Durch Kölner-Umzug endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1570 Views | 19.04.2012 | 11:23 Uhr
geschrieben von Silversurfer71

Kölner-Umzug (Köln)

Vertragsbruch

Auf eine Groupon Aktion vom 18.01.2012 nahmen wir Kontakt mit dem Unternehmen Koelner-Umzug.de auf. Das Unternehmen bot uns an, den Deal zum gleichen Preis auch ohne Groupon-Gutschein durchzuführen!

SCHLAGWORTE

Wir schilderten den Umfang des Umzugs dem Firmenchef Herrn Andreas Schoppmeier in schriftlicher Form. Daraufhin kam es per E-Mail zu Auftragsbestätigung und einer Terminabsprache für den 27.03.2012 - 10 Uhr. Die Kosten sollten sich auf einen Gesamtpreis von 288,- € belaufen. Bis hier war alles noch in Ordnung!

Am späten Abend des 26.03.2012, also einen Abend vor dem Termin, begann nun das Drama. Herr Schoppmeier rief uns an und erklärte uns, dass für den Tag des Umzugs kein adäquates Fahrzeug zur Verfügung stehen würde und er den Umzug um einen Tag verschieben müsse.

Da wir und unsere Helfer jedoch für diesen Tag Urlaub genommen hatten, gab es für uns keine Möglichkeit, diesen Umzug zu verschieben. Egal was wir ihm auch sagten, seine Antwort lautete: „Wir sollten uns nicht so anstellen. Der Umzug wäre doch schon so preiswert!“

Nur wo steht, dass ein günstiger Preis einen Vertragsbruch rechtfertigt?

Nach langen hin und her bot er uns an, wir sollen ihm morgens 350 € geben. Damit würde er dann beim Ausleihen eines Ersatzfahrzeugs die Kaution bezahlen. Und außerdem wäre dann damit auch die Bezahlung des Umzugs abgegolten! Er hat uns im wahrsten Sinne des Wortes genötigt, es wäre doch lächerlich, wenn wir ihm den Betrag nicht leihen würden, wir sollten uns nicht so anstellen, Er würde das Geld auch abholen kommen.

Mit dieser Nötigung war der Höhepunkt erreicht. Beim Anruf 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin erhielten wir wiederholt die Aussage, dass er nicht erscheinen wird. Somit mussten wir nun auf schnellstem Wege für Ersatz sorgen, was Dank freundlicher Unterstützung noch funktionierte. Den Vertragsbruch seitens Herrn Andreas Schoppmeier’s (Kölner-Umzug) werden wir unserem Anwalt übergeben.

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Meine Forderung an Kölner-Umzug: Erstattung der entstandenen Kosten wegen Vertragsbruch


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
12.05.2012 | 12:13
Firmen-Antwort von: Kölner-Umzug
Abteilung: Umzug

Sehr geehrter Beschwerdeführer,

die entstandene Situation tut uns sehr Leid. Schon aus eigenem Interesse sind wir an zufriedenen Kunden interessiert.
Leider können schon mal unerwartete Ereignisse zu Problemen führen. Die Verärgerung des Kunden können wir nachvollziehen, wir waren auch in der Situation verärgert und bemüht eine Lösung zu finden.

Es handelte sich um eine vereinbarte Umzugshilfe, mit einem zeitlichen Umfang von 4 bis max. 6 Stunden.
Ungeplant ergab sich kurz vorher die Situation, dass für den vereinbarten Termin zwar das Personal, aber kein Fahrzeug zur Verfügung stand.
Dadurch bedingt waren wir in eine unangenehme Situation geraten und mussten den Kunden um etwas Flexibilität und vor allem um sein Verständnis bitten.

Umgehend wurde (26.05. um 15:00 Uhr) der Beschwerdeführer über die möglichen Komplikationen informiert und auf dem Laufenden gehalten. Beim Telefonat am 27.03 morgens wurde die Entscheidung mitgeteilt nicht auf unsere Umzugshilfe zu warten, sondern den Umzug ohne uns durchzuführen.

Wir bedauerten und bedauern die Situation sehr, was auch zusammen mit der Bitte um Entschuldigung zum Ausdruck gebracht wurde.
Leider hatte der Kunde kein Verständnis. Im Gegenteil er konfrontierte uns mit überzogenen Anschuldigungen. Trotzdem geben wir hier eine Stellungnahme ab. Sollte auf unserer Seite in der Kommunikation ein Fehler aufgetreten sein und zu Missverständnissen geführt haben, so werden wir das analysiere, um es in Zukunft zu vermeiden. Die Gesprächsverläufe und Gesprächspartner wurden protokollarisch notiert und liegen vor.

für Kölner-Umzug
Tobias Bayer

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Kommentare und Trackbacks (23)


19.04.2012 | 14:20
von Rewald | Regelverstoß melden
Ich finde, Sie machen genau das Richtige! Zum Anwalt gehen und auf Schadensersatz klagen! Dies war ein Fixgeschäft, da sollte ihr Anwalt keine Probleme damit haben dies durchzusetzen

20.04.2012 | 10:10
von ReclaBoxler-9799608 | Regelverstoß melden
Das sieht der Anwalt und wir genauso. Es gab einen Vertrag und der wurde nunmal nicht eingehalten!

27.04.2012 | 10:50
von Silversurfer71 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile werden wir in Form von telefonischem Anschreiben seitens des Geschäftsführers belästigt!


27.04.2012 | 11:02
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Auch das würde ich mit dem Rechtsanwalt besprechen und die Klage ggf. auf Nötigung/Beleidigung etc. erweitern.

09.05.2012 | 14:32
von Rudiger | Regelverstoß melden
Hmmm, der "Angeklagte hat noch keine Stellungnahme abgegeben (fühlt sich vermutlich genötigt), solange gilt die Unschuldsvermutung.Es handelt sich um einen ziemlich einseitigen Bericht der auschließlich die Sicht des Beschwerdeführers widergibt und so nicht stimmen muss. Die Geschichte ist aufgebläht um es überhaupt interessant zu machen: Warnung vor diesem Umzugs Unternehmen, am späten Abend, also einen Abend vor, begann das Drama, egal was wir auch sagten.
Suggestivfrage: Nur wo steht, dass ein günstiger Preis einen Vertragsbruch rechtfertigt? im warsten Sinne genötigt, Nötigung. bis hin zum Höhepunkt der Nötigung! obwohl nach eigenen Aussagen der Termin spätestens Abends bekannt war musste morgens 10:30Uhr schnellstmöglich Ersatz organisiert. gottseidank gab es die freundliche Unterstützung. Wo war jetzt das Drama wenn nicht selbstgemacht? Bei Umzügen gibt es öfters Schwierigkeiten. Wer schon des öfteren mit Umzugsfirmen umgezogen ist, der kennt das und es gibt tausend andere Unternehmen vor denen man wirkliche warnen müsste. Was machen Sie bei einem Unternehmen, wo es richtige Schwierigkeiten gibt, die sich nicht melden, oder abzocken, Dinge fahrlässig beschädigen, unfreundliche sind? Oberwarnung? Megawarnung? Hier ging es ja nicht um Vorkasse (bevor LKW-Klappe entladen ist) wie es bei vielen Unternehmen die Regel ist, sondern um (Kautions) darlehen, dieses wäre in jedem Fall zurückzuzahlen. Also verstehe ich Ihre Aufregung nicht. Und nicht zu vergessen: bei dem beschriebenen Gutschein hätten Sie regulär 198,00€ Vorkasse am 18.01.2012 überweisen müssen. Die hätten Sie dem Unternehmen 2 Monate später dann geben können! Wo war also Ihr Problem?

09.05.2012 | 22:51
von Stefan Tenken | Regelverstoß melden
Es ist zumindest kein Fixpreis, kein Festpreis. Da Abrechnung auf Stundenbasis nach den Gutscheinbedingungen. Daraus ergibt sich der Gesamtpreis. Hinzu kommen weitere Aufwendungen gebuchte Optionen, Mehrstunden. Mehrstunden sind neben der Werbung eines der gewünschten Nebeneffekte dieser Gutschein Aktionen.
Gerne genommen um auftragsschwächere Wochentage zu füllen. Die Umzugsfirmen (oft 2-5 Kleinumzüge am Tag) haben größtmöglichen Einfluß bei der Terminplanung. Darum ist eine Terminvereinbarung einer der Hauptbedingungen um den Rabatt in Anspruch nehmen zu können. Findet keine Terminvereinbarung statt wird der Gutschein vom Gutscheinverkäufer (in diesem Fall Groupon) erstattet. So ging auch bei mir alles ok.

10.05.2012 | 11:53
von Silversurfer71 | Regelverstoß melden
So, nochmal. Der Vertrag kam nicht über Groupon zustande! Er ist zwischen uns und der Firma "Koelner-Umzug" geschlossen und schlicht und einfach nicht eingehalten worden! Das sind die Fakten!

Der Termin war schon über einen Monat vorher bekannt und nicht einmal 13 Stunden vorher kam die Absage! Das Drama war, das nun alle Planung über den Haufen geworfen und umorganisiert werden musste!

Der "Beschuldigte" hat sehr wohl Stellung genommen, allerdings leider nicht öffentlich, sondern vielmehr in Form von Emails, SMS und Anrufen in denen er versucht Druck auszuüben! Liegt aber alles als Beweismittel zur Ansicht beimm Anwalt!

Man könnte meinen das sich der "Beschuldigte" hier unter einem Pseudonym versucht zu rechfertigen!

10.05.2012 | 19:24
von Stefan Tenken | Regelverstoß melden
Haben Sie das Umzugsunternehmen nach dem Drama kontaktiert um Schadensersatz zu fordern? Oder war dort auch niemand zu erreichen?

Hier ist eine andere Beschwerde von Ihnen:

de.reclabox.com/beschwerde/48781-groupon-berlin-ware-unvollstaendig-damit-unbrauchbar-geliefert

10.05.2012 | 20:07
von Silversurfer71 | Regelverstoß melden
Wenn man sich die andere Beschwerde genau ansieht, kann man erkennen das sie gelöst ist!
Außerdem hat sie mit dieser hier rein gar nichts zu tun!

10.05.2012 | 21:23
von Stefan Tenken
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

10.05.2012 | 21:49
von ReclaBoxler-4320813 | Regelverstoß melden
Klar hatten wir mit der Firma Kontakt.

Machen Sich sich mal keine Gedanken darüber ob bzw. was wie eingehalten wurde.

Und eine weitere Beschwerde, schon gar nicht über 1&1, gibts von mir nicht. Ich komme auch nicht aus Berlin, muss dann wohl eine Verwechslung sein, sorry!

So, weiteres erst wenns Neuigkeiten in diesem Fall gibt.

11.05.2012 | 13:10
von Stefan Tenken
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.05.2012 | 13:15
von Löhner
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.05.2012 | 13:33
von ReclaBoxler-9799608 | Regelverstoß melden
So nochmal von vorn! Ich lebe nicht in Berlin und hab da auch noch nie gelebt! Nicht einmal in der Nähe. Auch bin ich nicht annähernd so alt wie der Herr aus diesem Beitrag!

Falls das so wäre, hätte das jedoch nichts mit dieser Beschwerde hier zu tun!

Außerdem bin ich hier nicht mit meinem Namen angemeldet! Wenn Sie ihn also kennen, sind Sie sicherlich Herr Schoppmeier persönlich oder einer seiner Gehilfen. Und auf deisem Wege, genau wie per Email oder SMS versuchen Sie mich zu belästigen!

11.05.2012 | 14:00
von Stefan Tenken | Regelverstoß melden
Hallo! Sie haben doch selber diese Art der Beschwerde ausgesucht und fühlen sich nun von den Usern dieser Seite belästigt?

Ja, auf der ganzen Welt sind Leute gegen Sie wenn mal was nicht in Ihren Kram passt.
Sie äußern sich wie Gutenberg. Sie sind noch vor Kurzem mit Ihrem Vor-wie Zunamen hier aufgetreten. alles andere ist gelogen.

Ob Sie in Berlin gewohnt haben, dies nur vorgegeben, haben oder dort nur zu Besuch waren darum geht es nicht.
Drumherumgerede.

Ich kann es einfach nicht leiden wenn jemand wie Sie öffentlich Vorwürfe erhebt aber dann ganz normalen Fragen ausweicht und generell ablenkt.

Es geht doch in erster Linie um die Aufklärung in der Sache. Darum nochmals meine Frage: Haben Sie sich bei der Firma ebenso heftig gemeldet wie bei den anderen Beschwerden mit zahlreichen Anrufen-Mails etc? Und was ist dann dabei rausgekommen?

11.05.2012 | 14:28
von Thorsten Schmidtkord | Regelverstoß melden
Kurzer Hinweis: Missverständnisse tauchen auf da es sich scheinbar um mindestens 2 Beschwerdeführer handelt, derjenige der noch nie in Berlin-Spandau gewohnt hat übernimmt also das No zu TV Berlin.

14.05.2012 | 11:22
von Rudiger | Regelverstoß melden
Ich meine schon Recht damit zu haben kein Verständis für Sie aufzubringen und mich zu fragen was das ganze Theater soll. Auch da ich selber Gutschein Angebote wahrgenommen habe.

Es ist halt so wie bei anderen rabattierten Angeboten wie lastminute, kauf2erhalte3 etc. Man muss auch etwas dafür tun und kann gleichzeitig keine 100% verlangen. Das es Ärger mit Gutscheinaktionen gibt ist allgemein bekannt, die Firmen verdienen einfach nicht so viel daran. Kein Grund, aber auch nicht wegzudenken.

Sehr Interessant finde ich Ihre Aussage hier: "Der Termin war schon über einen Monat vorher bekannt und nicht einmal 13 Stunden vorher kam die Absage! Das Drama war, das nun alle Planung über den Haufen geworfen und umorganisiert werden musste! "

Sie scheinen gerne Ausrufezeichen zu benutzen um die größmögliche Dramatisierung aufrechtzuerhalten. Wo lernt man das? Die Erklärung was nun das Drama sein soll finde ich unzutreffend, dies ist kein Drama bei einem Umzug. Schauen Sie doch mal bei golocal.de oder Qype.de und geben Umzug nach Bewertungen ein. Dort sind dann echte Dramas ohne Effekthascherei beschrieben.

Der Sven Andreß aus dem obigen Film meint das www.1und1.de Geheimdienstmethoden anwendet weil Anrufer mit Telenr, Name und Uhrzeit abgespeichert werden. Aber welches Unternehmen macht das nicht? Jedes Handy speichert doch schon die wichtigsten Daten. Ihr Handy sicher ebenso.

Sorry, aber schon komisch die Angelegenheit, sicher erhalten Sie noch ein nettes Dankeschön für die Aktion des eifrigen Verbraucherschützers.

14.05.2012 | 13:13
von Marion | Regelverstoß melden
Also ich kann den Ärger schon verstehen. Wenn man berufstätig ist, den Umzug schon von längerer Hand geplant hat, mit dem Dienstleister einen Vertrag über die Durchführung des Umzugs abgeschlossen hat und dann alles so kurzfristig abgesagt wird ist das bestimmt nicht gerade sehr lustig. Da steht man dann da und weiß nicht wie man sein Umzugsgut bewegt bekommt.
Es ist ja sicher auch nicht so, das man den für einen Umzug genommenen Urlaub in jeder Firma einfach so wieder von heut auf morgen umplanen kann oder auf die Schnelle Umzugsersatz findet.
Wenn ich z. B. eine Dienstleistung in Auftrag gebe, dann möchte ich auch dass sie zu meiner Zufriedenheit ausgeführt wird. Und falls wider Erwarten etwas nicht klappt, bin ich ja als Kunde nicht verantworlich für Probleme seitens des Dienstleisters.

Meiner Meinung nach hat der Beschwerdeführer hier subjektiv seine Meinung zum Ausdruck gebracht, nicht mehr und nicht weniger. Und das finde ich auch in Ordnung so. Und die andere Beschwerde hat ja nun wirklich nichts mit diesem Fall zu tun.

15.05.2012 | 11:35
von Rudiger | Regelverstoß melden
Hallo Marion, ich kann den Ärger ebenso verstehen und würde mich auch beschweren falls ich mich zweitklassig behandelt fühle.

Das ist auch das gute an der Stärkung des Verbraucherschutzes, dass man Ungerechtigkeiten oder Produktschwächen öffentlich macht um andere Kunden darauf aufmerksam zu machen.
Dazu gehört das viele Firmen Kundenbeschwerden keine Aufmerksamkeit schenken: "Ihr Problem, wir sind weg"Insofern stimme ich Ihren Artikel bis auf dem letzten Absatz zu.
Solange man meint nur Subjektiv zu urteilen sollte doch bitte zuerst mal mit dem Dienstleister versucht werden die Sache normal zu kommunizieren. Eventuell handelt es sich um Mißverständisse und man kann die Sache bereinigen so das eine Beschwerde hinfällig ist.
Solange man miteinander reden kann ist eine Lösung unkompliziert.

Hilfe bieten auch Verbraucherschutzentrale oder Verbraucherschutzamt an. Diese sind emotional weniger mit der Sache belastet und können so objektiver urteilen oder gar vermitteln. Das Risiko von (vorsätzlicher) massiver Ruf- wie Geschäftsschädigung kann so ausgeschlossen oder zumindest nicht in dieser Heftigkeit ausfallen.

Und ja wohl, die andere Beschwerde hat sowohl etwas damit zu tun -Unbeteiligten ist es auf dem ersten Blick nicht ersichtlich.In der Sache 2. bei reclabox sollte sich das U-Unternehmen doch mal melden!

Es erscheint doch insgesamt der Eindruck der BF würde unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes sich bei den Firmen mehr oder weniger öffentlich rächen zu wollen, in der Annahme das eine Verteidigung zu noch mehr Druck durch (berechtigtes) öffentliches Interesse führt.

Selbst bei Klärung bleibt der Makel bestehen. Dies ist sicher nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.

15.05.2012 | 12:29
von Marion | Regelverstoß melden
Hallo Rudiger, ich will mich jetzt hier auch nur noch ganz kurz und knapp äußern. So wie der BF schrieb, ist ja ein Vertrag zustande gekommen, in schriftlicher Form. Dieser wurde sehr kurzfristig, „nicht einmal 13 Std. vorher“ schon abgesagt bzw. nicht eingehalten. Und weiterhin hatte er ja auch hier geschrieben, dass er mit dem Dienstleister in Kontakt getreten ist. Aber so wie es ausschaut kam es zu keiner Lösung. Nur das kann man dem BF doch nicht zur Last legen oder? Schliesslich hat er doch den Vertrag nicht gebrochen. Und ob es ihm möglich war den Umzug zeitlich zu verschieben, das zu beurteilen steht uns hier nicht zu.

Ein Drama liegt wohl immer im Auge des Betroffenen vor, was man, glaube ich, als Nichtbeteiligter ebenfalls nicht wirklich beurteilen kann. Vielleicht war es ja wirklich ein riesiges Drama für den BF als er sich so plötzlich nach Alternativen umschauen musste, wer weiß.

Ich vertsehe nicht. wieso die andere Beschwerde etwas damit zu tun? Wieso sind Sie, Rudiger, bei dieser denn ein Beteiligter? Das eine war eine Groupon-Aktion, die inzwischen gelöst ist und diese hier lief nicht über Groupon. Meiner Meinung nach 2 Paar Schuhe.

Solche und auch noch andere Seiten wie diese hier sind nun mal dafür da, eine erbrachte oder in diesem Falle nicht erbrachte Leistung eines Dienstleisters zu bewerten. Und nur das hat der BF in meinen Augen auch gemacht.
Das U-Unternehmen hat sich übrigens auch schon dazu geäußert, siehe oben.

15.05.2012 | 21:54
von Rudiger | Regelverstoß melden
Hallo Marion,

da ich mich über die Sache informiert habe und vorher von dieser Firma profitiert habe.

Sie haben Recht, ich kann die Lage des Beschwerdeführers nicht beurteilen.

Bewertung? -Hier handelt es sich doch um eine Beschwerdeseite. Bewertet hat der Beschwerdeführer bei qype.de umzug, Köln.

25.05.2012 | 12:35
von Umzugsfirma
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

29.05.2012 | 10:18
von Silversurfer71 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


21.09.2012 | 12:57
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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