Durch Groupon gelöste Beschwerde. | 1094 Views | 06.05.2012 | 21:42 Uhr
geschrieben von CE (realer Name kann erfragt werden...

Groupon GmbH (Berlin)

City Car Wash - Gutschein wird nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: Gutschein-Code: 313/2986

Groupongutschein wird vom Anbieter nicht akzeptiert (#1025511)

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um dringende Beantwortung meiner Reklamation, welche ich Ihnen bereits vor über einen Monat mehrfach schriftlich und telefonisch bekannt gegeben habe.

Eine Mitarbeiterin bestätigte den Erhalt aller Kontaktversuche. Jedoch habe ich bis heute keine einzige Stellungnahme von Ihnen erhalten.

Zur Erläuterung habe ich den Emailverkehr (Namen/Emailadressen habe ich hier raus gelöscht und können im Email-verkehr nachgelesen werden).

Gesendet am 1. Mai 2012:

Hallo,

wieso werde ich solange von Ihnen ignoriert? Jetzt ist es fast einen Monat her und Sie tun gar nix. Höre ich nichts von Ihnen in den nächsten zwei Tagen, wende ich mich an die Reclabox und anschließend werde ich wohl dann rechtliche Schritte gegen Sie einleiten müssen. Sorry

Mit freundlichen Grüßen
Groupon-Kunde

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Fwd: Empfangsbestätigung: Groupongutschein wird vom Anbieter nicht akzeptiert (#1025511) Datum: Sat, 21 Apr 2012 11:21:52 +0200 Von: Groupon-Kunde An: Groupon Kundenservice

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 6. April habe ich Ihnen eine Anfrage gestellt, eine weitere ca. 1 Woche später. Auf beide habe keine Reaktion erhalten. Letzte Woche habe ich Sie angerufen und mir wurde der Empfang dieser Emails bestätigt und versichert, dass dieser Fall nun bearbeitet werden wird, aber aufgrund der Vielzahl von Anfragen, es dauert.

Nun ist wieder eine Woche vergangen und ich erhalte weder eine Antwort noch eine Zwischennachricht. Es mag sein, dass Sie viel zu tun haben, aber diese Art von Wartezeit kann ich nicht mal meinen Kunden zumuten. Ich fordere Sie daher auf, kurzfristig eine Klärung herbeizuführen.

Vielen DANK

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Empfangsbestätigung: Groupongutschein wird vom Anbieter nicht akzeptiert (#1025511) Datum: Fri, 6 Apr 2012 11:25:45 +0000 Von: Groupon Kundenservice
## Bitte nicht unterhalb dieser Linie schreiben! ##

Sehr geehrter Groupon-Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht (Ticket-Nr: 1025511)

Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens gewährleisten zu können, senden Sie Ihre Anfrage bitte stets von der E-Mailadresse, mit der Sie bei uns registriert sind.

Unser Ziel ist es, eingehende E-Mails innerhalb kürzester Zeit zu beantworten. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da aufgrund des hohen E-Mail Aufkommens, Verzögerungen bei der Beantwortung Ihres Anliegens momentan leider nicht auszuschließen sind. Über diese Nachricht hinaus garantieren wir jedoch eine persönliche Antwort auf Ihre E-Mail. Vielleicht lässt sich Ihre Frage auch bereits mit unserer unter www.groupon.de/faq zusammengestellten kleinen Hilfe-Section beantworten!

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In besonders dringenden Fällen können Sie uns natürlich auch telefonisch unter 01805 23 23 88* erreichen, bitte halten Sie hierfür Ihre Ticket-Nr. 1025511 bereit.
* (0,14 €/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/min; Mo-Fr 9-18Uhr, Sa 9-16Uhr kein Service an gesetzlichen Feiertagen)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Freundliche Grüße aus Berlin
Ihr Team von Groupon.de

info, Apr 06 13:25 (CEST):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im letzten Mai einen Groupongutschein mit Gültigkeitsdatum bis 04. Mai. 2012 erhalten.
*Gutschein-Code: ********
Ref-Nr: ********
Anbieter City Car Wash.

Gutscheinwert 45,98€

Heute wollte ich einen entsprechenden Termin vereinbaren. Unter der im Gutschein benannten Nummer 030/40982421 kommt eine automatische Ansage, in der es heißt, dass die Groupongutscheine seit dem 23. Januar 2012 nicht mehr entgegen genommen werden. Es wird gebeten, diese Gutschein an Groupon zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzufordern.

Meine Frage ist: In Ihren AGB hat der Endkunde nur ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, dieses Rücktrittsrecht wirkt anscheinend nur einseitig, da Ihre Anbieter wohl die Freiheit haben, jederzeit die Gutscheine abzulehnen. Meiner Meinung nach ist dieses vertragswidrig, da der Deal nur unter bestimmten Voraussetzungen zu den Konditionen stattfindet. Mit diesem Deal geht der Anbieter einen Vertrag ein, an den er gebunden ist. Sollte er sich verkalkuliert haben, so ist er an diesen vertraglich vereinbarten Leistungspreis dennoch gebunden.

Der Vertrag sieht die Erbringung einer Leistung von 45,98 Euro vor. Diese Leistung kann er nicht ohne eine einseitige außerordentliche Kündigung verweigern. Diese Kündigung wurde nicht begründet. Ich bitte um Klärung dieses Sachverhaltes und um Erstattung des GUTSCHEINWERTES, da anscheinend Ihr Vertragspartner City Car Wash, die Leistung nicht erbringen will. (Willkür)

Da eine vergleichbare Leistung, so wie im Gutschein beschrieben, nicht über den Kaufpreis abgedeckt ist, bitte ich um Auszahlung des GUTSCHEINWERTES zu 100%. Somit ist es mir möglich ohne wirtschaftlichen Verlust/Nachteil die vereinbarte Leistung zu erhalten, auch wenn der Vertragspartner City Car Wash die Leistung nicht erbringen will.

Wie schon gesagt, das Vertragsverhältnis wurde einseitig ohne Begründung gekündigt.

Der Gutschein wurde gekauft von: (nicht von mir, war ein Geschenk - Name auf Nachfrage)

Ich bitte um kurzfristige Bearbeitung. Die Erstattung des Gutscheinwertes kann auf das Konto von (Groupon-Kunde) erfolgen. Ich bitte um Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
Groupon-Kunde 2
Dipl.-Bauing.

Message-Id: FEAF62R7_4f7ed2b9e6f22_4fe619b827c3569028_sprut

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Meine Forderung an Groupon GmbH: 100% des Gutscheinwertes für die Erbringung einer gleichwertigen Leistung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


07.05.2012 | 00:11
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
 spider monkey Äh Mann:

Weil es heutzutage total uncool ist, wenn Sie keinen Gutschein von Groupon, DailyDeal usw. in der Tasche haben.

Und dann gibt es noch solche Firmen wie City Car Wash, die diese Gutscheine nicht akzeptieren und Herrn Enderlein im Regen stehen lassen. Das ist in der Tat unbotmäßig!

Aber nun mit der RB zu drohen, ist ja dann wirklich ein zahnloser Tiger!

07.05.2012 | 00:49
von Bissiger Tiger | Regelverstoß melden
 spider monkey Großinquisitor: solche und ähnliche Beschwerden gab es auch gegen Teldafax. RB war die einzige Plattform, die Beschwerden konsequent veröffentlichte. Teldafax ist zurecht Geschichte. Und Groupon scheint den selben Weg zu nehmen.

07.05.2012 | 08:29
von X. 99 | Regelverstoß melden
Ist doch toll. Das einzige, was mich wirklich traurig stimmt ist, dass ich von Groupon keine Optionen und Zertifikate mit einem großen Hebel finden kann.
Ich würde sofort short gehen mit einem Hebel von 4 bis 10.

07.05.2012 | 20:00
von CE (realer Name kann erfragt w... | Regelverstoß melden
Weil die Gutscheintypen wirtschaftlich denken und schauen wo günstige Angebote zu finden sind. Schließlich gibt es Anbieter, die Gutscheinaktionen nur deshalb machen, damit sie bekannt werden und damit Kundenfang betreiben.
Jeder Händler, der eine Leistung/Gegenstand anbietet zu einem bestimmten Preis, will dass diese gekauft wird und jeder Kunde will natürlich auch, dass er zu diesem Preis eine angebotene Leistung erhält.

Oder hat jemand Lust ein 50.000 Euro Mercedes zu kaufen, welcher an einem Aktionstag nur 7.000 Euro kostet und hinterher, nachdem der Vertrag geschlossen ist, entweder er nur ein Trabi bekommt oder draufzahlen muss? Vertrag ist doch Vertrag, . also Kunde zahl doch.!

Und ob das Ding nun Gutschein heißt (Wertgutschein) oder Rabatt oder Nachlaß ist vertragstechnisch egal.

Frech ist halt nur, dass im Moment der Kunde, als Vertragspartner, mit Füßen getreten wird und nicht mal Groupon als Vermittler und Vertragspartner, der die Konditionen festlegt und diese Gutscheine verkauft, in der Lage ist zu antworten und die Einhaltung der Vereinbarungen überwacht und entsprechend regelt.

11.05.2012 | 18:17
von CE (realer Name kann erfragt w... noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heutiges nochmaliges Telefonat um 17:58 Uhr ergab, dass noch keiner sich mit dem Vorgang beschäftigt hat. Auf vorherige Anfrage, ob der eigentliche Käufer des Gutscheins sich bei Groupon melden muss, kam keine Antwort.
Wäre ja eigentlich nicht notwendig, wenn bereits Groupon bei einem früheren Telefonat versicherte, dass der Vorgang in Bearbeitung ist.
Naja, anscheinend weiß bei Groupon niemand, was richtig ist oder nicht.

Jetzt wurde mir gesagt, dass der Käufer nochmal alles schreiben muss, da sonst keine Bearbeitung stattfindet. Somit haben sie wieder Zeit herausgeschlagen.
Jedenfalls wird laut deren Aussage von Groupon heute die Anfrage vom 6. April als Eingangsdatum der Anfrage angesehen.
Nun startet der Käufer erneut.


14.05.2012 | 22:38
von CE (realer Name kann erfragt w... noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Neue Info: Groupon schreibt das Guthaben von 22 Euro dem Kundenkonto des Käufers gut. Habe dem Käufer angeraten, sich die Summe auszahlen zu lassen.
Angeforderte Stellungnahme und Schadenersatz wird weiterhin ignoriert. Soviel zur Kundenfreundlichkeit.
Guthaben ist nur zwölf Monate gültig - glaube, das ist dem Gesetz nach rechtswidrig.


20.05.2012 | 23:37
von CE (realer Name kann erfragt w... gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerte wurde NICHT gelöst, jedenfalls nicht so, wie es sein sollte:

Gutscheinwert wurde stillschweigend auf das Konto des Käufers gutgeschrieben.
Groupon ist bis heute nicht in der Lage, auf meine Beschwerte einzugehen und zu antworten. Der Kunde ist ein Dreck in deren Augen. Er ist es nicht mal Wert, eine Lösung herbei zu führen.
Groupon hofft anscheinend, dass der Kunde seine Ausdauer verliert und nix weiter gegen Groupon unternimmt, da schließlich die Anwaltskosten die Kaufsumme bei weitem übersteigen.
Blöderweise haben sie recht.
So wäre es jedenfalls sinnvoll, wenn sich die Medien mal Groupon vorköpfen könnten und wenigstens darauf aufmerksam machen und die Endkunden warnen.


20.05.2012 | 23:46
von CE (realer Name kann erfragt w... | Regelverstoß melden
Habe leider einen Rechtschreibfehler drin: Es sollte heißen: "vorknöpfen"und nicht "vorköpfen"
und
"und" sollte "um" lauten



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