Durch Fossil gelöste Beschwerde. | 9510 Views | 04.06.2012 | 10:21 Uhr
geschrieben von Tanja Böhle

Fossil GmbH (Dortmund)

Reklamation Fossil-Kundenfreundlichkeit und Service ein Fremdwort

Ich habe vor nicht ganz vier Wochen eine Fossil Tasche in einem Fossil Store erworben. Bei einem Preis von über 220 € für eine Handtasche habe ich mit einer entsprechend guten Qualität gerechnet.

SCHLAGWORTE

Da ich nach nicht ganz einem Monat feststellen musste, dass das Leder am Verschluss (meiner Meinung nach) aufgrund eines Grades am Magneten - der scheinbar nicht ganz sauber abgeschliffen wurde - verkratze, wollte ich von meinem Nachbesserungsrecht Gebrauch machen. Ich habe den Store, in dem ich die Tasche erworben habe, erneut aufgesucht und Reklamation angemeldet.

Der Verkäufer trat mir, für mein Empfinden, absolut unfreundlich entgegen, schnappte sich dann nach einigem Murren die Tasche, nachdem er versucht hatte, den Grad mit dem Finger zu lösen bzw. hin- und her zu schieben - was aber nicht ging - und verschwand im Hinterzimmer. Nach ca. 5 Minunten tauchte er mit der Tasche wieder auf, bei der nun im Leder über dem Magnetverschluss anstellte des Grades ein kleines Loch war und das Leder auf der anderen Seite immer noch verkratzt war.

Ein Austauschen der verkratzen Verschlusslasche wurde abgelehnt. Stattdessen wurde mir unterstellt, dass ich selbst für die Kratzer verantwortlich sei, da ich etwas von außen in den Magneten eingeführt habe. Wie ich etwas von außen in einen Magneten, ohne Zutun eines Hammers oder ähnlichen Gerätes, eingrammt haben sollte bzw. so fest verankert haben soll, dass man es mit dem Finger weder verschieben, noch entfernen kann, weiß ich bis heute nicht.

Nachdem ich dann dem Verkäufer mitteilte, dass ich für einen entsprechend hohen Preis eigentlich eine entsprechend hohe Qualität und wenn nicht, Nachbesserung verlange, sagte er mir abermals, dass ich für die Kratzer verantwortlich sei und der Garantieanspruch nicht greife.

Meiner Meinung nach ist das Garantieversprechen von Fossil absolut überflüssig, wenn man als Kunde "beweisen" muss, dass ein (seiner Meinung nach) offensichtlich von Beginn an vorhandener Mangel nicht vom Kunden hervorgerufen wurde. Zudem bin ich von der Kulanz und Kundenfreundlichkeit von Fossil absolut enttäuscht. Sollte ich weder eine Entschuldigung noch eine Nachbesserung erhalten, wird es das letzte Mal gewesen sein, dass ich bei bzw. Produkte von Fossil gekauft habe!

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Kommentare und Trackbacks (14)


04.06.2012 | 10:29
von Chef Inquisitor
Dieser Kommentar wurde entfernt.

04.06.2012 | 10:45
von ReclaBoxler-7740120 | Regelverstoß melden
Mir geht es darum, dass wenn ich eine Tasche für entsprechend viel Geld erwerbe, auch eine gewisse Qualität haben möchte und vor allem einen respektvollen Kundenumgang erwarte, der meiner Meinung nach hier nicht stattgefunden hat.

04.06.2012 | 11:29
von Chef Inquisitor
Dieser Kommentar wurde entfernt.

04.06.2012 | 11:50
von Na Dann | Regelverstoß melden
 spider monkey Chef Inquisitor

Wenn eine Frau 220 € für eine Tasche ausgibt, kratzt sie ganz sicher nicht daran herum! Also einfach mal Ball flach halten.

 spider monkey Tanja Böhle

Wenn die Tasche grad mal 4 Wochen alt ist, haben sie noch ein Rückgaberecht! Das beläuft sich, glaube ich, auf sechs Monate. Wenn sie also an einem gekauften Artikel Mängel feststellen, ist der Verkäufer innerhalb der sechs Monate in der Nachweispflicht, nicht sie!

04.06.2012 | 11:53
von Na Dann | Regelverstoß melden
Sooo, hier ein paar genauere Info´s dank Klaus Schulz und Calimero aus einer anderen Beschwerde.

; Nach den Vorschriften des deutschen Kaufrechts (§ 437 BGB) stehen dem Käufer verschiedene, abgestufte Rechte zu, wenn ihm der Verkäufer eine mit Fehlern behaftete Ware geliefert hat:

Zunächst kann der Käufer Nacherfüllung, d. h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, verlangen.

Wenn Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung scheitern, nicht möglich oder unzumutbar sind, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Erstattung des Kaufpreises und Rückgabe der Ware) oder den Kaufpreis mindern.
Er kann auch Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

Sie sollten den Verkäufer über seine Rechte aufklären. Wir haben in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten dieser Gewährleistung muss der Verkäufer Ihnen beweisen, dass der Mangel nicht schon seit Herstellung vorlag. Kann er das nicht, dann muss er Nacherfüllen oder Sie können vom Kaufvertrag zutreten.
Nach den 6 MOnaten dreht sich diese Beweislast um.

Meint er also, dass er das beweisen könnte, dann können Sie ihm ja sagen, dass Sie das Ganze jetzt Ihrem Anwalt übergeben und er somit, wenn er es nicht beweisen kann, nicht nur den Kaufpreis erstatten muss, sondern auch ncoh die Anwaltskosten zu begleichen hat.

Mal sehen wie er dann reagiert.

Ansonsten erkundigen Sie sich mal bei der Verbraucherzentrale.

04.06.2012 | 12:00
von Chef Inquisitor
Dieser Kommentar wurde entfernt.

04.06.2012 | 12:05
von Na Dann | Regelverstoß melden
 spider monkey Chef Inquisitor
wo steht das? ich finde kein einziges Wort darüber, dass die BF selbst an der Tasche "herumgedoktert" hat.

Jaja, wer lesen kann.

und wenn man keine Ahnung hat.

04.06.2012 | 12:05
von ReclaBoxler-7740120 | Regelverstoß melden
Wenn man den Beitrag richtig liest erkennt man sehr schnell, dass nicht Sie sondern der Verkäufer an der Tasche bzw. über den Grad gekratzt hat um zu sehen ob etwas von Aussen eingeführt wurde, sprich ob der Grad sich löst oder nicht

04.06.2012 | 12:09
von Na Dann | Regelverstoß melden
§ 437 BGB, ausdrucken und dem Vekäufer unter die Nase halten, wenn nötig wirklich mal mit dem Anwalt drohen. 220 € sind viel Geld, da guckt man nicht einfach drüber hinweg.

04.06.2012 | 12:11
von ReclaBoxler-7740120 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für den Kommentar mit der Information, dass der Verkäufer in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht steht. Werde wohl nochmal im Laden vorbeischaun bzw. mir vorher nochmal wichtige Informationen bei einer Verbraucherzentrale einholen.

04.06.2012 | 12:16
von Tasche Tasche
Dieser Kommentar wurde entfernt.

04.06.2012 | 12:27
von Calimero | Regelverstoß melden
 spider monkey Chef Inquistitor:

Ich habe die Beschwerde nun noch einmal ganz aufmerksam gelesen. Ich kann leider nicht herauslesen, dass die BF an der Tasche herumgefummelt hat. Ein Magnetverschluss der eine Tasche verkratzt ist ein Mangel und nach deutschem Gewährleistungsrecht vom Verkäufer zu beheben.

 spider monkey BF Reden Sie mit dem Laden gar nicht erst über Garantie sondern nur über Gewährleistung. Na Dann hat es ja gut zusammengefasst.

05.06.2012 | 08:42
von ReclaBoxler-7740120 | Regelverstoß melden
Fossil hat bereits auf meine Beschwerde reagiert. Die Tasche wird nun eingeschickt und nachgebessert bzw. ausgetauscht.

12.06.2012 | 08:50
von Tanja Böhle gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe die Tasche eingeschickt und hoffe auf Austausch bzw. Nachbesserung.




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