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858 Views | 07.02.2012 | 13:29 Uhr
geschrieben von Christa Hahn
Ich bin umgezogen und habe meinen alten Vertrag mit Xool gekündigt. Es ist jetzt elf Wochen her und ich warte immer noch auf meine Abrechnung. Ca. 700,00 Euro Guthaben habe ich errechnet.
Es kommen immer wieder fadenscheinige Ausreden, mal ist die Zeit noch nicht rum und dann wieder haben sie von e.on eine falsche Rechnung bekommen und fordern eine neue an und ich muss weiterhin warten.
Ich hatte Xool jetzt geschrieben, dass sie mir bis zum 03.02. die Abrechnung und mein Guthaben übersenden möchten, ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten. Aber ich bekomme keine Antwort.
Meine Forderung an XOOL GmbH:
Ca. 700,00 Euro Guthaben
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
- - - Bei Gas: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh. - - -
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen -, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Xool) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist noch nicht gelöst