ERGO Versicherungsgruppe AG (Düsseldorf)
ERGO hält sich nicht an den Text der Apollo-Brillenversicherung
Sehen Sie bitte selbst die Versicherungsbedingungen in der Anlage.
Das ist der Streitpunkt:
4.1 Verlust mit Beteiligung der Krankenkasse. Dort steht:
"Sie zahlen eine Selbstbeteiligung von 50 Prozent der Versicherungssumme. Die Selbstbeteiligung sinkt auf 30 Prozent, wenn Sie nachweisen, daß sich Ihre gesetzliche Krankenversicherung (.) an den Kosten der Sehhilfe (.) beteiligt".
Ich habe nichts Wesentliches ausgelassen.
ERGO und Apollo-Optik meinen, sie könnten von der Erstattung von 70% (= 100% - 30% Selbstbeteiligung) im 2. Fall (der nicht bestritten wird) noch 23,80€ Kassenanteil abziehen. Dem widerspreche ich. Denn das steht nicht im Vertrag. Oder findet das einer von Ihnen, Vertrag s. Anlage?
ERGO und Apollo-Optik lavieren bisher herum, gehen auf meine Argumentation, "wo steht das?", bisher überhaupt nicht ein, sondern erklären freundlich, was sie statt dessen tun (nämlich 23,80€ abzuziehen).
Es scheint eine Art "Kundenpflege" von denen zu sein, bei Beschwerden mitnichten auf die spezifizierte Reklamation einzugehen, sondern des langen und breiten - wenn auch freundlich - dem Kunden zu erklären, was sie abweichend tun und warum sie es tun. Mit der Bitte des Kunden, sich an den Buchstaben des Vertrags - und nur das gilt - zu halten, hat das natürlich nicht im geringsten zu tun.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Man lese zu der Apollo-Brillenversicherung bitte auch die Antwort von Franz Peters zu der Beschwerde von Karl-Heinz Kuhlemann unter ERGO Versicherungsgruppe.
Grüße,
Harald Artur Irmer
Karlsruhe
25.04.2013 | 15:36
Abteilung: ITS
Hallo Herr Irmer,
vielen Dank für Ihre Anregung.
Wir haben Ihr Anliegen überprüft. Dabei stellten wir fest, dass unsere Kollegen sich bereits im Vorfeld um Ihre Forderung gekümmert haben.
Für weitere Fragen und Anregungen senden Sie uns bitte eine E-Mail an beratungergodirekt.de.
Viele sonnige Grüße aus Nürnberg!
Ihre ERGO Direkt Versicherungen
Hier müßte jetzt geklärt werden, zahlt Ihre Krankenkasse Ihre 23,80€ Anteil direkt an den Optiker, oder erstattet Ihre Krankenkasse Ihnen den Betrag direkt, während Sie beim Optiker damit in Vorkasse gehen.
Im ersten Fall wären der Abzug unberechtigt. Im zweiten Fall Korrekt.