2895 Views | 15.11.2012 | 01:00 Uhr
geschrieben von Michael-Heinz Schäfer
Aral AG (61350 Bad Homburg)
Gestern 13.11.2012 verhängte der Betreiber der ARAL Tankstelle in 61350 Bad Homburg, Saalburgstraße 114 ein Hausverbot für alle Taxifahrer.
Sicherlich gibt es auch unter Taxifahrern unangenehme Zeitgenossen, was aber wohl kaum dazu berechtigen dürfte, einen ganzen Berufsstand durch ein solches Hausverbot zu diskriminieren.
Meine Forderung an Aral AG:
Angemessene, persönliche Entschuldigung des Betreibers bei allen betroffenen Taxifahrern, die sich nichts haben zu schulden kommen lassen
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wenden Sie sich auch an die zuständige IHK und die Lokalpresse, vielleicht können die den Betreiber von seiner wahnsinnigen Idee abbringen.
Und wie so immer liegen sie wieder mal falsch.
Wie vor ihnen schon Frank Kronenbach schrieb ist das NICHT erlaubt!
Ein Ladenbesitzer darf nicht einfach aus freiem Ermessen eine ganze Gruppe grundlos ausschließen.
Glaube ich nicht. Haben Sie einen link, wo man das nachlesen kann?
Völlig falsch. Wie immer :-)
Wer das Hausrecht hat, darf entscheiden, wen er reinlässt und wen nicht. Was er nicht darf, bspw. nach Herkunft oder Religion auswählen. Aber alle Taxifahrer? Aber immer. Alle reklaboxler? Jederzeit. Gar kein Problem, Hausrecht ist Hausrecht.
Also darf der Eigentümer Ihrer Meinung nach nicht entscheiden wer in seinen vier Wänden "Willkommen" ist? Schonmal an der Discotür abgewiesen worden?
Das Hausrecht hat keine Einschränkung. Der Tankstellenpächter kann indivduell entscheiden und Hausverbote erteilen wie er möchte.
Zitat:
Das Landesgericht Frankfurt (Oder) hat hierzu entschieden, dass das Öffnen eines Geschäfts für den Publikumsverkehr keinen Verzicht auf das Hausrecht in vollem Umfang begründet (vgl. LG Frankfurt (Oder) 2. Zivilkammer, 22.06.2010, Az. 12 O 17/10). Ein willkürlicher Ausschluss bestimmter Personen ist in diesen Fällen jedoch unzulässig.
a.
Der Ausübung des Hausrechts sind aber auch rechtliche Grenzen gesetzt. Das leuchtet sehr schnell ein, wenn man sich überlegt, dass in einem öffentlich zugänglichen Restaurant der Zutritt für z. B. Personen einer bestimmten Religion verboten werden soll. Das widerspricht den Grundsätzen unserer Verfassung und gilt auch für weitere Diskriminierungsverbote.
Zitat Ende!
Dazu gibt es nun genügend Beispiele und Vorlagen.
Das sollte nun wirklich nicht so schwer zu finden sein!
Sie sollten die von Ihnen zitierten Urteile gründlich durchlesen. Das Urteil in diesem Falle unterstrich EINDEUTIG das Hausrecht. Sie liegen FALSCH. Lesen Sie nochmal nach und beenden Sie Ihre Beiträge nicht immer d. ä.mlichen Unterstellungen.
Nein. Bf ist im Unrecht.
www.ilex-recht.de/content/view/627/131/
Lesen Sie Punkt 4: Fazit
Jetzt mal weit hergeholte Beispiele: Frauen in der Homo-Disco?
Nein, weil Geschlecht
Raucher in bayer. Gaststuben?
Ja, Hausrecht
Moslems in Kirchen?
Nein, weil Religion
Christen in Moscheen?
Nein, weil Religion
Sittenstrolche in Kindergärten?
Ja, Hausrecht
Machos in Frauenhäusern?
Ja, Hausrecht
Also warum nicht Taxler an Tankstellen, wenn der Betreiber schlechte Erfahrungen gemacht hat?
Ja, Hausrecht
Alles beantwortet?
Soll das heißen, das er sagen kann, das er im seinem Laden keine Neger haben will und das unter der Berufung auf sein Hausrecht?
Und wenn die Katze ein Pferd wäre, könnte man die Bäume hochreiten.
Auf den Punkt gebracht. Vielen Dank. Sie sind ein richtiger Lichtblick mit Ihrer klaren Sprache.
Grüße
Mandy
Danke. Aber es ist schon ärg. ger. lich, wenn die Ahnungslosigkeit fröhliche Urständ feiert und dann noch die Dreistigkeit da ist, ständig andere zu beleidigen. Das wirkt dann richtig dümmlich.
von 20 Taxifahrern regelmäßig angegriffen wurde. Sonst nicht.
Ach ja, der Taxifahrer darf auch keinen Fahrgast ohne driftigen Grund ablehnen.
Übrigens, warum sollten.
Frauen keine Homo-Disco betreten dürfen? Ich bin einmal zufällig in einer gelandet und da waren sehr viele Frauen. Auch wenn die mit Männern nichts am Hut haben. :)
Raucher keine Gaststätten besuchen dürfen? Solange sie das Rauchverbot befolgen? `
Moslems nicht in Chr. Kirchen dürfen? Bei meiner Hochzeit waren zwei dabei. Ach ja, ich war auch schon in einer Moschee.: D
"Kurz: Der Tankstellenbetreiber darf das, wenn er beispielsweise
von 20 Taxifahrern regelmäßig angegriffen wurde. Sonst nicht. "
Das ist falsch. Erläuterung siehe weiter oben. Und lesen Sie sich bitte auch die angegebenen links in Ruhe durch.
"Ach ja, der Taxifahrer darf auch keinen Fahrgast ohne driftigen Grund ablehnen. "
Das hat mit der hier geschilderten Beschwerde rein gar nichts zu tun. Hier geht es um Hausrecht.
Es ist immer zielführend, wenn man vor Kommentaren sich grob durchliest, ob die Angelegenheit schon geklärt ist. Die rechtliche Seite ist eindeutig oben erläutert. Da macht es wenig Sinn, wenn man mit zweifelhaften Feststellungen eine Diskussion wieder von vorn anfängt.
Gruß Mandy
"Natürlich hat der Ladeninhaber das alleinige Hausrecht.Er darf bestimmen wen er reinlässt und wen nicht. Wäre ja schlimm, wenn es anders wäre"
Es ist anders. Und gar nicht schlimm. Er darf das Hausrecht NICHT ausüben, Sie also abweisen, wenn er es bspw. mit ethnischer Herkunft, Religion oder Geschlecht begründen würde. Ist, siehe mein voriger Kommentar, alles schon von der rechtlichen Seite weiter oben erschöpfend geklärt.
Gruß Mandy
www.ferner-alsdorf.de/2010/09/hausverbot-im-supermarkt/
1. Was das mit der DDR zu tun hat, erschließt sich mir nur schwer (aber das war wohl eher polemisch gemeint.
2. Sie zitieren ein Urteil aus dem Jahre 1994. Das erging zu einem Einzelfall. Bitte ganz genau durchlesen. Und:
3. Es gibt ein Urteil (März 2012/BGH), das regelt das Hausrecht klar und eindeutig.
Und auch für Sie noch einmal der Tipp: Weiter oben wurde das von einem anderen user erschöpfend geklärt. Mit und ohne DDR. Einfach bitte in Ruhe durchlesen.
Gruß Mandy
ich arbeite in einem Drogeriemarkt und ich DARF den Laden abschliessen, wenn ich mich bedroht fühle. So einfach ist das. Was soll hier das Gesetz bitte anweisen oder ausrichten? Mir vorschreiben, dass ich eine Gruppe Jugendlicher reinlassen muss, obwohl ich weiß das die nichts kaufen wollen, sondern nur nachsehen ob ich alleine im Laden bin damit sie klauen können? Nee so geht es ja nicht, wir haben einige Kunden die bei uns Hausverbot haben. Und das zu recht. Und ich bekomme natürlich die volle Unterstützung meiner Vorgesetzen, wer sich daneben benimmt oder den Verkäufern Angst macht, bekommt Hausverbot, da kann er vor Gericht und sonstiges ziehen und wird verlieren. Und was wenn wir Inventur haben? Da kommt dann auch niemand rein. Und? Selbst wenn ich Mittagspause habe, muss ich den Laden manchmal abschliessen, weil ich alleine bin, kommt in dem Moment jemand der was kaufen will, was macht er dann? Klagen? Darf ein Inhaber nicht abschliessen, wenn er zb dringend weg muss? Das machen doch auch viele kleine Läden hin und wieder mal. Letzendlich kann ich immer behaupten Kunde xy hat sich daneben benommen. Ich darf das Hausrecht anwenden, ich bin Mieter oder Eigentümer. Will mir ein Gericht beweisen, dass ich ein Hausverbot zu unrecht ausspreche? Wenn ich Angst habe, habe ich Angst, da kann das Gesetz gar nichts gegen machen oder sagen, weil es meine Empfindung ist. Das wäre ja schlimm. Das würde ja bedeuten, dass Kunden, die im Laden herumschreien etc., sich jederzeit per Gesetz Zutritt verschaffen dürften, selbst wenn sie zu recht Hausverbot haben, weil dann Aussage gegen Aussage steht?
Ich bin Fahrer bei einem Mietwagenunternehmen im Hochtaunuskreis.
Täglich habe ich die Araltankstelle in der Saalburgstraße 114, in 61350 Bad Homburg vor der Höhe angefahren, um dort zu tanken, etwas zu essen oder zu trinken. Ich bin dort zu keiner Zeit unangenehm aufgefallen. Habe nicht gestohlen, nichts beschädigt, keine Einrichtungen blockiert oder zu geparkt, habe nicht gelärmt, keinen Müll auf das Gelände geworfen, habe weder Tankstellenkunden noch Personal belästigt, beleidigt, bedroht oder angegriffen, habe nicht gehupt oder laut Radio gehört.
Trotzdem wurde ich gestern Abend um ca 19:00 von einem Tankstellenangestellten vom Gelände verwiesen mit der Begründung: „Alle Taxifahrer haben hier mit sofortiger Wirkung Hausverbot! “
Mir ist durchaus klar, daß ein Tankstellenpächter oder Inhaber „Hausrecht“ hat und somit Hausverbote aussprechen darf. Hausverbote dürfen jedoch nur aus aktuellem Anlaß gegenüber einzelnen Personen direkt ausgesprochen werden und nicht wie in diesem Fall, weil sie einer bestimmten Gruppe (Nationalität, Hautfarbe, Berufsgruppe etc.) angehören. Ein solches Hausverbot ist somit eine Diskriminierung eines ganzen Berufsstandes und damit gesetzwidrig.
Ich bin während meiner Nachtschichten nicht selten mit Fahrgästen zur Araltankstelle in der Saalburgstraße gefahren, weil meine Kunden dort noch etwas einkaufen wollten. Aufgrund dieses Hausverbotes ist mir dies nicht mehr erlaubt. Dadurch wird mein Ruf gegenüber meinen Kunden geschädigt und ich habe zusätzlich Verdienstausfälle.
Frodo Beutlin
ja das verstehe ich ja auch. Aber wenn der Pächter ein paar schlechte Erfahrungen mit Ihren Kollegen gemacht hat und einfach pauschal keine Taxifahrer mehr haben will, dann können Sie letztendlich nichts dagegen tun, außer zu klagen. Und ob das was bringt, sei dahingestellt. Der Pächter behauptet dann, er fühlt sich bedroht und hat das Hausverbot ausgesprochen, da steht Aussage gegen Aussage. Es wäre aber interessant zu erfahren, was da wirklich vorgefallen ist. Denn so ganz grundlos wird er ja nicht so dramatisch reagieren.
das kannst du vielleicht nicht verstehen, weil du in so einem Laden noch nicht gearbeitet hast. Bei uns gab es Jugendgangs, die kamen immer mit mehreren ins Geschäft, da wussten wir sofort, die wollen nichts kaufen und haben auch des öfteren aus Sicherheitsgründen den Laden dann zugesperrt. Das kann man aber doch nicht mit Taxifahrern vergleichen, einzelne Taxifahrer stellen doch keine Bedrohung dar. Natürlich würde ich einem Taxifahrer kein Hausverbot erteilen, nur weil er Taxifahrer ist. Das ist ja Unsinn. Jugendliche in Gruppen, die schon so "freundlich" aussehen, denen erteile ich Hausverbot oder lasse immer nur einen von denen rein, so dass ich ihn im Auge behalten kann, damit er nicht klaut. Wir kennen unsere Pappenheimer, natürlich dürfen normale Jugendliche ganz normal in den Laden. Die, die ich meine- sind polizeibekannt.
Sie haben irgendwie etwas falsch verstanden. Sie haben eigentlich in allen Punkten völlig recht. Sie dürfen das Hausrecht ausüben. Und das ist gut so. Nur dann nicht, wenn Sie es mit Argumenten begründen, die gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen würden. Aber Sie BRAUCHEN es ja nicht begründen. Und fertig.
15.11.2012 | 17:01
Ich verstehe Ihre Frage nicht. WESHALB sollte ich alle Jugendlichen aussperren?
"""außer zu klagen. Und ob das was bringt, sei dahingestellt. Der Pächter behauptet dann, er fühlt sich bedroht und hat das Hausverbot ausgesprochen, da steht Aussage gegen Aussage. """
Ich weiß jetzt nicht mehr, wie ich es formulieren soll. Klagen bringt nichts. Sie brauchen, das ist höchstrichterlich (BGH) festgestellt (März 2012) die Ausübung Ihres Hausrechts NICHT begründen. Aber wenn Sie es begründen, dürfen die Gründe NICHT gegen das AGG (Gleichstellungsgesetz) verstoßen.
Gruß Mandy
""ich arbeite in einem Drogeriemarkt und ich DARF den Laden abschliessen, wenn ich mich bedroht fühle""
Ich glaube, an diesem Ihren Satz kann man es jetzt endgültig klar machen. Sie können Ihren Laden abschließen, wann immer sie wollen. Und Sie können Ihr Hausrecht ausüben, wann immer Sie wollen, gegenüber wen immer Sie wollen. Egal, ob Sie sich bedroht fühlen oder nicht. Sie brauchen KEINEN Grund angeben. Aber wenn Sie es begründen, darf es nicht gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen.
Gruß Mandy
Zu den Jugendlichen:
Mir ging es genau um diese Gleichstellung. Sie haben negative Erfahrungen mit bestimmten Jugendlichen gemacht, deshalb sperren Sie aber sicherlich nicht alle Jugendlichen aus Ihrem Markt aus. Oder?
Zu meinem Fall: Ich bin auch nicht dafür verantwortlich, was andere Taxifahrer eventuell angestellt haben, werde aber trotzdem ausgesperrt, obwohl ich dort niemals negativ aufgefallen bin.
Und Fakt ist, ein Geschäft, Kneipe, Markt, Tankstelle usw. dürfen kein allgemeines Hausverbot aussprechen mit der Begründung weil man Türke, Jude, Farbiger, Grüner, Banker, Maler, Friseur oder Taxifahrer ist.
"""außer zu klagen. Und ob das was bringt, sei dahingestellt. Der Pächter behauptet dann, er fühlt sich bedroht und hat das Hausverbot ausgesprochen, da steht Aussage gegen Aussage. """
Welcher Richter wird dem Pächter schon glauben, daß ihn alle Taxifahrer bedroht haben? Die Angestellten der Tankstelle, die Nachtschicht hatten, waren sogar froh, wenn wir Taxifahrer nachts da waren. Sie waren niemals alleine und haben sich sicherer gefühlt.
Und plötzlich sollen alle Taxifahrer den Pächter bedroht haben?
Ein Hausverbot für alle Taxifahrer verstößt gegen das Gleichstellungsgesetz!
"Ich verstehe Ihre Frage nicht. WESHALB sollte ich alle Jugendlichen aussperren? "
Wenn Sie Verständnis dafür haben daß ein Tankstellenpächter alle Taxifahrer aussperrt, weil er mit ein paar Fahrern schlechte Erfahrungen gemacht hat, müßten Sie umgekehrt alle Jugendlichen aussperren, weil sie mit einigen schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Aral hält sich da jedoch raus. Ihnen seien die Hände gebunden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
"""Ein Hausverbot für alle Taxifahrer verstößt gegen das Gleichstellungsgesetz! """
Nein. Wie kommen Sie denn darauf? Wurde das AGG geändert?
Gruß Mandy
darf der Betreiber dann demnächst allen Türken oder allen Sinti Hausverbot erteilen, damit in seinem Laden nicht mehr geklaut wird?
Ich habe auch einige Jahre un der Gastronomie gearbeitet und mußte dort selbst Hausverbote erteilen. Ich darf das gegenüber einzelnen Personen ohne Angabe von Gründen. Aber ganze Bevölkerungsgruppen oder Berufsstände von denen ich die meisten Menschen gar nicht kenne und sie mich nicht daef ich kein pauschales Hausverbot erteilen.
darf der Betreiber dann demnächst allen Migranten oder allen WohnsitzlosenHausverbot erteilen, damit in seinem Laden nicht mehr gestolen wird?
Ich habe auch einige Jahre un der Gastronomie gearbeitet und mußte dort selbst Hausverbote erteilen. Ich darf das gegenüber einzelnen Personen ohne Angabe von Gründen. Aber ganze Bevölkerungsgruppen oder Berufsstände von denen ich die meisten Menschen gar nicht kenne und sie mich nicht darf ich kein pauschales Hausverbot erteilen.
NOchmal: Ist doch alles weiter oben im thread schon wunderbar erklärt. Also:
""darf der Betreiber dann demnächst allen Migranten oder allen WohnsitzlosenHausverbot erteilen, damit in seinem Laden nicht mehr gestolen wird? ""
Migranten: nein, weil "Herkunft" (AGG)
Wohnsitzlose: vermutlich ja.
""Aber ganze Bevölkerungsgruppen oder Berufsstände von denen ich die meisten Menschen gar nicht kenne und sie mich nicht darf ich kein pauschales Hausverbot erteilen. ""
Aber ja. Weiter oben zigmal erklärt. Sie können von Ihrem Hausrecht jederzeit gegenüber jedem Gebrauch machen. Nur nicht gegenüber den Gruppen, die im AGG ausdrücklich genannt sind. Sie können sogar Hausverbot gegenüber allen Politikern erteilen. Die sind NICHT im AGG genannt. Einfach durchlesen.
Gruß Mandy
Und um noch einmal konkret auf Ihre Beschwerde abzuheben: Keine Chance. Dem Tankstellenpächter können Sie RECHTLICH nicht beikommen. Es sei denn, im Umkreis von 100 km gibt es keine weitere Tankstelle ;-)
Gruß Mandy
So ist es. Religion, Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung. Das sind die wichtigsten Kriterien. Nachzulesen im Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Googeln Sie einfach nach den Stichworten "Hausrecht/AGG". Dann können Sie das nachlesen.
Gruß Mandy
dann sind Sie offenbar besser informiert als die örtliche Polizei und die örtlichen Behörden, bei denen ich mich damals erkundigt habe als ich selbst einige Hausverbote aussprechen mußte.
Ich finde es immer wieder schade, daß in Foren wie diesen, immer wieder Leute wie Sie mit falschen Informationen in die Irre führen anstatt zu helfen.
"""Ich finde es immer wieder schade, daß in Foren wie diesen, immer wieder Leute wie Sie mit falschen Informationen in die Irre führen anstatt zu helfen."""
Ich halte Ihren Kommentar in hohem Maße für problemisch und unseriös. Es sei denn, Sie sagen uns, welche meiner Informationen falsch sind und "in die Irre führen". Mit Bezug auf Gesetzestext und Rechtsprechung. Ansonsten beende ich die Diskussion mit Ihnen. Die Zeit ist mir zu schade.
Gruß Mandy
der wahre Sachverhalt wurde oben klar erklärt, was Sie offenbar nicht wahr haben wollen.
So ist die Rechtslage:
Zitat:
von Frank Kronenbach |
Wer das zu verantworten hat, ist anscheinend völlig durchgedreht? Ein derartiges pauschales Hausverbot für ganze Berufsgruppen ist bei öffentlich zugänglichen Ladengeschäften mit allgemeinem Publikumsverkehr ohnehin rechtswidrig.
Wenden Sie sich auch an die zuständige IHK und die Lokalpresse, vielleicht können die den Betreiber von seiner wahnsinnigen Idee abbringen.
Rat und Hilfesuchende werden damit immer wieder in die Irre geführt und sind schlecht beraten. Es ist einfach eine Frechheit persönliche Meinungen als Tatsachen zu posten.
Ich habe mich zwischenzeitlich mehrfach kundig gemacht.
Ein Geschäftsinhaber oder Geschäftsführer darf jederzeit ein Hausverbot gegenüber EINZELNEN Personen aussprechen ohne Angabe von Gründen.
Nennt er jedoch trotzdem einen Grund, darf der Grund nicht die Hautfarbe, die Staatsangehörigkeit oder die Religion sein.
Darüber hinaus darf er KEIN Hausverbot pauschal gegenüber einer bestimmten Gruppierung aussprechen. Er darf also NICHT alle über 50jährigen, alle unter 20jährigen, alle Hausfrauen, alle Lokführer, alle Bankangestellten oder alle Taxifahrer pauschal mit einem Hausverbot belegen.
Selbstverständlich darf ein Laden jederzeit abgeschlossen werden und somit allgemein für den Publikumsverkehr geschlossen sein.
Ein Türsteher vor einer Disko oder Spielbank darf Gäste in Jeans oder in Turnschuhen oder ohne Krawatte abweisen. Das gilt dann jedoch nicht als Hausverbot, da die Betroffenen mit anderer Kleidung eingelassen werden würden.
Auch eine Einlaßverweigerung von Jugendlichen in ein ein Pornokino oder in eine Raucherkneipe ist kein Hausverbot sondern eine vom Gesetzgeber vorgeschriebebe Maßnahme.
Rat und Hilfesuchende werden damit immer wieder in die Irre geführt und sind schlecht beraten. Es ist einfach eine Frechheit persönliche Meinungen als Tatsachen zu posten.
Ich habe mich zwischenzeitlich mehrfach kundig gemacht.
Ein Geschäftsinhaber oder Geschäftsführer darf jederzeit ein Hausverbot gegenüber EINZELNEN Personen aussprechen ohne Angabe von Gründen.
Nennt er jedoch trotzdem einen Grund, darf der Grund nicht die Hautfarbe, die Staatsangehörigkeit oder die Religion sein.
Darüber hinaus darf er KEIN Hausverbot pauschal gegenüber einer bestimmten Gruppierung aussprechen. Er darf also NICHT alle über 50jährigen, alle unter 20jährigen, alle Hausfrauen, alle Lokführer, alle Bankangestellten oder alle Taxifahrer pauschal mit einem Hausverbot belegen.
Selbstverständlich darf ein Laden jederzeit abgeschlossen werden und somit allgemein für den Publikumsverkehr geschlossen sein.
Ein Türsteher vor einer Disko oder Spielbank darf Gäste in Jeans oder in Turnschuhen oder ohne Krawatte abweisen. Das gilt dann jedoch nicht als Hausverbot, da die Betroffenen mit anderer Kleidung eingelassen werden würden.
Auch eine Einlaßverweigerung von Jugendlichen in ein eine Spielbank oder in eine Raucherkneipe ist kein Hausverbot sondern eine vom Gesetzgeber vorgeschriebebe Maßnahme.
Diesbezügliche Anfrage bei ReclaBox blieb bisher unbeantwortet.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sie Schreiben:
(Zitat) :
"Ich halte Ihren Kommentar in hohem Maße für p. o.lemisch und unser. iös. Es sei denn, Sie sagen uns, welche meiner Informationen falsch sind und "in die Irre führen". Mit Bezug auf Gesetzestext und Rechtsprechung. Ansonsten beende ich die Diskussion mit Ihnen. Die Zeit ist mir zu schade.
Gruß Mandy"
Wenn Sie es immer noch nicht begriffen haben!
Sie brauchen keine Gründe nennen für ein Hausverbot. Wenn Sie aber doch Gründe nennen, dann dürfen es nicht die oben genannten sein.
Dies gilt aber nur, wenn Sie das Hausverbot persönlich einzelnen Personen erteilen.
Darüber hinaus dürfen Sie keiner ganzen Gruppe pauschal Hausverbot erteilen.
Davon abgesehen ist ein pauschales Hausverbot für eine ganze Gruppe (alle Hausfrauen, alle Mandys usw) auch keine Begründung.
Liebe Frau Mandy, ich Ihnen persönlich jederzeit Hausverbot erteilen.
Ich bin nicht verpflichtet Ihnen einen Grund für das Hausverbot zu nennen.
Nenne ich Ihnen jedoch freiwillig einen Grund darf er nicht in ihrer Hautfarbe, Ihrer Religion oder Ihrer Staatsangehörigkeit liegen.
Ich darf Ihnen aber sagen: "Sehr geehrte Frau Mandy, Sie haben bei mir ab sofort Hausverbot, weil ich Ihren Namen nicht mag. Da können Sie dann nichts machen.
Deshalb haben aber nicht alle Mandys dieser Welt bei mir Hausverbot und ich darf auch nicht pauschal allen Mandys dieser Welt Hausverbot erteilen.
Darin liegt der kleine aber entscheidende Unterschied.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst