ATP Auto-Teile-Pöllath Handels GmbH (Pressath)
Gebrochene Hauptschraube am Bremssattel
Bestell-/Kundennummer: ATP-001-4855607
Ich habe im Juni 2013 über Paypal bei der Firma ATP zwei Bremssattel für meinen Fiat Punto gekauft und von einer Kfz-Werkstatt einbauen lassen. Nach ca. 2000 km (Mitte Oktober 2013) merkte ich, dass vorne links irgendwas nicht stimmt. Also, ab in meine Kfz-Werkstatt und dort wurde mir mitgeteilt, dass die Hauptschraube des linken Bremssattels gebrochen ist.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Also habe ich am 18.10.13 die Firma ATP angeschrieben und dieses mitgeteilt. ATP teilte darauf hin mit: Nach Prüfung und Anerkennung der Gewährleistung erstellen wir selbstverständlich eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag einschließlich Versandkosten. Ok, dachte ich. Ich schrieb extra noch auf das Reklamationsformular, dass ich um Erstattung meiner Kosten bitte.
Mein Wagen ging am 21.10.13 in die Werkstatt und kostete mich 267,16 € für einen Materialfehler am neuen Bremssattel. Ich war sauer, ich bin Azubi und schwimme nicht im Geld. Also ATP wieder angeschrieben und alle erforderlichen Angaben zum Bremssattel gemacht. Den defekten Bremssattel am 07.11.2013 an ATP zurück geschickt und auf mein Geld gewartet. Aber nix kam. Anrufen ist zwecklos, ein Durchkommen ist hoffnungslos. Ich kann mein Auto nicht wochenlang unrepariert stehen lassen - ich hab nur eins!
Dann plötzlich am 21. November 2013 kam der linke Bremssattel. Ich wieder versucht anzurufen - nix. E-mail geschrieben am 25.11.2013, dass ich keinen Bremssattel brauche, sondern das Geld möchte. Also wieder am 29.11.2013 zurückgeschickt. Am 5.12.13 wurde mir geschrieben: Bei Auftreten eines Mangels sind Sie gesetzlich verpflichtet, uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Im Falle der Selbstbeseitigung eines Mangels erlöschen die von Ihnen gemachten Mängelansprüche. Keine Erstattung!
14.12.2013 | 12:22
Abteilung: Kundenservice
Guten Tag,
wie bereits mehrmals mitgeteilt, sind Sie bei Auftreten eines Mangels gesetzlich verpflichtet uns einmal die Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Da Sie sich in diesem Fall anderweitig Ersatz besorgt haben, erlöschen jegliche Mängelansprüche.
Dies können Sie gerne in § 439 BGB nachlesen. Auch ein Jurist wird Ihnen dies bestätigen können.
Daher können wir Ihrem Wunsch zur Kostenerstattung leider nicht nachkommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
ATP-Autoteile
wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, sind Sie bei Auftreten eines Mangels gesetzlich verpflichtet, uns die Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Im Falle der Selbstbeseitigung erlöschen die von Ihnen geltend gemachten Mängelansprüche.
Da wir Ihrem Wunsch zur Kostenerstattung deshalb leider nicht nachkommen können, bitten wir um Information, ob wir Ihnen das Teil auf Ihre Kosten zurücksenden sollen. Wenn Sie sich nicht melden, werden wir dieses innerhalb eines Monats vernichten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst