit die gefordrte Ausweißkopie zur Verfügung gestellt?"

Beispiel 2:
"Guten Tag Herr xxx (Name von mir unkenntlich gemacht),

zur Überprüfung der Sachlage senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihres Sohnes zu. Laut Angabe der Bestellung Ihres Sohnes ist dieser am 05.06.1990 geboren. Sollte hier bewusst eine falsch Angabe Ihres Sohnes gemacht worden sein, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, so müssten wir diese zur Anzeige bringen."

Die Drohung mit der Anzeige dient meiner Ansicht nach nur dazu, meinen Sohn und mich einzuschüchtern, und ist (siehe mein nachstehendes Schreiben) rechtlich unhaltbar.

Aus dem nachstehenden Schreiben, das am 27.05.11 an myloc und an Herrn Thomas Gohr gemailt wurde, habe ich leider keine Antwort erhalten. So war das eben auch in 2010 nur, dass ich darauf vertraut habe, dass alles in Ordnung ist und davon ausgegangen bin, dass keine Beiträge abgebucht werden.

Es wurden bislang trotz Aufforderung auch keine Beträge zurückerstattet. Ich habe myloc die Einleitung rechtlicher Schritte angekündigt. Es wäre aber erfreulich, wenn mir my loc diesen Weg ersparen würde und meinem Sohn die Beträge freiwillig zurückerstatten würde.

______________________________________________________________________

Nachstehend das Schreiben an myloc:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten nochmals die Kopie des Ausweises zugemailt. Bereits mit meinem Mail vom 07.06.10 (ebenfalls nochmals als Anlage beigefügt) hatten Sie diesen Ausweis nachweislich erhalten. Schon damals konnten Sie daraus entnehmen, dass mein Sohn Christian bei Vertragsabschluss noch keine 14 Jahre alt war und somit rechtlich nicht dazu berechtigt war, einen Vertrag in dieser Umfang abzuschließen und mein Widerspruch gegen den Vertragsabschluss daher vollkommen berechtigt war.

Falls Sie nochmals mit der absurden Vorwurf kommen, dass Sie meinen Sohn anzeigen müssten, da er sich Leistungen erschlichen hat, lassen Sie sich bitte sagen, dass man unter "Erschleichung von Leistungen" eine Straftat versteht, durch die sich der Täter die Leistung der infrastrukturellen Einrichtungen erschleicht, indem er kein Entgelt entrichtet. Weder handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um eine infrastrukturelle Einrichtung, noch wollte mein Sohn irgendwelche Leistungen nicht bezahlen, sonst hätte er wohl nicht sein Konto angeben, von dem Sie Beträge abbuchen konnten. Auch müsste ich in diesem Fall prüfen lassen, ob ein Fall von übler Nachrede bzw. von Verleumdung vorliegt.

Dass Christian das falsche Geburtsdatum angegeben hat, kann nur aus Versehen gewesen oder aus anderen rechtlich nicht relevanten Gründen. Rechtlich relevant hingegen ist, dass Sie trotz meiner Meldung, dass ich dem Vertragsabschluss widerspreche und trotz meines Mails vom 07.06.10 um 14:03 Uhr mit dem ich Ihnen den Ausweises meines Sohnes zumailte regelmäßig Beträge von dem Girokonto meines Sohnes abgebucht haben

. Durch meinen Widerspruch haben Sie meiner Ansicht nach die Berechtigung verloren, Geldbeträge von Konto meines Sohn abzuheben. Die erfolgten Abbuchungen waren meiner Ansicht nach rechtswidrig und Sie könnten sich unter Umständen sogar strafbar gemacht haben, weil Sie meinem Sohn vorsätzlich einen Vermögensschaden verursacht und sich auf die Kosten meines Sohnes unrechtmäßig bereichert haben.

Ob eine Strafanzeige erstattet werden kann, werde ich, sofern mein Sohn die abgebuchten Beträge nicht bis zum 15.06.11 zurückerhält, von meinem Anwalt am 20.06.11 prüfen lassen.

Ich fordere Sie nochmals auf, diese Beträge bis spätestens 15.06.11 an meinen Sohn zurück zu überweisen.

______________________________________________________________________

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Meine Forderung an myLoc managed IT AG: Beträge von mindestens 114,08 Euro an meinen Sohn zurückerstatten, auf rechtlich nicht haltbare Einschüchterungsversuche verzichten.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (15)


13.06.2011 | 19:17
von Sardischer Bauer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Sardischer Bauer Hallo Josef Unglert,

gehen Sie zum Geldinstitut Ihres Sohnes und lassen das Geld zurück buchen.

Nichts zu danken, gern geschehen! Man(n) hilft, wo man kann. :-)


13.06.2011 | 19:20
von Josef Unglert | Regelverstoß melden
Vielen Dank,

lieber Sardischer Bauer für den gut gemeinten Hinweis. Ich habe die Lastschriften, so weit es ging, widerrufen. Aber der Zeitraum Juni 2010 bis Januar 2011 ging anscheinend rechtlich nicht mehr.

13.06.2011 | 19:32
von Sardischer Bauer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Sardischer Bauer Ich finde momentan den Beitrag nicht, Rückbuchungen wurden hier schon einmal ausführlich diskutiert. Wenn ich mich recht erinnern kann, haben manche Reclaboxer noch über der sechs Wochen Frist ihr Geld zurück bekommen.


13.06.2011 | 19:46
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey Josef Unglert: Das Problem liegt ganz woanders! Hier handelt es sich nämlich wieder um Eltern bzw. Elternteile, denen die Kontrolle über ihren Nachwuchs aus den Händen geglitten ist.

Wieso macht Ihr Sohn so etwas? Wieso konnten Sie sein frevelhaftes Tun nicht unterbinden?

13.06.2011 | 21:29
von ReclaBoxler-9567158 | Regelverstoß melden
Laut Sat1 Magazin "Akte2011" kann man Lastschriften bis zu 13 Monate zurück buchen lassen. Man muss nur freundlich mit den Mitarbeitern der Bank sprechen.

14.06.2011 | 00:05
von Fir Ma | Regelverstoß melden
Was ist Josef nur für ein Krimi.

Beschuldigt unschuldige deutsche Firma und versucht hier illegal seinen missratenen Sohn in Schutz zu nehmen.

Hier muss auf jeden Fall das Jugendamt eingeschaltet werden, damit Josef sich nicht weiter an seinem Sohn vergeht.

14.06.2011 | 02:43
von ReclaBoxler-1518301 | Regelverstoß melden
Alle, die sich hier über diese Sache negativ auslassen.
Steht ihr bei Tag und Nacht hinter euren Kindern und passt auf, was diese am PC machen?
Wenn ja, dann tun mir eure Kinder Leid.

14.06.2011 | 06:30
von Anti Blödposter | Regelverstoß melden
 spider monkey Instacia
Welchen Fehler haben eigentlich Ihre Eltern gemacht, sie so zu erziehen, dass Sie jedem mit ihrem Besserwissertum auf die Nerven gehen müssen?

14.06.2011 | 08:26
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey Anti Blödposter: Kein Mensch zwingt Sie, meine Beiträge zu lesen. Trinken Sie einen Kamillentee und legen Sie sich dann wieder schlafen.

#-}

14.06.2011 | 09:33
von ReclaBoxler-1543259 | Regelverstoß melden
 spider monkey Anti Blödposter: War nicht ganz so ernst gemeint (Ironie #-}).
Aber ich möchte gern noch etwas nachschieben. Das ganze Drama in unserer Gesellschaft begann in den 60-ern mit der sog. antiautoritären Erziehung. Seitdem schafft sich Deutschland kontinuierlich ab. Ich habe in den Zeiten der Not Gott sei Dank eine ausgezeichnete Erziehung genossen, mit Zuckerbrot, aber auch - falls erforderlich - mit Peitsche. Über diese damals übliche Erziehungsform habe ich mich als Kind natürlich oft genug beklagt, sie hat mir jedoch in meinem Leben immer geholfen. Fragen Sie doch mal bei unseren Gesellschaftseliten nach, wie sie erzogen wurden, Sie würden sich wundern! Aber dieses Thema wird ja in unseren Medien totgeschwiegen.
Ansonsten lassen wir bitte meine Eltern aus dem Spiel. Von ihnen könnten sich einige Weicheier hier, die ewig nur rumjammern und sich beschweren, eine Scheibe abschneiden.

14.06.2011 | 09:44
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
Der Vorbeitrag ist nicht von mir! Aber Respekt, ich hätte ihn selbst nicht besser schreiben können.

14.06.2011 | 09:44
von ReclaBoxler-3715704 | Regelverstoß melden
Sorry, aber wer jetzt noch damit kontert, dass die Kinder völlig missraten wären und die Eltern versagt haben, der sollte sich mit seiner Einstellung mal zum Psychologen begeben. Geht's eigentlich noch? Als hätten die Kinder & Teens früher keinen Unfug gemacht, das scheinen manche hier wohl vergessen zu haben. Natürlich gab es da noch keine Spielkonsolen, Computer und Handys, dafür waren es eben andere Sachen, mit denen sich die Eltern letztendlich herumschlagen mussten. Aber alle Poster hier haben ja eine vorbildliche Erziehung genossen, wer's glaubt. Hätten ihr eine vorbildliche Erziehung gehabt, würdet ihr euch jetzt nicht das Maul zerreißen, und den Beschwerdeführer mit Vorwürfen bombardieren. -Das gehört nämlich auch zu einer guten Erziehung.

Und last but not least
 spider monkey Fir Ma

Bevor man sich über andere und dessen Kinder auslässt, sollten Sie vielleicht noch einmal die Schulbank drücken. -Falls Sie in dieser Institution überhaupt jemals zu Gast waren.

14.06.2011 | 12:28
von ReclaBoxler-9292423 | Regelverstoß melden
 spider monkey Instancia de la Moral: Wer jetzt wessen Klon ist, ist schnurzpiepegal. Entscheidend ist, dass der eine dem Stuss des anderen zujubelt (oder die eine Gehirnhälfte der anderen?). Nun erklärt sich so manches. Bei "Zuckerbrot und Peitsche" kann auch nichts besseres bei herauskommen.

21.06.2011 | 14:11
von Josef Unglert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


01.07.2011 | 16:53
von Josef Unglert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
War auch nicht anders zu erwarten...




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