Durch Sixt gelöste Beschwerde. | 935 Views | 04.03.2013 | 09:56 Uhr
geschrieben von Sijtse Braaksma

Sixt GmbH & Co. (Kevelaer)

Umzugsdesaster durch falsches Fahrzeug

Bestell-/Kundennummer: 9287427146

Für den Zeitraum 16.08.2013 bis 18.02.2013 habe ich am 09.02.2013 ein Fahrzeug (ähnlich Mercedes Benz Sprinter 313 L/319 L) für einen Umzug reserviert und sofort Online per Kreditkarte bezahlt. Dieses Fahrzeug wurde wegen folgenden Aspekten ausgesucht:

SCHLAGWORTE

- Ausreichend Platz für das Umzugsgut
- Fahrzeuggeschwindigkeit
- Wirtschaftlichkeit

Am 15.02.2013 erhielt ich eine Mitteilung, dass das Fahrzeug am 16.02.2013 erst um h10:00 Uhr zur Verfügung steht. Der Vormieter konnte das Fahrzeug nicht termingerecht beibringen.

Als ich um h10:00 vorstellig wurde, stand das Fahrzeug leider immer noch nicht zur Verfügung. Daraufhin wurde mir ein größeres Ersatzfahrzeug für den gleichen Preis angeboten (7,5t, max. 90 km/h). Mangels Alternativen habe ich dieses Fahrzeug übernommen und damit den Umzug an diesem Tag durchgeführt.

Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen sind uns daraus folgende Nachteile entstanden:

- Der Umzug begann mit 2½ Stunden Verspätung. Zusätzlich zum späteren Beginn betrug die Fahrzeit zum 1. Zielort (Bochum) eine halbe Stunde länger als geplant aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.

- Die Fahrt zum 2. Zielort (Düsseldorf) verlängerte sich ebenfalls um 15 Minuten. Hinzu kamen erhebliche Schwierigkeiten, mit dem LKW in diesem Zielgebiet zu navigieren. Der Umzug war auf ein kleineres Fahrzeug ausgelegt, das Zielgebiet war für LKW gesperrt. Alleine die Suche nach einem geeigneten Stellplatz erwies sich als sehr zeitaufwändig. Dieser Umstand hat neben Zeit erheblich am Nervenkostüm aller Beteiligten genagt.

- Die Fahrt zum 3. Zielort (Kevelaer Winnekendonk) dauerte ebenfalls länger… mit max. 90 km/h war das auch nicht anders zu erwarten. Auch das Parken und Entladen in der Hauptstraße in Kevelaer/Winnekendonk war ebenfalls mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Straße ist sehr schmal.

- Durch die ganzen Verzögerungen fehlten mir am Abend zwei Umzugshelfer, die abends anderweitig verplant waren.

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Insgesamt hatten wir (geschätzte) 4 Stunden zusätzlich gebraucht. Abends fehlten zwei Umzugshelfer. Wir sind erst spät am Abend fertig geworden. Der LKW musste auch wieder vollgetankt werden. Die höheren Spritkosten für den 7,5 Tonner musste ich ebenfalls tragen.

Sixt in Kevelaer hat mir ein "Wiedergutmachungsangebot" gemacht. Das ist zwar löblich, allerdings erachte ich es als nicht ausreichend. Mein Vorschlag war, mir für einen noch zu wählenden Tag ein Fahrzeug für die Abholung von Möbeln kostenlos zur Verfügung zu stellen. Angeboten wurde mir folgendes:

--- ZITAT ---
"Transporter der Gruppe B (Mercedes-Benz Sprinter 313/316)
1 Tag bzw. 24 h
inkl. 120 km
für 19,00€ (+ Kosten für Kraftstoff)
Wenn Sie mehr als 120 km fahren, würde jeder weitere Kilometer mit 0,12€ berechnet werden.

Der normale Preis für ein Fahrzeug dieser Größe würde an einem Tag am Wochenende bei 120 km 147,43€ (+ Kosten für Kraftstoff) betragen.

Ein günstigeres Angebot und die Übernahme der Kosten für den verbrauchten Kraftstoff ist unsererseits nicht möglich.

Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, teilen Sie uns bitte schnellstmöglich Ihren gewünschten Termin mit.

Wir bitten nochmal vielmals um Entschuldigung bezüglich Ihrer Unannehmlichkeiten bei der letzten Miete und um kurze Rückmeldung."

--- ZITAT ENDE ---

Daraufhin kontaktierte ich den Kundenservice von Sixt. Man bot mir 40 EUR Ermäßigung an. Ich schrieb eine nette Mail zurück, in welcher ich anmerkte, dass dieses Angebot unzureichend ist.

Am darauf folgenden Tag erhielt ich eine Mail mit einer Gutschrift über den vollen Betrag und eine weitere Mail mit einer Rechnung über den vollen Betrag abzüglich 40,00 EUR. Eine Stellungnahme zu meinem Angebot erhielt ich nicht.

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Meine Forderung an Sixt GmbH & Co.: Gutschrift in voller Höhe ODER kostenloser Kleintransporter incl. Sprit für einen Tag (h08:00 - h18:00 an einem Wochentag), 120 km


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


11.03.2013 | 10:31
von Sijtse Braaksma gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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