456 Views | 29.02.2012 | 18:27 Uhr
geschrieben von Teodor Dehelean

Groupon GmbH (Berlin)

Weihnachtsgeschenk 2011: Elektrischer Audi TT für Kids

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 6.12.2011 habe ich auf der Internetseite www.groupon.de/ einen Gutschein für ein Weihnachtsgeschenk bestellt und aktiviert: Xmas-Special: 119 statt 299 € - Elektrischer Audi TT für Kids mit Hupe, Motorgeräusch, Boxen für MP3-Sound, Licht und Getränkehalter

No. 1 26A0D69964 Deal erfolgreich, Dein Gutschein wurde per Mail versandt und aktiviert.

Das Geschenk ist jedoch weder rechtzeitig zu Weihnachten, noch bis zum heutigen Tage bei mir eingetroffen. Der Kundenservice der Firma Groupon machte die Rückzahlung der Summe in Höhe von 119 Euro davon abhängig, ob der Partner der Firma Groupon die geforderte Stornierung bestätigt. Dies ist weder nachvollziehbar, noch bis zum heutigen Tage passiert. Die Internetseite des Partners, www.luxxury.net/, ist aktuell "under construction".

Da ich die Bezahlung per PayPal rückgängig gemacht habe, bekam ich von PayPal regelmäßig Erinnerungen, dass mein Konto sich im Minus befand. Meinen Antrag auf Käuferschutz hat Paypal mit folgender Begründung abgelehnt: "Der Artikel fällt nicht unter den PayPal-Käuferschutz, da es sich um nicht um einen physischen Artikel handelt." Wieso wird dann überhaupt eine Bezahlung über Paypal auf www.groupon.de angeboten? Das Portal vermarktet ja gar keine "physischen Güter", sondern lediglich Gutscheine für Dienstleistungen und Produkte.

Der Gutschein für das Weihnachtsgeschenk wurde laut Groupon 245 Mal verkauft. Es gibt also sicherlich mehrere Käufer in meiner Situation. Ich bitte Sie hiermit um Unterstützung bei dem weiteren Vorgehen gegen Groupon. Zugleich bitte ich um die Veröffentlichung meines Falles, so dass potenzielle Groupon Kunden ausreichend über diesen Anbieter informiert sind.

Heute (29.02.2012) läuft die Frist ab, zu der ich Groupon, vertreten durch Herrn AYHAN TELEK aufgefordert habe, die Summe in Höhe von 364 Euro (Schadensersatz plus Inkassogebühren, bedingt durch die Paypal Zahlung) auf mein Girokonto zurück zu überweisen. Nach Rücksprache mit der Kriminalpolizei in Hattersheim (Herr Walther, Tel 06190936050), möchte ich Groupon darüber informieren, dass ich mir das Recht vorhalte, zusätzlich auch eine strafrechtliche Anzeige wegen Unterschlagung (§246 StGB) zu erstatten.

Mit freundlichem Gruß

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Meine Forderung an Groupon GmbH: 364 Euro = Schadensersatz 299 Euro + aktuell 65 Euro Paypal bedingte Inkassokosten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


29.02.2012 | 22:37
von ReclaBoxler-3543181 | Regelverstoß melden
Groupon hat Ihnen einen Gutschchein verkauft und den haben Sie erhalten. Ich denke Ihre Ansprüche müssen Sie gegen den Autohändler richten.

01.03.2012 | 09:31
von Author der Beschwerde | Regelverstoß melden
IHRE ANNAHME IST FALSCH! SIEHE UNTEN:

8. Gewährleistung / Haftung

8.1. Groupon gewährleistet, dass der Partner den Gutschein einlöst, d. h. die Leistungen zu den im Gutschein verbrieften Bedingungen erbringt, wenn Sie den Gutschein vor Beginn der Leistungserbringung vorlegen.

02.03.2012 | 13:03
von Teodor Dehelean noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Groupon täuscht Sachverhalte vor. Dieses Geschäftsmodell ist strafrechtlich zu verfolgen.




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