Durch clever fit gelöste Beschwerde. | 1367 Views | 05.02.2013 | 16:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1321231

clever fit GmbH (München)

Clever Fit München-Nord: Fairplay sieht anders aus

Trotz schriftlichem Entzug der Einzugsermächtigung wird hier rechtswidrig einfach weiter vom Konto abgebucht. Natürlich mit Stornogebühren und Kosten für die Stornogebühren, damit sich die Beauftragung des Inkassoinstitutes, mit dem das Studio zusammenarbeitet, auch wirklich lohnt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an clever fit GmbH: Unterlassung rechtswidriger Kontoabbuchungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.02.2013 | 12:41
Firmen-Antwort von: clever fit GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrtes ehem. Mitglied,

wir bedauern, dass es trotz Entzug der Einzugsermächtigung zu einer Abbuchung kam. Dies liegt in Ihrem Falle daran, dass Ihr Vertrag am 31.12.2012 endet und das Abbuchungssystem dann darauf zugreift! Dies hat nichts mit der Beauftragung eines Inkassobüros zu tun. Wir möchten Sie nun auf diesem Wege bitten, sich an die vertraglichen Vereinbarungen zu halten und Ihre offenen Beiträge final zu bezahlen.

Fairplay gilt für beide Seiten!

Für Fragen zum offenen Betrag stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


16.02.2013 | 08:33
von ReclaBoxler-1321231 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das ist doch eine glatte Lüge. Ich habe bereits im November darauf hingewiesen, dass ich umziehe und darum gebeten, nicht mehr abzubuchen. Und im Februar wird immer noch abgebucht? Wenn Sie Ihr "Abbuchungssystem" nicht stoppen können und deshalb rechtswidrig abbuchen "müssen", sollten Sie nochmal überdenken, ob Sie überhaupt Abbuchungen anbieten können.


25.02.2013 | 16:40
von Clever | Regelverstoß melden
Sehr geehrter anonymer Verfasser,
um der unsinnigen Sache ein Ende zu machen und uns nicht länger von der Betreuung unserer MG aufzuhalten: Wer Ende November außerordentllich kündigt, uns nicht mal wie in den AGB angegeben, 4 Wochen Zeit lässt, diese auch zu bearbeiten, noch dazu eine Abmeldebestätigung verspätet zusendet, muss sich auch nicht wundern, wenn wir im Dezember nochmal berechtigterweise abbuchen. Die weiteren Wiederholungen der Buchungen waren freilich falsch, für die wir uns entschuldigen. Den Schaden haben allerdings auch wir, da von Ihrer Seite alle Buchungen rückbelastet wurden. Lange Rede, kurzer Sinn, wir stornieren alle berechtigten Forderungen, bitten Sie aber auch in einem erneuten Falle des Umzuges nach München sich von unserem Studio fern zu halten, geschweige zusätzlich wieder MItglieder zu vermitteln, die ihren Forderungen nicht nachkommen können, und erteilen hiermit HAusverbot!
Alles Gute!

01.04.2013 | 17:38
von ReclaBoxler-1321231 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Oh je, wer sich berechtigterweise beschwert, erhält gleich Hausverbot. Da kann ich mir ja auch vorstellen, wer diese Zeilen geschrieben hat.


03.06.2013 | 19:59
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!