Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 2093 Views | 26.07.2012 | 18:16 Uhr
geschrieben von NullNull Sieben

FlexStrom AG (Berlin)

Zweites Vertragsjahr - Flexstrom verweigert trotzdem Bonuszahlung

Bestell-/Kundennummer: 900001750656

Schande über mich. Ich bin aus lauter Uninformiertheit Kunde bei Flexstrom geworden. Das erste Belieferungsjahr ist mittlerweile vorbei und Flexstrom hat sich nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsezung endlich bequemt mir die Jahresabrechnung zu senden.

SCHLAGWORTE

Ich habe weniger Strom verbraucht und eine Gutschrift. Soweit so gut. Das hat Flexstrom zugegeben und in der Rechnung richtig aufgelistet.

Der Bonus ist in der Rechnung auch vermerkt. Allerdings niedriger als vereinbart und er wird als negativer Posten zugunsten von Flexstrom berechnet. Der Bonus wurde mir einfach vom Guthaben abgezogen.

Natürlich steht jetzt im Vertrag und in den AGBs, dass der Bonus von Flexstrom nach dem ersten Vertragsjahr an mich zu zahlen ist und nicht umgekehrt. Mehrere Beschwerdeschreiben an Flexstrom haben aber nichts gebracht. Die waren so frech und schrieben mir nur, dass der Bonus jetzt angeblich verbrauchsabhängig ist und verrechnet wird. Ob der Bonus nur mit dem vorhandenen Guthaben verrechnet oder dem Kunden doppelt in Rechung gestellt wird, ist mir nicht ganz klar.

Meine Zahlungsaufforderungen wurden ignoriert.

Ich bin jetzt Kunde im zweiten Belieferungsjahr und bekomme den Bonus trotzdem nicht. Ich muss mich mit unsinnigen Schreiben und Behauptungen seitens Flexstrom rumärgern.

Unter diesen Umständen ist meine Freude immer noch Flexstromkunde zu sein natürlich immens. Gibt es noch mehr Kunden wie mich im zweiten Belieferungsjahr, denen der Bonus auch verweigert wird? Weiß jemand zufällig wie lange ein Prozess gegen Flexstrom dauert?

Viele Grüße aus der Hauptstadt

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Auszahlung des Guthabens und des Bonus, Erstattung der bisherigen Klagekosten, One-Way Ticket zum Mond für Flexstrom


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


27.07.2012 | 20:30
von NullNull Sieben | Regelverstoß melden
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass mein Tarif verbrauchsabhängig ist und mir laut Vertrag sowohl ein Minderverbrauch als auch der Bonus erstattet werden muss.

29.07.2012 | 20:17
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Ich wundere mich, dass Sie sich überhaupt ein zweites Jahr von Flexstrom beliefern lassen wollten. Auf Grund der Vielzahl an Beschwerden müsste klar sein, dass der Bonus nicht ausgezahlt wird und im 2. Jahr eine saftige Tariferhöhung ins Haus steht, dass man selbst beim Grundversorger günstiger wegkommt.

Und nun zu Flexstrom selbst: Diese "Firma" legt es nur darauf an, die Kunden durch Nichteinhaltung von Versprechen (z. B. Bonus), dubiosen Auslegungen der Geschäftsbedingungen, die keiner versteht, unberechtigte Forderungen und unbegründeten Preiserhöhungen um ihr Geld zu bringen. Die Lehre daraus:
- keine Verträge mit solchen unseriösen Stromanbietern abschließen
- bestehende Verträge schnellstmöglich kündigen
- alle, die man erreichen kann (Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen usw.) über die Geschäftspraktiken von Flexstrom (und Löwenzahn) informieren und dringend davon abraten.
Nur so kann sich der Verbraucher wehren und denen die Geschäftsgrundlage entziehen. Schade für die Betroffenen im Falle eines Konkurses, aber wer bei dieser Vielzahl an Negativ-Publicity immer noch einen Vertrag mit Flexstrom abschließt, ist im Prinzip selbst Schuld.

30.07.2012 | 18:40
von NullNull Sieben | Regelverstoß melden
Mein Vertrag, Flexstrom-24, geht über zwei Jahre. Ich hatte nicht die Möglichkeit nach dem ersten Jahr auszusteigen und habe bei Vertragsabschluss nicht ahnen können, dass Flexstrom mir grundlos den Bonus verweigert.

Die Probleme fingen auch erst ein paar Monate nach Vertragsbeginn an. Ich habe z. B. auch eine 24 Monate Preisgarantie, trotzdem hat Flexstrom versucht mehr Geld einzufordern als vertraglich vereinbart. Zudem hat Flexstrom die Abschläge vor dem vereinbarten Termin gefordert.

Ich habe mich mit diesem Tarif auch sicher gefühlt. Ich hoffe mein Beitrag warnt all diejenigen, die denken mit dem Flex24 Tarif oder DeutschlandsBest über 24 Monate und 24 Monate Preisgarantie wären sie auf der sicheren Seite.

02.08.2012 | 19:23
von NullNull Sieben gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,

Flexstrom hat vor Ablauf des Mahnbescheides bezahlt. Die Restforderung hoffe ich ohne weitere Probleme gegen Strom verrechnen zu können. Der ganze Ärger hat mich viel Zeit und Nerven gekostet, darauf hätte ich gerne verzichtet.

Viele Grüße aus Berlin


20.08.2012 | 11:30
von Carle Vogts | Regelverstoß melden
Ich warte auch seit dem 1.03.2012 auf 350€ erstattung.es tut sich nichts, trotz etlicher e-mails. flexstrom scheint eine kriminelle vereinigung, auf unserer sogenannten rechtsstaatlichkeit, zu sein.

08.12.2012 | 12:50
von Christiane Korsch | Regelverstoß melden
Hallo,
ich war auch so dumm. War ein Jahr bei Flexstrom, habe fristgerecht gekündigt und habe laut AGB Anspruch auf den Bonus von 150,-, da die Kündigung MIT Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wurde.So, wie es in der AGB steht unter Ziffer 7.3. Flexstrom stellt sich quer, da ich vor Ablauf des Jahres gekündigt hatte. Was für Wortspielereien sind das denn? Ich bin noch dümmer, weil ich nun bei Löwenzahn bin und mich nicht vorher in Foren schlau gemacht habe. Nicht nur das, ich habe auch gleich mein Gas über Löwenzahn laufen.
Jetzt meine Frage, einen Mahnbescheid muss man schriftlich machen oder langt eine e-mail? Ich habe bisher nur über e-mail mit denen kommuniziert und habe per e-mail eine Frist zur Zahlung des Bonus gesetzt.



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