FlexStrom AG (Berlin)
Tarif "Flexstrom Classic" - eine Mogelpackung?
Neuerdings bieten Sie auch Tarife, bei denen ein Bonus gewährt wird, "wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden", also auch wenn zum Ende des 1. Belieferungsjahres gekündigt wird.
Hierunter fällt auch Ihr Tarif "Classic", der zusätzliche Frei-kWh in erheblichem Maße verspricht.
Bewegt man die Maus jedoch über das Info-Symbol im Frei-kWh-Feld, erscheint eine Erklärung, endet mit: "d. h. es werden keine Frei-kWh gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird." Also, KEINE Frei-kWh, wenn man nur 12 Monate beliefert wird!
In Ihren AGB für die Tarife „Spezialpaket“ und „Classic“ vom 18.10.2011 steht wiederum gar nichts über die Bedingungen zu den Frei-kWh.
dies scheint Teil des Geschäftsmodells von Flexstrom zu sein. Irreführende AGB´s!
1. Jahr Ersparnis auf kWh Preis, versprechen von einem Bonus
Nach 9 Monaten Preiserhöhung von 7 Cent. (Ersparnis futsch)
Für das zweite Jahr gibt es dann ein Angebot, das deutlich über dem des Grundversorgers liegt. (Bei mir waren es 160 EUR drüber, spätestens dann ist der Bonus auch futsch.)
Auf Grund des neuen Angebotes wird man quasi gezwungen zu kündigen!
Wenn man dann kündigt, wird der Bonus auch nicht gezahlt.
Fazit: Flexstrom will weder den Bonus zahlen, bzw. günstigen Strom verkaufen.
Also muss man leider die Gerichte damit beschäftigen.
Grüße aus Düsseldorf
Also: erneut eine bewusste Täuschung der möglichen Kunden!
Sie haben es dennoch nicht für notwendig empfunden, mir zu antworten.
Generell ist weiterhin von Vorkassetarifen dringend abzuraten! Und wer weiß, was sich FS sonst noch für Tricks bis zum nächsten Jahr einfallen lässt?
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/
Zitat:
"Der Streit um den Flexstrom-Neukundenbonus geht in die nächste Runde. Im Dezember 2011 hatte der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie dem Unternehmen empfohlen, den Bonus zu zahlen.
Nun verklagt Flexstrom ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben.
... .
Besonders ärgerlich ist Flexstroms Vorgehen für die beklagten Ex-Kunden.
Ihr Hilferuf an die Schlichtungsstelle kommt nun als Bumerang zurück:
Verlieren sie vor Gericht, zahlen sie bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten sowie 90 Euro für den gegnerischen Anwalt. Nehmen sie sich einen eigenen Anwalt, stehen diesem weitere 90 Euro zu. Im schlimmsten Fall ergibt das 255 Euro.
Wer den Rechtsstreit umgehen möchte, sollte dem Gericht die Annahme der Klage erklären. Dann sinken die Gebühren.
In beiden Fällen verlieren Beklagte jedoch jegliche Aussicht auf den Neukundenbonus.
Urteile im Schnellverfahren
Fakt ist: Wer als ehemaliger Flexstrom-Kunde die Schlichtungsstelle Energie anruft, riskiert eine Klage. "