ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Köln)
HDI–GERLING jetzt ROLAND verweigert Kündigung nach Aufkauf
HDI – GERLING jetzt ROLAND verweigert die Kündigung nach Bestandsübernahme durch ROLAND
Seit vielen Jahren habe ich eine Rechtschutzversicherung die ich noch NIE in Anspruch genommen habe. Scheinbar weiß kein Unternehmen was mit dieser Versicherung anzufangen und so wird sie alle paar Jahre munter weiterverkauft, erst GERLING dann HDI-Gerling und nun zuletzt Roland Rechtschutz Vers. AG
Und jedes mal wird der "Service" schlechter, wenn man doch mal anfruft.
Nicht mit mir, dachte ich denn ich bin es leid immer wieder "weitergereicht" zu werden. Somit habe ich eine Sonderkündigung ausgesprochen, da ich nicht mit dem Wechsel einverstanden bin. ICH WILL NICHT KUNDE DER ROLAND VERSICHERUNG SEIN!
Scheinbar geht dies aber nicht, denn ROLAND schicket mit einen Serienbrief, ich scheine also nicht die Einzige zu sein, die kündigen wollte.
".. Ihrem Aufhebungswunsch können wir NICHT entsprechen, da der Gesetzgeber im Fall von Bestandsübertragungen KEINE außerordentliches Kündigungsrecht vorsieht. Zu Ihrer Information fügen wir den entsprechenden Gesetzestext diesem Schreiben bei. "
Meine Kündigung ist also bei ROLAND völlig unter den Tisch gefallen und auch zum nächst möglichen Termin wurde die Kündigung NICHT akzeptiert!
Ob man sich mit so einem überheblichem Verhalten in der heutigen Zeit von Google, Internetforen und Facebook als Unternehmen wirklich einen gefallen tut?
Somit, werde ich nun meinen Beitrag leisten und meine Erfahrung mit der ROLAND Vers. AG in den Internetforen beschreiben. Ich habe auch die Verbraucherzentrale Hamburg und NRW informiert, denn es kann nicht sein, dass ein Unternehmen ein anderes Unternehmen aufkauft und ich dann kein Mitspracherecht über MEINEN Vertrag habe.
Der Gesetzgeber fördert also, eine Bindung an ein Unternehmen mit dem ich KEINEN Vertrag abgeschlossen habe! WACHT MAL AUF IN BERLIN!
07.03.2013 | 08:57
Abteilung: Marketing und Kommunikation
Guten Tag Herr D.,
ich gehe davon aus, dass Sie auch der Urheber der Beschwerde vom 25. Februar sind, die ich gerade beantwortet habe, da die Texte nahezu identisch sind. Falls ich mich irre, sagen Sie mir bitte Bescheid. Hier meine Antwort:
Wir bedauern, dass Sie verärgert sind. Selbstverständlich sollten Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen können. Wir werden Ihren Fall gerne prüfen. Da Sie anonym geschrieben haben und wir generell persönliche Daten – auch in Ihrem Interesse – nicht veröffentlichen, bitte ich Sie, sich direkt bei mir zu melden: per E-Mail an anne.hoogenroland-rechtsschutz.de oder telefonisch an 0221 8277-1591.
Freundliche Grüße
Anne Hoogen
Referentin Kommunikation