1511 Views | 27.01.2012 | 23:32 Uhr
geschrieben von Linus JM
Ich versuche seit langer Zeit aus meiner AXA Versicherung herauszukommen. Dieses stellt sich als unmöglich heraus.
Obwohl AXA jedes Jahr 20% teurer wird und ich nicht einmal mehr in Deutschland lebe, ist es unmöglich, die Versicherung zu kündigen. Angeblich werden Mails und Briefe nicht erhalten, kein Nachweis und Dokument ist ausreichend, alles damit AXA Monat um Monat weiter abbuchen kann, um im Schadens oder Krankheitsfall nicht zu zahlen. Aber was will man auch von einer französischen Firma in Deutschland erwarten?
Mein Rat: Fernbleiben!
Meine Forderung an AXA Versicherung AG:
Meine Versicherung, wie mehrmals mitgeteilt, zum 1.1. kündigen
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Was tut mein Avatar zur Sache?
Ganz gleich, ob Sie einen Arbeitsvertrag, eine Mietwohnung oder ein Abonnementvertrag kündigen: Schicken Sie eine solche Kündigung nicht per Einschreiben/Rückschein! Sicherlich, es kann gut gehen, und Sie erhalten eine vom Empfänger unterzeichnete Karte als Zugangsnachweis zurück. Es kann aber genauso gut schief gehen, und Sie erhalten nach Ablauf von zwei Wochen in der dritten oder vierten Woche nach Absendung der Erklärung Ihren eigenen Brief zurück.
Das Tückische daran ist: Wenn der mit Einschreiben/Rückschein versandte Brief von dem Empfänger nicht angenommen oder nicht abgeholt wird, ist er nie wirksam zugegangen. Denn zur Annahme einer Briefsendung durch Unterzeichnung des Empfangs ist man nicht verpflichtet. Es erfolgt nur eine Benachrichtigung, dass der Brief noch binnen zwei Wochen bei der Post abgeholt werden kann.
Die Folge ist, dass zum Beispiel die Kündigungsfrist nicht gewahrt wurde und Sie nochmals zu einem neuen Termin kündigen müssen.
Genau um solchen beschriebenen Ärger zu vermeiden, gibt es auf den Rückscheinen Verschiedene Auslieferungsvermerke die man ankreuzen kann. Es stehen da "Empfänger", "Ehegatte", "Empfangsbevollmächtigter", "andere Empfangsberechtigte" zur Auswahl und ein Feld, wo der Zulieferer mit Datum und Unterschrift die Zustellung bestätigt.
Wenn man diese ankreuzt kann man sicher sein, das der Brief auch wirklich an eine rechtskräftige Person zugestellt wurde und es kostet einen nur vier kleine Häckchen.
Ich halte es für sehr bedenklich, lieber Besserwisser, das SIE hier mit ihrem Halbwissen Leute verunsichern die ohne Einschreiben mit Rückschein noch schlechtere Karten hätten ihr Recht durchzusetzen.