tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG (Fulda)
Wiederholten erschwerten Aushändigung von Einwegpfand
Betr.: Abmahnung wegen wiederholten erschwerten Aushändigung von Einwegpfand
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Kunde der Filiale 35274 Kirchhain, Mühltor 11 und gebe immer mal Dosen mit Einwegpfand zurück, die in Ihren Automaten nicht erkannt werden.
Gemäß der Verpackungs- verordnung regelt auch die Rücknahme von Gefäßen deren DPG Logo und EAN Code tragen. Doch jedes mal wird diese nicht ohne "murren und knurren" gegen Pfanderstattung entgegen genommen.
Das gipfelt auch in Verdächtigung die Dosen kommen aus "dunklen Kanälen" kommen!
Sogar in der Gegenwart von anderen Kunden werden neue Diskussionen entbrannt.
Ich fühle mich somit als Dieb und gedemütigt! ich erwarte das die Pfanderstattung OHNE Rechtfertigung ohne Kommentar abgewickelt wird.
Sollte das nicht statt finden werde ich eine Beschwerde bei dem Regierungspräsidium Gießen machen.
Ich beziehe mich auf:
- Fragen und Antworten zur Pfandpflicht
- www.bmu.de/bmu/parlamentarische-vorgaenge/detailansicht/artikel/fragen-und-antworten-zur-pfandpflicht-1/BESCHWERDEN GESUCHTHaben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde. - Regelungen für Inverkehrbringen und Rücknahmepflichten von Verkaufsverpackungen und Einweggetränkeverpackungen
- www.rp-giessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=1fc7d00c1f1befd81a21ba36e6edc663
- ... Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung können vom Regierungspräsidium als zuständiger Abfallbehörde mit der Durchführung eines Bußgeldverfahrens geahndet werden.
Ich hoffe das es jetzt für ein und Mal geklärt ist und Ihre Mitarbeiter (innen) geschult sind!
Mit einer schriftlichen Antwort und sofortigen Umsetzung verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Marc Eisenach
vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Nach Rücksprache mit unserem Einkauf sind Ihre Ausführungen korrekt. Sobald der Artikel als DPG-Artikel erkennbar ist, sind wir verpflichtet diesen entgegen zu nehmen. Diesbezüglich haben wir auch mit unserem Marktinhaber in Kirchhain gesprochen.
Ist der EAN-Code nicht mehr lesbar, so tragen wir bzw. unser Marktinhaber die Kosten für diesen DPG-Artikel. Nicht nur uns, sowie auch allen anderen Mitbewerbern, liegt daher viel daran, dass die DPG-Artikel unbeschädigt zurückgebracht werden. Diesbezüglich bitten wir höflichst um Ihr Verständnis.
Mit guten Grüßen aus Fulda!
Ihre tegut. Kundenbetreuung
Marion Häusinger, Kundenbetreuung
tegut. gute Lebensmittel
Telefon 0661 / 104-860, Fax 0661 / 104-990 860
mailto: haeusinger_mtegut.com
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Marc Eisenach [mailto: eisenach.mt-online.de]
Gesendet: 30.10.2013 21:30:55
An: Tegut Service Desk [mailto: ptegutservice-now.com]
Betreff: Reklamation Einwegpfand, Kirchhain, Hr. Eisenach
Re: INC0258988 - Reklamation Einwegpfand, Kirchhain, Hr. Eisenach
Sehr geehrte Frau Häusinger,
danke für Ihre Antwort, doch dazu habe ich noch die Nachfrage, was
bedeutet.
*/". dass der EAN-Code systemtechnisch gut lesbar ist. /*"
Das verstehe ich nicht, da der EAN Code schon vom Automaten nicht
erkannt wird!
Das ist eigentlich schon nicht richtig da entgegen der Verordnung heißt
es.
"/. *Das Pfandkennzeichen * (Anmerk. DPG Logo) *auf der Verpackung
muss aber _noch_ erkenn*//*bar sein*, /"
Nichts mehr oder weniger steht in der Verordnung des Bundesministerium
für Umwelt.
Ich beziehe mich da auf die allgemein ladbare Publikation, die ich Ihnen
mit der Passage gerne zusende.
Daher kann Ihre Ausslegung. *
". **/da wir in diesen Fällen den Pfandwert nicht erstattet
bekommen/**. *"
Mit genau dieser Aussage haben letztendlich Ihre Mitarbeiter (innen) versucht
das Pfand zu verweigern! Daher ist auch die Schulung Ihrer
Mitarbeiter (innen) nicht richtig.
. nicht richtig sein. Da es *nicht der EAN Code* sondern, *das DPG
Logo **entscheidend **ist*.
Mit einer schriftlichen Antwort und sofortigen Umsetzung verbleibe ich,
i. d. Hoffnung das Ihre Mitarbeiter (innen) nun *richtig *geschult werden!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Eisenach
Kirchhain, 04. November 2013
Am 04.11.2013 17:40, schrieb tegut. Kundenbetreuung:
> Sehr geehrter Herr Eisenach,
> es ist in der Tat richtig, dass wir verpflichtet sind alle bepfandeten
> Einwegflaschen und Getränkedosen zurückzunehmen, auch wenn wir diese
> nicht in unserem Sortiment führen. Nimmt unser Pfandautomat eine
> Einwegdose/-flasche nicht an, wenden Sie sich bitte immer an einen
> Mitarbeiter vor Ort, der Ihnen dann einen manuellen Leergutbon
> ausstellt. Dies setzt immer voraus, dass der EAN-Code systemtechnisch
> gut lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können wir den
> betreffenden Pfandartikel nicht annehmen. Diesbezüglich bitten wir um
> Ihr Verständnis, da wir in diesen Fällen den Pfandwert nicht erstattet
> bekommen.
> Bitte entschuldigen Sie, dass wir Sie bei der Pfandrücknahme in der
> Vergangenheit bereits mehrfach enttäuscht haben. Die betreffende
> Filiale haben wir entsprechend informiert.
> Wir würden uns freuen, wenn Sie weiterhin gerne bei uns einkaufen und
> verbleiben
> mit guten Grüßen aus Fulda!
> Ihre tegut. Kundenbetreuung
> Marion Häusinger, Kundenbetreuung
> tegut. gute Lebensmittel
> Telefon 0800 / 000 22 33, Fax 0661 / 104-990 908
> mailto: infotegut.com
> tegut. gute Lebensmittel GmbH & Co. KG, Gerloser Weg 72, 36039 Fulda
> Telefon: 06 61 / 1 04 - 0, Telefax: 06 61 / 1 04 - 4 49, E-Mail:
> infotegut.com
> Sitz der Gesellschaft: Fulda, Handelsregister: Amtsgericht Fulda HRA 5649
> Persönlich haftende Gesellschafterin: tegut. Verwaltungs GmbH
> Sitz der Gesellschaft: Fulda, Handelsregister: Amtsgericht Fulda HRB 6294
> Geschäftsführer: Thomas Gutberlet
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Marc Eisenach [mailto: eisenach.mt-online.de]
> Gesendet: 30.10.2013 21:30:55
> An: Tegut Service Desk [mailto: ptegutservice-now.com]
> Betreff: Reklamation Einwegpfand, Kirchhain, Hr. Eisenach
> Email erhalten von: infoTEGUT.com
> Eine Kontaktnachricht ist über die Website tegut.com eingegangen:
> Vorname: Marc
> Nachname: Eisenach
> Straße: Am Amöneburger Tor 4
> PLZ/Ort: 35274 Kirchhain
> Telefon: 017647748361
> E-Mail: eisenach.mt-online.de
> Gute Karte Nummer: -
> babyplus-Nummer:
> Thema: Beratung/Service
> Nachricht:
> Betr.: Abmahnung wegen wiederholten erschwerten Aushändigung von
> Einwegpfand
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> ich bin Kunde der Filiale 35274 Kirchhain, Mühltor 11 und gebe immer
> mal Dosen
> mit Einwegpfand zurück, die in Ihren Automaten nicht erkannt werden.
> Gemäß der Verpackungs-
> verordnung regelt auch die Rücknahme von Gefäßen deren DPG Logo und
> EAN Code tragen.
> Doch jedes mal wird diese nicht ohne "murren und knurren" gegen
> Pfanderstattung entgegen genommen.
> Das gipfelt auch in Verdächtigung die Dosen kommen aus "dunklen
> Kanälen" kommen!
> Sogar in der Gegenwart von anderen Kunden werden neue Diskussionen
> entbrannt.
> Ich fühle mich somit als Dieb und gedemütigt! ich erwarte das die
> Pfanderstattung OHNE
> Rechtfertigung ohne Kommentar abgewickelt wird. Sollte das nicht statt
> finden werde ich eine
> Beschwerde bei dem Regierungspräsidium Gießen machen.
> Ich beziehe mich auf: Fragen und Antworten zur Pfandpflicht
> www.bmu.de/bmu/parlamentarische-vorgaenge/detailansicht/artikel/fragen-und-antworten-zur-pfandpflicht-1/
> Regelungen für Inverkehrbringen und Rücknahmepflichten von
> Verkaufsverpackungen und Einweggetränkeverpackungen
> www.rp-giessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=1fc7d00c1f1befd81a21ba36e6edc663
>. Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtungen nach der
> Verpackungsverordnung können vom Regierungspräsidium als zuständiger
> Abfallbehörde mit der Durchführung eines Bußgeldverfahrens geahndet
> werden.
> Ich hoffe das es jetzt für ein und Mal geklärt ist und Ihre
> Mitarbeiter (innen) geschult sind!
> Mit einer schriftlichen Antwort und sofortigen Umsetzung verbleibe ich,
> mit freundlichen Grüßen
> Marc Eisenach
> -
> Ref: MSG-TEGP1251261
Email erhalten von: infoTEGUT.com
Eine Kontaktnachricht ist über die Website tegut.com eingegangen:
Vorname: Marc
Nachname: Eisenach
Straße: Am Amöneburger Tor 4
PLZ/Ort: 35274 Kirchhain
Telefon: 017647748361
E-Mail: eisenach.mt-online.de
Gute Karte Nummer: -
babyplus-Nummer:
Thema: Beratung/Service
Nachricht:
Betr.: Abmahnung wegen wiederholten erschwerten Aushändigung von Einwegpfand
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Kunde der Filiale 35274 Kirchhain, Mühltor 11 und gebe immer mal Dosen
mit Einwegpfand zurück, die in Ihren Automaten nicht erkannt werden. Gemäß der Verpackungs-
verordnung regelt auch die Rücknahme von Gefäßen deren DPG Logo und EAN Code tragen.
Doch jedes mal wird diese nicht ohne "murren und knurren" gegen Pfanderstattung entgegen genommen.
Das gipfelt auch in Verdächtigung die Dosen kommen aus "dunklen Kanälen" kommen!
Sogar in der Gegenwart von anderen Kunden werden neue Diskussionen entbrannt.
Ich fühle mich somit als Dieb und gedemütigt! ich erwarte das die Pfanderstattung OHNE
Rechtfertigung ohne Kommentar abgewickelt wird. Sollte das nicht statt finden werde ich eine
Beschwerde bei dem Regierungspräsidium Gießen machen.
Ich beziehe mich auf: Fragen und Antworten zur Pfandpflicht
www.bmu.de/bmu/parlamentarische-vorgaenge/detailansicht/artikel/fragen-und-antworten-zur-pfandpflicht-1/
Regelungen für Inverkehrbringen und Rücknahmepflichten von Verkaufsverpackungen und Einweggetränkeverpackungen
www.rp-giessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=1fc7d00c1f1befd81a21ba36e6edc663
. Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung können vom Regierungspräsidium als zuständiger Abfallbehörde mit der Durchführung eines Bußgeldverfahrens geahndet werden.
Ich hoffe das es jetzt für ein und Mal geklärt ist und Ihre Mitarbeiter (innen) geschult sind!
Mit einer schriftlichen Antwort und sofortigen Umsetzung verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Marc Eisenach
-
Ref: MSG-TEGP1253003
Frühstück bei Stefanie
Udo Martens
MfG
vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Nach Rücksprache mit unserem Einkauf sind Ihre Ausführungen korrekt. Sobald der Artikel als DPG-Artikel erkennbar ist, sind wir verpflichtet diesen entgegen zu nehmen. Diesbezüglich haben wir auch mit unserem Marktinhaber in Kirchhain gesprochen.
Ist der EAN-Code nicht mehr lesbar, so tragen wir bzw. unser Marktinhaber die Kosten für diesen DPG-Artikel. Nicht nur uns, sowie auch allen anderen Mitbewerbern, liegt daher viel daran, dass die DPG-Artikel unbeschädigt zurückgebracht werden. Diesbezüglich bitten wir höflichst um Ihr Verständnis.
Mit guten Grüßen aus Fulda!
Ihre tegut. Kundenbetreuung
Marion Häusinger, Kundenbetreuung
tegut. gute Lebensmittel
Telefon 0661 / 104-860, Fax 0661 / 104-990 860
mailto: haeusinger_mtegut.com
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Marc Eisenach [mailto: eisenach.mt-online.de]
Gesendet: 30.10.2013 21:30:55
An: Tegut Service Desk [mailto: ptegutservice-now.com]
Betreff: Reklamation Einwegpfand, Kirchhain, Hr. Eisenach
Re: INC0258988 - Reklamation Einwegpfand, Kirchhain, Hr. Eisenach
Sehr geehrte Frau Häusinger,
danke für Ihre Antwort, doch dazu habe ich noch die Nachfrage, was
bedeutet.
*/". dass der EAN-Code systemtechnisch gut lesbar ist. /*"
Das verstehe ich nicht, da der EAN Code schon vom Automaten nicht
erkannt wird!
Das ist eigentlich schon nicht richtig da entgegen der Verordnung heißt
es.
"/. *Das Pfandkennzeichen * (Anmerk. DPG Logo) *auf der Verpackung
muss aber _noch_ erkenn*//*bar sein*, /"
Nichts mehr oder weniger steht in der Verordnung des Bundesministerium
für Umwelt.
Ich beziehe mich da auf die allgemein ladbare Publikation, die ich Ihnen
mit der Passage gerne zusende.
Daher kann Ihre Ausslegung. *
". **/da wir in diesen Fällen den Pfandwert nicht erstattet
bekommen/**. *"
Mit genau dieser Aussage haben letztendlich Ihre Mitarbeiter (innen) versucht
das Pfand zu verweigern! Daher ist auch die Schulung Ihrer
Mitarbeiter (innen) nicht richtig.
. nicht richtig sein. Da es *nicht der EAN Code* sondern, *das DPG
Logo **entscheidend **ist*.
Mit einer schriftlichen Antwort und sofortigen Umsetzung verbleibe ich,
i. d. Hoffnung das Ihre Mitarbeiter (innen) nun *richtig *geschult werden!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Eisenach
Kirchhain, 04. November 2013
Am 04.11.2013 17:40, schrieb tegut. Kundenbetreuung:
> Sehr geehrter Herr Eisenach,
> es ist in der Tat richtig, dass wir verpflichtet sind alle bepfandeten
> Einwegflaschen und Getränkedosen zurückzunehmen, auch wenn wir diese
> nicht in unserem Sortiment führen. Nimmt unser Pfandautomat eine
> Einwegdose/-flasche nicht an, wenden Sie sich bitte immer an einen
> Mitarbeiter vor Ort, der Ihnen dann einen manuellen Leergutbon
> ausstellt. Dies setzt immer voraus, dass der EAN-Code systemtechnisch
> gut lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können wir den
> betreffenden Pfandartikel nicht annehmen. Diesbezüglich bitten wir um
> Ihr Verständnis, da wir in diesen Fällen den Pfandwert nicht erstattet
> bekommen.
> Bitte entschuldigen Sie, dass wir Sie bei der Pfandrücknahme in der
> Vergangenheit bereits mehrfach enttäuscht haben. Die betreffende
> Filiale haben wir entsprechend informiert.
> Wir würden uns freuen, wenn Sie weiterhin gerne bei uns einkaufen und
> verbleiben
> mit guten Grüßen aus Fulda!
> Ihre tegut. Kundenbetreuung
> Marion Häusinger, Kundenbetreuung
> tegut. gute Lebensmittel
> Telefon 0800 / 000 22 33, Fax 0661 / 104-990 908
> mailto: infotegut.com
> tegut. gute Lebensmittel GmbH & Co. KG, Gerloser Weg 72, 36039 Fulda
> Telefon: 06 61 / 1 04 - 0, Telefax: 06 61 / 1 04 - 4 49, E-Mail:
> infotegut.com
> Sitz der Gesellschaft: Fulda, Handelsregister: Amtsgericht Fulda HRA 5649
> Persönlich haftende Gesellschafterin: tegut. Verwaltungs GmbH
> Sitz der Gesellschaft: Fulda, Handelsregister: Amtsgericht Fulda HRB 6294
> Geschäftsführer: Thomas Gutberlet
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Marc Eisenach [mailto: eisenach.mt-online.de]
> Gesendet: 30.10.2013 21:30:55
> An: Tegut Service Desk [mailto: ptegutservice-now.com]
> Betreff: Reklamation Einwegpfand, Kirchhain, Hr. Eisenach
> Email erhalten von: infoTEGUT.com
> Eine Kontaktnachricht ist über die Website tegut.com eingegangen:
> Vorname: Marc
> Nachname: Eisenach
> Straße: Am Amöneburger Tor 4
> PLZ/Ort: 35274 Kirchhain
> Telefon: 017647748361
> E-Mail: eisenach.mt-online.de
> Gute Karte Nummer: -
> babyplus-Nummer:
> Thema: Beratung/Service
> Nachricht:
> Betr.: Abmahnung wegen wiederholten erschwerten Aushändigung von
> Einwegpfand
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> ich bin Kunde der Filiale 35274 Kirchhain, Mühltor 11 und gebe immer
> mal Dosen
> mit Einwegpfand zurück, die in Ihren Automaten nicht erkannt werden.
> Gemäß der Verpackungs-
> verordnung regelt auch die Rücknahme von Gefäßen deren DPG Logo und
> EAN Code tragen.
> Doch jedes mal wird diese nicht ohne "murren und knurren" gegen
> Pfanderstattung entgegen genommen.
> Das gipfelt auch in Verdächtigung die Dosen kommen aus "dunklen
> Kanälen" kommen!
> Sogar in der Gegenwart von anderen Kunden werden neue Diskussionen
> entbrannt.
> Ich fühle mich somit als Dieb und gedemütigt! ich erwarte das die
> Pfanderstattung OHNE
> Rechtfertigung ohne Kommentar abgewickelt wird. Sollte das nicht statt
> finden werde ich eine
> Beschwerde bei dem Regierungspräsidium Gießen machen.
> Ich beziehe mich auf: Fragen und Antworten zur Pfandpflicht
> www.bmu.de/bmu/parlamentarische-vorgaenge/detailansicht/artikel/fragen-und-antworten-zur-pfandpflicht-1/
> Regelungen für Inverkehrbringen und Rücknahmepflichten von
> Verkaufsverpackungen und Einweggetränkeverpackungen
> www.rp-giessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=1fc7d00c1f1befd81a21ba36e6edc663
>. Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtungen nach der
> Verpackungsverordnung können vom Regierungspräsidium als zuständiger
> Abfallbehörde mit der Durchführung eines Bußgeldverfahrens geahndet
> werden.
> Ich hoffe das es jetzt für ein und Mal geklärt ist und Ihre
> Mitarbeiter (innen) geschult sind!
> Mit einer schriftlichen Antwort und sofortigen Umsetzung verbleibe ich,
> mit freundlichen Grüßen
> Marc Eisenach
> -
> Ref: MSG-TEGP1251261
Email erhalten von: infoTEGUT.com
Eine Kontaktnachricht ist über die Website tegut.com eingegangen:
Vorname: Marc
Nachname: Eisenach
Straße: Am Amöneburger Tor 4
PLZ/Ort: 35274 Kirchhain
Telefon: 017647748361
E-Mail: eisenach.mt-online.de
Gute Karte Nummer: -
babyplus-Nummer:
Thema: Beratung/Service
Nachricht:
Betr.: Abmahnung wegen wiederholten erschwerten Aushändigung von Einwegpfand
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Kunde der Filiale 35274 Kirchhain, Mühltor 11 und gebe immer mal Dosen
mit Einwegpfand zurück, die in Ihren Automaten nicht erkannt werden. Gemäß der Verpackungs-
verordnung regelt auch die Rücknahme von Gefäßen deren DPG Logo und EAN Code tragen.
Doch jedes mal wird diese nicht ohne "murren und knurren" gegen Pfanderstattung entgegen genommen.
Das gipfelt auch in Verdächtigung die Dosen kommen aus "dunklen Kanälen" kommen!
Sogar in der Gegenwart von anderen Kunden werden neue Diskussionen entbrannt.
Ich fühle mich somit als Dieb und gedemütigt! ich erwarte das die Pfanderstattung OHNE
Rechtfertigung ohne Kommentar abgewickelt wird. Sollte das nicht statt finden werde ich eine
Beschwerde bei dem Regierungspräsidium Gießen machen.
Ich beziehe mich auf: Fragen und Antworten zur Pfandpflicht
www.bmu.de/bmu/parlamentarische-vorgaenge/detailansicht/artikel/fragen-und-antworten-zur-pfandpflicht-1/
Regelungen für Inverkehrbringen und Rücknahmepflichten von Verkaufsverpackungen und Einweggetränkeverpackungen
www.rp-giessen.de/irj/RPGIE_Internet?cid=1fc7d00c1f1befd81a21ba36e6edc663
. Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung können vom Regierungspräsidium als zuständiger Abfallbehörde mit der Durchführung eines Bußgeldverfahrens geahndet werden.
Ich hoffe das es jetzt für ein und Mal geklärt ist und Ihre Mitarbeiter (innen) geschult sind!
Mit einer schriftlichen Antwort und sofortigen Umsetzung verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Marc Eisenach
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Ref: MSG-TEGP1253003