1789 Views | 13.04.2013 | 18:23 Uhr
geschrieben von Michael Gemballa

HUK-COBURG (Coburg)

Falsche, ungerechtfertigte Behauptung

Bestell-/Kundennummer: 12-12-640/194138-S-SC13HM

Am 23.10.2012 wurde ich beschuldigt, in Hamburg einen Unfall verursacht zu haben und mich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.

SCHLAGWORTE

Ich sagte zu der Sache nichts aus, nur dass ich Halter des Fahrzeugs bin, das angeblich den Unfall verursacht hat. Ich habe den Vorfall auch sofort der HUK-COBURG gemeldet. Forderungen des Geschädigten wurden bis heute nicht gestellt.

Jetzt hat die gegnerische Versicherung Regressanspruch gegenüber der HUK-COBURG gestellt, worauf diese natürlich reagieren muss. Dafür habe ich auch Verständnis. Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, dass die Sachbearbeiterin der HUK jetzt behauptet, nachdem sie Akteneinsicht der Polizeiakte hatte, dass davon auszugehen ist, dass ich den Unfall verursacht habe.

Fakt ist, dass der Fahrer in der Polizeiakte (ich habe eine Abschrift meines Anwaltes erhalten) unbekannt ist. Fakt ist außerdem, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht am Unfallort war, sondern mit einer Bekannten im Krankenhaus. Diese ganzen Beschuldigungen sind mir gänzlich nicht bekannt! Ich habe keinerlei Kenntnis dieses Vorfalls! Dieses hatte ich auch alles der HUK im Schadensformular mitgeteilt.

Laut Zeugenbericht soll mein Fahrzeug angeblich ein anderes ab gedrängelt haben, so das dieses ausweichen musste und ein weiteres Fahrzeug beschädigte.

Ich war jetzt jahrelang sehr zufriedener HUK-Kunde, aber diese Unterstellung ärgert mich sehr, zumal es gar nicht Aufgabe der Versicherung ist, zu entscheiden wer, in diesem Fall der Schuldige ist, schon gar nicht die eigene. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft, der die Sache übergeben wurde. Ich war immer der Meinung, dass die Versicherung im Interesse ihres Versicherten handelt, aber wie die HUK bzw. die Mitarbeiterin jetzt handelt, ist eine Frechheit!

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Meine Forderung an HUK-COBURG: Abweisung des Regressanspruchs


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Kommentare und Trackbacks (17)


13.04.2013 | 19:49
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Worüber regen Sie sich hier auf?

Ganz offensichtlich wurde doch der Schaden durch Ihr Fahrzeug verursacht. Wenn das feststeht, muss die HUK leisten. Der Fahrer spielt doch bezüglich des Versicherungsschutzes überhaupt keine Rolle. Das Fahrzeug ist versichert, nicht Sie!

Wenn die HUK zu der Überzeugung kommt, dass der Schaden nicht durch Ihr Fahrzeug verursacht wurde, wird sie auch nichts zahlen. Das ist ganz sicher.

13.04.2013 | 21:22
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Ich weiß, dass das sehr unglaubwürdig klinkt, es ist aber so. Das Auto stand zum Unfallzeitpunkt definitiv auf dem Krankenhausgelände. Ich habe wirklich nichts mit der Sache zu tun! Und ich lasse nie andere Personen mit meinem Wagen fahren. Und decken würde ich in diesem Fall keinen! Natürlich habe ich auf dem Anhörungsbogen der Polizei mitgeteilt, dass ich keinerlei Kenntnis von den Beschuldigungen habe und von einem Unfall nichts weiß. Mehr konnte ich auch gar nicht aussagen, nur dass ich halt keinerlei weitere Angaben machen kann, und ich diese Angelegenheit einem Anwalt übergebe. Ich fahre schon einige Jahre Auto, und habe auch keine negativen Einträge in Flensburg, also 0 Punkte! (steht auch in der Polizeiakte). Hätte ich, so wie behauptet irgend etwas mitbekommen (wie auch, wenn ich im Krankenhaus war?), hätte ich mit Sicherheit reagiert und mich der Sache gestellt! Angeblich soll ich noch verfolgt worden sein, ohne zu reagieren, was für ein Witz, zumal in dieser Gegend schon seit Monaten eine riesen Baustelle ist, und zusätzlich um 17 Uhr sehr dichter Feierabendverkehr herrscht, da hätte ich keine Chance abzuhauen, da mehr gestanden als gefahren wird!

13.04.2013 | 21:42
von ReclaBoxler-4106872 | Regelverstoß melden
Es ist tatsächlich nicht ganz ungewöhnlich, dass aufgrund falsch abgelesener Kennzeichenbuchstaben oder -zahlen an den Haftpflichtversicherer plötzlich unberechtigte Forderungen gestellt werden. Habe von einem solchen Fall auch schon im Freundeskreis gehört. Der Fall ließ sich aber mit einer kurzen Klarstellung, dass niemand in der sehr weit entfernten Stadt war, in dem der Zusammenstoß angeblich stattfand und der Feststellung, dass auch das eigene Auto völlig unbeschädigt ist, sofort erledigen und stellte sich dann als eindeutiger Irrtum des Versicherers heraus.

Am Ende wird hier nur ein Gericht entscheiden können, ob hier die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Jedenfalls sollte die HUK tatsächlich hier nicht gegen die Aussagen des eigenen Versicherungsnehmers handeln, wenn anscheinend selbst die Polizei keine eindeutigen Feststellungen machen kann und kein Gerichtsurteil vorliegt.

13.04.2013 | 22:20
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Genau das ist es ja, was mich aufregt, dass die Huk gegen die Aussagen des eigenen Versicherungsnehmers handelt. Das lasse ich mir auch nicht gefallen, und werde wohl nächstes Jahr wechseln.
Ich bin auch gespannt wie der Staatsanwalt entscheidet. Dieses sehe ich eigentlich auch gelassen entgegen, aber nerven tut mich die Angelegenheit sehr! Die will ich endlich aus der Welt geschafft haben!

14.04.2013 | 18:05
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Folgende wichtige Aspekte/Tatsachen möchte ich noch hinzufügen: Fakt ist wie gesagt, dass der Fahrer in der Polizeiakte unbekannt ist. Fakt ist außerdem, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht am Unfallort war, sondern mit Frau xxx im Krankenhaus (Asklepios Klink Nord) Das Auto stand zum Unfallzeitpunkt definitiv auf dem Krankenhausgelände. Höchst suspekt ist außerdem die Aussage der Zeugin xxx (Arbeitskollegin von Frau xxx), die sich nachträglich als Zeugin gemeldet hat und angeblich den Unfall/Vorgang beobachtet hat. Nein was für ein Zufall! Hier ist signifikant erkennbar, dass dieses eine vorsätzliche Falschaussage bzw. eine Gefälligkeitsleistung ist! Unabhängig davon hat die Zeugin xxx weder einen Fahrer/Fahrerin, noch das Kennzeichen erfasst. Was man außerdem noch bedenken sollte, Ende Oktober ist es schon sehr dunkel und gegen 17 Uhr herrscht auf dieser Strecke sehr dichter Feierabendverkehr (erst recht im Baustellenbereich), da hätte der Verursacher überhaupt keine Chance von einem Unfallort zu flüchten, da um diese Zeit Stop and Go Verkehr ist, also mehr gestanden wird, als gefahren wird! Das ganze stinkt doch zum Himmel, und lasse ich mir auch nicht gefallen! Ich tippe mal, das tatsächlich ein Auto an die Unfallverursacherin Frau xxx vorbeigefahren ist, und sich dieses im sogenannten toten Winkel befand, und sich Frau xxx, nachdem sie das Auto neben sich plötzlich gesichtet hat, so erschrak, dass sie das Lenkrad verrissen hat. Mir ist es auch ein Rätsel, wie man sich in so einer Situation schnell die Autonummer merken kann (erst recht meines!), ich könnte das nicht, zumal wie gesagt es um diese Jahreszeit, also Ende Oktober schon sehr dunkel war, und das Wetter regnerisch und trüb! Nein, nein, das ganze stinkt zum Himmel, hier wird eindeutig ein Sündenbock gesucht.

Umso unverständlicher, dass sich die eigene Versicherung gegen mich stellt, als wäre es die Gegnerische, einfach unfassbar!

15.04.2013 | 10:00
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Warum ich seinerseits nicht alles ausgesagt habe? Ganz einfach, Ende Oktober erhielt ich von der Polizei wie aus dem Nichts einen Anhörungsbogen, in dem ich mich zur Sache äußern sollte. Da ich aber weder von einem Unfall geschweige denn von den angeblichen Zeugen überhaupt keine Kenntnis hatte, sagte ich aus, dass ich von einem Unfall nichts weiß, und teilte noch mit, dass ich diese Angelegenheit nun einem Rechtsanwalt übergebe. Außderdem kannte ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Details bzw. den genauen Verlauf des Vorfalls. Dieses erfuhr ich ja erst Wochen später, nachdem mir der Anwalt die Abschrift der Polizeiakte übermittelt hatte. Ich sehe die Sache jetzt auch gelassen entgegen, was mich nur noch nach wie vor ärgert ist das unmögliche Verhalten der Huk-Coburg, bzw. die unfähige Mitarbeiterin! Ich habe dieser auch nochmals, damit sie mal durchblickt, sämtliche Fakten geschildert. Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, wie die Sache weiter geht. Falls es zur Gerichtsverhandlung kommt, sehe ich in der Tat diese mit sehr ruhigen Gewissen entgegen!

15.04.2013 | 10:57
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Übrigens, der Polizei gegenüber bin ich zu überhaupt keiner Aussage verpflichtet! Läuft doch jetzt sowieso alles über den Anwalt!

20.04.2013 | 23:22
von Michael Gemballa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe inzwischen eine Stellungnahme der Sachbearbeiterin erhalten, worin sie mich um Verständnis bittet, dass sie ausweislich der Polizeiakte sich auf die Zeugin beruht, und dieser anscheinend glaubt, dass Sie zweifelsfrei meine KFZ Nummer erkannt hat. Was für ein unprofessionelles Handeln! Ich kann jetzt nur das eingeleitete Strafverfahren abwarten. Dieses sehe ich aber gelassen entgegen. Eines ist jedoch jetzt schon sicher, eine Versicherung, die der Aussage einer Zeugin mehr Glauben schenkt, als den eigenen Versicherungsnehmer, werde ich nie mehr vertrauen!


20.04.2013 | 23:51
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Übrigens, der Polizei gegenüber bin ich zu überhaupt keiner Aussage verpflichtet! Läuft doch jetzt sowieso alles über den Anwalt! "

Und bei so einer Einstellung wundern Sie sich, das man der Zeugin mehr glaubt, als Ihnen.

Denn meiner Meinung nach gibt es nur einen Grund, warum man als Unschuldiger der Polizei nichts sagen will und gleich mit dem Anwalt kommt, man hat was zu verbergen.

21.04.2013 | 10:34
von Michael Gemballa
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

21.04.2013 | 18:09
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Diese Bemerkung ist/war eigentlich allgemein gemeint. Man ist dazu auch nicht verpflichtet, unabhängig meines Falles! Das hat überhaupt nichts mit meiner Einstellung zu tun, das man bei der Polizei nicht aussagen muss, ist Ihnen anscheinend nicht bekannt! Außerdem habe ich alles ausgesagt, was auszusagen war und habe ganz bestimmt nichts zu verbergen! Ich wehre mich nur, und das ist ja wohl mein gutes Recht! Dieses gleich zu interpretieren das ich was zu verbergen habe, ist absoluter Quatsch! Was hätten Sie denn gemacht, wenn Ihnen, wie aus dem Nichts solch Tatbestand vorgeworfen wird, womit Sie absolut nichts zu tun haben, und gleichzeitig ein Strafverfahren eröffnet wird? Ich denke schon, dass Sie sich (und jeder Andere auch) Rechtsbeistand geholt hätten!

21.04.2013 | 21:05
von Gerhard | Regelverstoß melden
Das man als Zeuge nur vor Gericht aussagen muß, ist mir bekannt. Ich habe es nur aus der Sicht der Sachbearbeiterin/Polizei gesehen. Und da machen sich für mich, Personen die gleich mit Anwalt kommen, erst recht verdächtig.

Und im übrigen, ich hatte schon selbst so einen Fall. Aussage gemacht, das sogar nur Telefonisch. Und die Sache war erledigt. Wobei ich, im Gegensatz zu Ihnen, auch noch Tatsächlich Zeitnah am Unfallort gewesen war. Also nicht wie Sie, Kilometerweit davon weg.

22.04.2013 | 10:04
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Also, zum Anwalt bin ich erst gegangen, nachdem mir bekannt war, dass ein Strafverfahren gegen mich eröffnet wurde. Und das macht mich gleich verdächtig? Also, ich weiß nicht?
Die Sachbearbeiterin hat, obwohl ich dieser versichert habe das ich zu dieser Zeit im Krankenhaus war inkl. Zeugen, trotzdem der Aussage der geschädigten mehr Glauben geschenkt, und das kann's ja wohl nicht sein! Absolut unprofessionell! Wenn die gegnerische Versicherung so argumentieren würde, wäre mir das ja klar, und hätte ich sogar Verständnis, weil die natürlich ihre Kohle wieder haben wollen.
Aber großzügiger Weise will die Huk den Ausgang des Strafverfahrens abwarten und dann den Fall neu prüfen. Eines ist wie gesagt jedoch sicher, diese Versicherung vetraue ich nicht mehr.

24.04.2013 | 22:01
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Heute habe ich Post vom Rechtsanwalt bekommen. Wie ich auch erwartet habe, ist das Strafverfahren gegen mich eingestellt worden. Sehr, sehr schön! Außerdem habe ich heute von der Zeugin, die mit mir zur Tatzeit im Krankenhaus war, eine schriftliche Bestätigung erhalten.
Diese Beweise/Tatsachen dürfte der Huk ja wohl jetzt reichen.

Unabhängig davon, hat mich die Huk-Coburg so enttäuscht, mich sozusagen im Regen stehen lassen, dass ich definitiv diese Gesellschaft kündigen werde! Wenn man hier in der ReclaBox die anderen Probleme mit dieser Gesellschaft liest, wird es auch höchste Zeit mit der Kündigung! Da dieses ja ein Schadensfall ist, kann man meines Erachtens sofort wechseln, oder?

05.05.2013 | 10:40
von Michael Gemballa noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 25.04.2013 habe ich per Fax der Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass das Strafverfahren gegen mich eingestellt wurde. Außerdem habe ich der Dame eine Bestätigung der Zeugin mit der ich zur Unfallzeit im Krankenhaus war mit gesendet. Ferner ein ärztliches Attest. Leider hat es die Dame noch immer nicht nötig gehabt zu reagieren!


11.05.2013 | 13:04
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Und noch immer hat es die Huk Coburg nicht nötig gehabt auf mein Fax vom 25.04.2013 zu reagieren weder per E-Mail, noch per Brief! Auch auf eine Mail meinerseits vom 03.05.2013 keine Reaktion, außer die nichtssagende Standard Antwort, dass sich schnellstmöglich um das Anliegen gekümmert wird! Da weiß man doch echt nicht, was man davon halten soll! Einfach unmöglich! Ich werde noch nächste Woche abwarten, und dann mal anrufen, ob die Damen und Herren eingeschlafen sind!

16.05.2013 | 18:52
von Michael Gemballa | Regelverstoß melden
Inzwischen hat mich die Huk Coburg telefonisch kontaktiert, und mir mitgeteilt, dass sie die Zahlung gegenüber der Direct Line abgelehnt haben. Außerdem hat sich der Vorgesetzte der Sachbearbeiterin bei mir entschuldigt, dass alles so verzögert wurde. Na wenigstens etwas, ich bin ja nicht nachtragend! Dennoch, warum auch immer, ist die Akte noch nicht geschlossen, weil die Huk Coburg nochmals Einsicht in die Polizeiakte haben möchte, und abwarten will, ob die Direct Line Klage erheben will! Was für ein Aufwand wegen eines ca. 500€ Schadens, mit dem ich rein gar nichts zu tun habe, einfach unglaublich/lächerlich!

Ich gehe nicht davon aus, dass die Direct Line Versicherung anhand meiner Beweise versucht Klage zu erheben! Das wage ich zu prognostizieren! So sollte es eigentlich auch die Huk Coburg sehen, und diese Angelegenheit endlich schließen, d. h. dass auch meine Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird bzw. der Rabattschutz nicht zum Einsatz kommt. Sollte die Huk Coburg mich dennoch hochstufen, oder irgendein negativ Eintrag hinsichtlich meiner Schadenfreiheitsklasse vermerken, werde ich meinerseits rechtliche Schritte einleiten!



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