Von clever fit beantwortete Beschwerde. | 1251 Views | 22.04.2015 | 08:49 Uhr
geschrieben von Jo-Ann Lang

clever fit GmbH (Hof)

Ärztliches Attest

Ich schrieb eine Kündigung aus medizinischen Gründen und anbei sendete ich ein Attest vom Arzt. Im nächsten Monat wurde mir trotzdem Geld abgebucht und ich wunderte mich warum ich noch keine Antwort auf meine Kündigung bekam, also rief ich dort an.

SCHLAGWORTE

Sie sagten sie hätten mir per Post mitgeteilt (stimmt nicht!) dass meine Kündigung nicht gültig ist wegen fehlender Unterschrift und dem Wortlaut von meinem Arzt: "aus medizinischen Gründen SOLLTE das weitere Training unterbleiben". (meiner Meinung nach ist das Wort sollte eine höfliche Form von darf nicht). Also bekam ich ein vorgefertigtes Attest, dass von meinem Arzt ausgefüllt werden musste.

Mein Arzt ist daraufhin völlig ausgerastet. Sie wollten nicht nur die Diagnose wissen (das geht niemanden was an, nicht mal den Arbeitgeber!) oder wann die Krankheit festgestellt wurde, sondern haben auch noch seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt. Hinzu kommt noch, dass dieses Dokument an Dritte weitergegeben werden kann.

Er rief also im Studio an und wurde auf die AGB's hingewiesen. Die nicht einzusehen sind, weder im Internet noch in meinem Vertrag -> rechtlich unwirksam! Er verwies letztlich auf seinen Anwalt.

Was mich am meisten stört!

Man hatte 1 ganzen Monat Zeit mir zu sagen, dass meine Kündigung ungültig ist. Sie hatten meine Handynummer, E-Mail, Adresse, ALLES! Ich komm mir veräppeltt vor, weil sie mich hinhalten.

Ich habe mit mehreren Personen in diesem Studio geredet und bis auf einen waren alle unfreundlich/gereizt, obwohl ich sachlich geblieben bin. Man kann sich durch dieses Verhalten nur Feinde machen und auch deswegen diese Beschwerde.

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Meine Forderung an clever fit GmbH: Sofortige Kündigung ohne hinauszögern da Attest vor Gericht wirksam


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.04.2015 | 10:05
Firmen-Antwort von: clever fit GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrte (r) ReclaBoxler-7241455,

aufgrund der Anonymität der Beschwerde kann hierzu nur grundsätzlich Stellung genommen werden:

Es ist richtig, dass die Kündigung einer Mitgliedschaft grundsätzlich einer Unterschrift bedarf. Sollte einmal eine Unterschrift fehlen weisen wir das betreffende Mitglied in aller Regel darauf hin, auch wenn wir dazu nicht verpflichtet sind.

Ein Fitnessvertrag kann aus wichtigem Grund auch vorzeitig gekündigt werden, allerdings gibt es hierfür enge Grenzen. Ein wichtiger Grund liegt laut §314 BGB vor, "wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. "

Um auch unsere Interessen zu wahren, fragen wir deshalb bei unkonkreten Attesten nach.

Eine Sonderkündigung ist dann unproblematisch wenn:

  • die Erkrankung erst nach Abschluss der Mitgliedschaft diagnostiziert wurde
  • die Erkrankung nicht nur vorübergehender Natur ist (in diesem Fall könnte die Mitgliedschaft für den Zeitraum der Erkrankung pausiert werden)
  • die Erkrankung dazu führt, dass das Angebot des Studios insgesamt nicht mehr genutzt werden kann

Ohne Vorliegen dieser Informationen kann die konkrete Situation aus Sicht des Fitnessstudios leider nicht bewertet werden. Diesbezüglich bitten wir um Verständnis. Die Angabe einer konkreten Diagnose ist nur optional.

Ergänzend sei noch gesagt, dass die AGBs sich selbstverständlich auf Ihrer Mitgliedschaftsvereinbarung befinden (Rückseite).

Dass Sie Mitarbeiter des Studios als unfreundlich/gereizt wahrgenommen haben ist sehr schade. Dies entspricht in aller Regel nicht dem, was uns ansonsten widergespiegelt wird.

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.04.2015 | 16:06
von ReclaBoxler-7145635 | Regelverstoß melden
 spider monkey Hilli Hotan!
Und ihr Kommentar klingt so, als ob sie in einer wirtschaftlichen Beziehung zu diesem Unternehmen stehen!

Der BF hat sich zu Recht über diese Praktiken beschwert und sollte prüfen, wie hoch der ihm entstehende wirtschaftliche Schaden ist, der sich aus einer erzwungenen Beitragszahlung für eine nicht nutzbare Mitgliedschaft ergibt. Ggf. sollte man dann Rechtsmittel einlegen.

01.05.2015 | 16:02
von Jo-Ann Lang noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.05.2015 | 16:43
von Jo-Ann Lang noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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