Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 1123 Views | 13.09.2012 | 20:16 Uhr
geschrieben von Johannes Hoh

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

Anmelde- und Abrechnungschaos bei E-ON

Bestell-/Kundennummer: 1. Kd-Nr.: 170310772; 2. Kd-Nr.: 272003698029

Am 15.02.2012 bezog mein Sohn eine Wohnung in Beilngries und meldete die Zählerstände HT, NT und Verbrauchsstrom mit Daten wie Name, Abbuchung, Abschlagszahlung usw. telefonisch. Ihm wurde gesagt, dass er ein Begrüßungsschreiben erhält und alles weitere seinen Lauf nimmt. Als Vertragskontonummer wurde die 170310772 genannt.

SCHLAGWORTE

Dieses Schreiben ist auch nach fünf Monaten nicht eingetroffen. Es wurde des öfteren reklamiert. Jedes mal ein anderer Ansprechpartner. Nach jedem Anruf hatte man den Eindruck, dass jetzt alles seinen richtigen Weg geht.

Am 04.07.12 haben wir E-ON nochmals angeschrieben und die Zählerstände durchgegeben. Gleichzeitig teilten wir mit, dass die Einziehungserlaubnis vom Konto meines Sohnes widerrufen wird und wir um eine Gesamtrechnung für den gesamten Zeitraum vom 15. 02. - 31. 07. 12 bitten. In diesem Schreiben wurde E-On auch mitgeteilt, dass die Zählerstände am Tag des Auszuges aus der Wohnung am 31.07.12 mitgeteilt werden. Die wurde fünf Monate später.

Am 24.07.12 kam wider unseres Erwartens die Vertragsbestätigung für Grundversorgung Heizstrom gem. Messung mit einer neuen Vertragskontonummer 272003698029. Als Vertragsbeginn wurde der 01.07.2012 angegeben und Abschlagsbeträge von 75 € benannt. Die Zahlungstermine sollen bis zum 07.02.2013 gehen. Als Vertragsnummer wurde die 3700381772 genannt.

Da mein Sohn am 31.07.12 aus dieser Wohnung ausgezogen ist, haben wir wieder E-ON angeschrieben und wie versprochen die Endstände der Zähler am Tag des Auszuges mitgeteilt. Nochmals wurde der gesamte Sachverhalt erklärt und E-On aufgefordert, eine Gesamtrechnung für den verbrauchten Heiz- und Normalstrom an unsere Adresse in Bischberg zu senden. Dieses Schreiben wurde am 05.08.12 gefaxt und per Post abgesandt. Der Abschlusssatz: Im Vertrauen darauf, dass sie diesen doch sehr einfachen Vorgang auf die Reihe bekommen, erwarte ich eine Nachricht von Ihnen.

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Diese Nachricht kam dann am 13.09.12 in Form einer Mahnung. Mit Schreiben vom 31.08.12 an die Adresse in Beilngries, wo mein Sohn schon seit über 1 Monat nicht mehr wohnt. E-ON verlangt nun die erste Abschlagszahlung von 75 € lt. Abschlagsplananforderung + Mahnkosten von 5,-€ ergibt Zwischensumme von 80 € zzgl. der Kosten dieser Mahnung von 5 € ergibt Mahnsaldo von 80 €. Weitere und demnächst zu zahlende Beträge lt. Abschlagsplananforderung 75 €.

Nach Erhalt habe ich sofort den persönliche Service von E-ON angerufen, bei dem sich die Rufnummer gegenüber der auf der Mahnung angegebenen geändert hat. Wieder einmal sprach ich mit einer freundlichen Mitarbeiterin, die sogar, nachdem ich ihr beide Vertragskontonummern sagte, alle Schreiben unsererseits vorliegen hat. Wieder den Sachverhalt erklärt und unmissverständlich deutlich gemacht, dass wir keine Mahngebühren bezahlen werden und dass es doch möglich sein muss, seitens E-ON eine vernünftige Rechnung zu erstellen, um die schon mehrfach gebeten wurde.

Wir wollen endlich unser Geld loswerden. Es wird sich doch endlich jemand von E-ON darum kümmern, dass dieser Vorgang zum Abschluss kommt.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Wir wollen eine Gesamtrechnung für die o. g. Vorgang


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.09.2012 | 15:06
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Hoh,

bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit. Der von Ihnen erlebte Service entspricht nicht dem Niveau, das Sie von uns erwarten dürfen.

Leider ist bei der Bearbeitung der Anmeldung Ihres Sohnes schon ein Fehler aufgetreten. Deshalb hat er auch so lange keine Vertragsbestätigung erhalten. Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Behebung.

Wir versichern Ihnen, dass wir eine Lösung finden werden. Wir kommen auf Sie zu.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (8)


20.09.2012 | 22:40
von Johannes Hoh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON hat sich gemeldet mit der Mitteilung dass es noch Zeit in Anspruch nimmt. Warten wir ab.


01.10.2012 | 15:26
von Johannes Hoh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde immer noch nicht gelöst. Was hie die große Schwierigkeit bedeutet kann ich nicht nachvollziehen. Wie in der Mitteilung von E.ON vom 28.09.12 zu lesen ist arbeitet E.ON mit Hochdruck an einer Lösung. Welche Schwierigkeiten das Unternehmen hat kann ich nicht nachvollziehen. So muß ich leider noch warten


08.10.2012 | 19:14
von Johannes Hoh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die letzte schriftliche Antwort war vom 19.09.12 mit dem Inhalt: Für die Bearbeitung Ihres Anliegens brauchen wir noch etwas Zeit. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Die Antwort im ReclaBox vom 28.09.12 von E.ON sagt auch aus dass E.ON mit Hochdruck an dem Problem arbeitet.

Was E.ON mit Hochdruck oder schnellstmöglich meint erschließt sich mir nicht. Wir wollen doch nur eine Rechnung damit wir endlich unser Geld das E.ON ja zusteht loswerden. Wenn dies Unternehmen unser Geld
nicht will dann sollen sie es uns doch sagen.

So harren wir weiter der Dinge da E.ON einfach keine Lösung zu Wege bringt


16.10.2012 | 18:18
von Juergen h. Stadler | Regelverstoß melden
Das ist ja noch gar nichts, wir bekommen von E.on laufend falsche Abrechnungen für das Jahr 2011. Keiner ist dann dafür zuständig, für eine ordentliche Korrektur, einer schiebt es auf den anderen. Anscheinend beschäftigt E.on Landshut nur Hilfskräfte, bis jetzt wurde unsere Jahresabrechnung 5 storniert, 6-mal neu erstellt, und auch diese ist fehlerhaft. Nach unserem letzten Telefonat mit einer Frau Kupski wurde uns zwar versprochen, (war anfangs Juni 2012) es wird sich ein Herr Neumayer melden, aber bis heute ist dies nicht geschehen.Es wurde ja auch keine Jahr erwähnt, wird sicherlich 2050 damit gemeint sein. Meines Erachtens ist der Verdienst der E.on Mitarbeiter, um 90% zu hoch, und Mathe ist ein Fremdwort. Excel Tabellen ebenfalls.

22.10.2012 | 22:02
von Johannes Hoh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit dem 28.09.12 keine Änderung. Wie der Hochdruck bei E.ON aussieht kann ich mir sicherlich vorstellen. Irgendeiner in dem Konzern muß doch fähig sein die Verbrauchsgebühren vom Februar bis Juli zu berechnen und uns eine endgültige Rechnung zuzusenden. E.ON hat ja zumindest schon erkannt Die Anmeldung meines Sohnes fehlerhaft bearbeitet zu haben.

So müssen wir weiter warten ob sich E.ON in diesem Jahr noch mal meldet.


14.11.2012 | 19:06
von Johannes Hoh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON bringt es nicht auf die Reihe. Am 09.10.12 schrieb E.ON wie immer an die falsche Adresse meines Sohnes. Der Nachmieter hat dieses Schreiben am 22.10.12 an seine Vermieterin und diese am 30.10.12 an meinen Sohn gesandt. Folgender Text:
--------------------------------------------
Herrn
xxxx xxxx
Gaisberg 66
92339 Beilngries

9. Oktober 2012

Schlussrechnungen

Sehr geehrter Herr XXX,
uns ist es wichtig, dass Sie sich rundum gut betreut fühlen. Umso mehr bedauern
wir, dass dies bei Ihnen nicht der Fall war und ein reibungsloser Ablauf nicht
gegeben war. Bitte entschluldigen Sie. Dies hätte nicht passieren dürfen.

Gerne klären wir im Folgenden Ihr Anliegen.

Leider haben wir Ihren Auftrag verspätet bearbeitet. Aufgrund gesetzlicher
Vorgaben können wir Ihre Verbrauchsstelle nur 6 Wochen rückwirkend zum
aktuellen Tagesdatum bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber abmelden. Diese Frist
haben wir leider versäumt.
Deshalb haben wir Sie zum nächstmöglichen Termin, den 24. August 2012 als.
Vertragspartner für den Zähler 1126110052927641 abgemeldet. Durch die
verspätete Abmeldung entstehen für Sie keinerlei Nachteile. Der zu viel
berechneten Grundpreis (3,16 Euro) erstatten wir Ihnen selbstverständlich.

Für den Zähler 1126100052416072 haben wir Ihnen als Grundpreiserstattung
0,55 Euro gutgeschrieben.

Aufgrund eines Fehlers in unserem Abrechnungssystem ist es derzeit nicht
möglich, für die beiden Zähler Schlussrechnungen zu erstellen. Sobald dies
möglich ist, werden wir Ihnen diese unaufgefordert zukommen lassen. Bis dahin
bitten wir Sie um Geduld.

Sehr geehrter Herr XXX, wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen in Ihrem Sinne geklärt
haben und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Wenn Sie noch Fragen oder
Wünsche haben, erreichen Sie uns per Telefon, Fax oder E-Mail.

Freundliche Grüße

Ihr E.ON Bayern Vertrieb

i. A. Alice Wagner i. A. Rosemarie Maier
--------------------------------------------

soweit E.ON. Dieses Schreiben ist nur eine Lachnummer. E.ON will schon was erstatten obwohl sie noch nie etwas von uns bekommen haben. Aus diesem Schreiben geht hervor was für ein Tohuwabohu bei E.ON herrscht. Ich hab sauch schon mal eine Vorstandsbeschwerde gemaitl. Brachte aber auch nichts als sinnlose vorgefertigte Schreiben.

Wir warten weiter.


28.11.2012 | 17:53
von Johannes Hoh | Regelverstoß melden
Schreiben vom 20.11.12
Die freundlichen Spezialisten kündigen eine Tariferhöhung an für einen Vertrag der zum 31.07.12 geekündigt wurde.

E-ON hat es zu, mindest diesmal geschaft an die richtige Adresse zu senden
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 187614 teaser


02.03.2017 | 11:30
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


02.03.2017 | 11:30
von Johannes Hoh gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EON hat ein zufriedenstellende Schlussrechnung erstellt.




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