Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 470 Views | 08.01.2013 | 12:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2181352

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Gutschein über 100€ wurde nach Reiseantritt nicht überwiesen

Bestell-/Kundennummer: 008_0893B005001C1004_0_00010436_0

Habe meine Pauschalreise unter Verwendung eines Gutscheines (100€ Wert) gebucht. Dieser Gutscheinbetrag sollte mir nach Reiseantritt (20.12.2012) überwiesen werden.

Leider ist diese noch nicht passiert, ich habe nur eine Email bekommen, dass mir die Buchhaltung den zustehenden Betrag überweisen würde, sobald der Reiseantrittstermin überschritten ist. Da ab diesem Termin eine Stornierung nicht mehr möglich ist.

Bis heute ist immer noch kein Geld eingetroffen.

Der Kontakt ist sehr schwierig, da der Anbieter nur über kostenpflichtige Nummern zu erreichen ist, die ich nicht anrufen möchte.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Auszahlung der 100€, bei noch länger Verzögerung Zahlung der Dispozinsen


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Kommentare und Trackbacks (10)


08.01.2013 | 12:41
von ReclaBoxler-3598702 | Regelverstoß melden
Bei noch länger Verzögerung Zahlung der Dispozinsen

Das ist absoluter Humbug. Sie können vielleicht Verzugszinsen geltend machen, aber keine Dispozinsen.

Zu den 100 Euro, die wurden verwendet um die Kaution zu stellen, siehe diverse Pressemeldungen.

08.01.2013 | 13:16
von ReclaBoxler-8217583 | Regelverstoß melden
§ 288 BGB
Verzugszinsen.

(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
(=> Bedeutet, es können auch höhrer Zinszahlungen angesetzt werden, falls diese nachgewiesen werden)

(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

08.01.2013 | 13:21
von ReclaBoxler-3598702 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8217583

Er hat wegen den 100 Euro das Konto überziehen müssen? Wenn ja, da kommen viele Fragen auf!

08.01.2013 | 13:25
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3598702

Alles richtig verstanden?

Wo steht denn im BGB irgendetwas von Dispozinsen? Habe dazu nichts gefunden.

Vermutlich sind die 100. - Euro erst einmal für die Kautionsstellung der betroffenen Manager benötigt worden. Vielleicht ist Überweisung, bei dem dort vorhandenen Datenschutz-Chaos, erst einmal an Ryan Air gegangen.

08.01.2013 | 13:33
von ReclaBoxler-3598702 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4336661

Mein Kommentar bezog sich auf die Ausführungen von ReclaBoxler-8217583, insbesondere zu seinen Anmerkungen bei (3).

Er (BF) hat wegen den 100 Euro sein Konto überziehen müssen? Das würden viele Fragen aufwerfen!

08.01.2013 | 13:50
von ReclaBoxler-3606022 | Regelverstoß melden
Nun ja, wenn man mehrere Konten hat, und 3 Tage vor Reisebeginn bucht, hat man natürlich keine große Lust, das Geld noch oft zu verschieben, um 3 Tage Zinsen zu sparen.
Nun kommt man aus dem Urlaub und stellt fest, dass das Konto immer noch leer ist.
Werde nun aber dafür sorgen, das dass Konto ausgeglichen ist, da die Gutschrift noch lage dauern kann.

08.01.2013 | 14:00
von ReclaBoxler-3606022 | Regelverstoß melden
Um der ganzen Diskussion um die Dispo Zinsen ein ende zubereiten, ziehe ich diese Forderung zurück und möchte einfach nur die 100 Euro. Auch wenn die Verzögerung unangenehm und ungerechtfertigt ist.
LG

08.01.2013 | 19:21
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-3598702

Ja, schon in Ordnung.

Allerdings ist die Schlussfolgerung "wegen 100. - Euro sein Konto überziehen müssen" nicht ganz richtig.

Wenn das Konto schon mit 15.000. - Euro im Minus war, fallen für die weiteren 100. - Euro auch Zinsen an.

Das ist also unabhängig davon, wie der Kontostand war. Hauptsache er war im Minus oder auf 0.

10.01.2013 | 13:15
von ReclaBoxler-2181352 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So habe die Gutschrift nun erhalten, weiß jedoch nicht, ob die Beschwerde etwas gebracht hat oder ob ich es auch so erhalten hätte.

MFG


11.01.2013 | 06:30
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Durchaus möglich.

Unister steht ja dermaßen unter Druck, dass auch durch das Auffinden derartiger Beschwerden über Google der Imageschaden immer größer wird.

Eigentlich dürfte es den Begriff "Imageschaden" im Zusammenhang mit Unister überhaupt nicht geben, denn was es nie gab, kann auch nicht geschädigt werden.



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