2753 Views | 12.09.2012 | 12:42 Uhr
geschrieben von Annette Jörissen
Ich habe unter Einhaltung der Widerruffrist einen Darlehensvertrag bei der SantanderConsumer Bank per Einschreiben widerrufen. Habe keine Antwort erhalten. Anruf über die kostenpflichtige Hotline hat ergeben, dass der schriftliche Widerruf nicht vorliegt. Ich bekam diese Nachricht noch einmal schriftlich zugesandt.
Nochmals habe ich widerrufen in Textform per Fax und Einschreiben mit Rückschein in der Widerrufsfrist.
Die Santander Bank meldet sich in dieser Angelegenheit nicht.
Meine Forderung an Santander Consumer Bank AG:
Rückabwicklung des Darlehensvertrages
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Hin in die Filiale, wo Sie den Darlehensantrag abgeschlossen haben. Zeugen mitnehmen und direkt bei einem Mitarbeiter widerrufen.
Ein Einschreiben (welcher Art auch immer) besagt nur, "dass" Sie einen Brief an den Empfänger geschickt haben. Was da drin war, ist über das Einschreiben nicht belegbar. Das denken aber leider immer noch viele.
Die einzige Möglichkeit, auch einen Beweis rechtssicher über den Inhalt eines Schreibens zu führen, ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Zu erreichen über die zuständige Verteilstelle des jeweiligen Amtsgerichts. Kostet ggf. ein paar Euros, aber dann sind Sie auf der sicheren Seite. Auskunft hierzu gibt jede Geschäftsstelle der Amtsgerichte. Einfach bei dem Amtsgericht Ihres Bezirks den korrekten Ablauf erfragen, die helfen Ihnen.
Viel Glück - und bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.
Viellecht sollten Sie die Beschwerde auch an die Santander Consumer Bank richten.
Momentan beschweren Sie sich nämlich über "A. Jörissen (hildesheim) ".
Klassischer Fall von "Beschwerdeformular falsch ausgefüllt".
§ 495 BGB regelt das.