Durch Electrolux Hausgeräte endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1750 Views | 22.12.2013 | 19:19 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5184263

Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH (Nürnberg)

AEG Waschmaschine Carat Lavamat 54638 kaputt

Bestell-/Kundennummer: GeräteNr. 914903406 L54638 / -04900386

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

bereits letzten Freitag, 13.12. hatte ich versucht, eine Beschwerde in der Reclabox zu veröffentlichen. Dies hat anscheinend irgendwie nicht funktioniert, deswegen heute ein erneuter Versuch.

Am 13.12. musste ich feststellen, daß meine Waschmaschine AEG/Carat Lavamat 54638 nach nur etwas mehr wie 2 ½-jähriger Benutzungszeit nicht mehr heizt bzw. sich nicht mehr erwärmt, sondern lediglich „kalt wäscht“.

Bereits vor einem Jahr und zwar im Oktober 2012, trat der erste Fehler an der Maschine auf. Das Gerät hatte keinerlei Heizleistung mehr und ein Techniker der Firma Electrolux reparierte die Maschine innerhalb der Garantiezeit.

Die Maschine wird regelmäßig entkalkt, gesäubert und sachgerecht und normal genutzt.

Vielleicht hätte ich vor einem Jahr auf einem Austausch der Maschine bestehen sollen, da es doch einigermaßen unnormal ist, wenn ein Gerät bereits nach so kurzer Inbetriebnahme eklatante Fehler aufweist.

Dies hilft mir aber momentan nicht weiter.

Deswegen wende ich mich heute an die Reclabox, da eine Reparatur ca. 170,00 Euro kosten wird, (dies habe ich mittlerweile von einem Techniker erfahren, dieser meinte dann auch, es könne sein, daß das Gerät wahrscheinlich nach der Reparatur in ca. 1 Jahr wieder einen Defekt aufweisen könnte).

Ich bitte deswegen entweder um eine kostenlose Reparatur bzw. Wartung des Gerätes oder um einen Austausch desselbigen.

Ganz Allgemein dazu kann ich nur hoffen, daß sich die Politik dieses Themas zukünftig mehr annimmt und Sorge dafür trägt, daß endlich klare Vorgaben gemacht werden und zwar für die Themen „Reparierbarkeit / Austauschbarkeit bzw. zum Gewährleistungs- und Garantierecht. “

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Meine Forderung an Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH: Kostenlose Reparatur / Wartung der Maschine bzw. Austausch im Zuge der Kulanz


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.12.2013 | 16:24
Firmen-Antwort von: Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH
Abteilung: Consumer Care Center

Guten Tag ReclaBoxler-5184263,

es tut uns leid, dass Ihre Waschmaschine defekt ist und repariert werden muss. Um den Sachverhalt bewerten und eine Entscheidung treffen zu können, benötigen wir noch weitere Informationen. Bitte setzen Sie sich dazu direkt mit uns unter info spider monkey electrolux.de in Verbindung und geben im Betreff Ihrer E-Mail auch Ihre ReclaBox-ID an.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße

Electrolux Hausgeräte GmbH

Consumer Care Center

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Kommentare und Trackbacks (7)


30.12.2013 | 17:59
von ReclaBoxler-5184263 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hatte sich am Freitag, den 27.12.13 im Forum gemeldet, s. Sie hierzu die Antwort und bat um nähere Informationen. Ich hatte darauf hin eine Mail am Samstag, 28.12. an die Fa. Electrolux gesandt, aber noch keine weitere Antwort erhalten.


30.12.2013 | 18:09
von ReclaBoxler-5184263 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachtrag: Nachdem ich am Samstag 28.12. mit einer Mail antwortete, kam eine (wahrscheinlich automatisierte, da Wochenende) Mail von Electrolux, daß sich die Firma schnellstmöglich um mein Anliegen kümmert.


06.01.2014 | 19:51
von ReclaBoxler-5184263 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde ist noch nicht gelöst-Kommentar folgt.


21.01.2014 | 13:08
von ReclaBoxler-5184263 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischen der Firma und mir erfolgte diverser Schriftverkehr.

Obwohl ich detailliert erläuterte, warum ich auf eine Kulanz hoff (t) e, nämlich weil es nicht normal ist, daß ein Gerät nach 1 1/2 Jahren und dann erneut 1 Jahr später Defekte aufweist, "erklärte" mir die Firma den Begriff "Kulanz". Mir ist voll bewußt, daß eine Fa. nicht verpflichtet ist, nach Garantieablauf Kulanz zu gewähren, jedoch bin ich mir auch der Tatsache vollkommen bewusst, daß die Kurzlebigkeit dieses Gerätes ziemlich unnormal ist.

Die Firma legte dar, daß der 1. Defekt der Maschine innerhalb der Garantiezusage kostenlos repariert wurde (was der Fall war, übrigens von einem sehr netten und kompetenten Techniker) und nach Ablauf derselbigen „…. es nicht möglich ist, einen kostenlosen Kundendiensttermin zu veranlassen“.

Es wurde mitgeteilt, daß über die „Kulanz als freiwillige Leistung des Herstellers stets unter Berücksichtigung des Gerätealters und der Reparaturkosten entschieden wird. Ob dann ein Entgegenkommen auf dem Kulanzwege möglich sei, könne erst beurteilt werden, wenn Informationen zum Schaden und Instandsetzungsaufwand vorliegen. Mir wurde angeraten, mich an den Kundendienst zu wenden und einen kostenpflichtigen Auftrag zur Überprüfung zu erteilen.

Darauf hin schrieb ich eine erneute Mail an die Firma, in welcher ich nochmals darlegte, warum ich eine Kulanz für angebracht halte (kurze „Lebensdauer des Gerätes“, Defekt kurz nach Garantieablauf usw. usw.). Ich schrieb der Fa. weiterhin, daß, wenn der Techniker dann vor Ort sei und feststelle, daß er für den Defekt nicht das passende Ersatzteil dabei habe und deswegen evtl. das Ersatzteil bestellen müsse, es dem Kunden passieren könnte, daß er 2 Rechnungen bekäme, für die beiden Termine.

Die Firma meldete sich dann erneut mit dem Hinweis, meine Ansichten zur Rechnungslegung könne sie nicht verstehen.
Die Firma bemühe sich aufgrund der Kundenangaben, die voraussichtlich für eine Reparatur benötigten Ersatzteile vorzurüsten, so dass eine Reparatur beim ersten Anlauf erledigt werden kann. “
Eine zweite Anfahrt ist in der Regel dann erforderlich, wenn für die Reparatur bestellte Teile nicht geliefert wurden, oder die Kundenangaben sich vor Ort als nicht zutreffend erweisen.
Nochmals wurde ich darauf hingewiesen: „Wenn Sie eine Reparatur der Waschmaschine wünschen, wenn Sie sich bitte…. (Kundendienst) ……

Meine erneute Mail an die Fa. in welcher ich nochmals die Umstände erläuterte, warum ich Kulanz für angemessen halte und das es nur Recht und Billig sei, wenn eine Firma wie AEG/Electrolux, dem Kunden zumindest insoweit entgegenkommen würde, indem sie einen Techniker vor Ort schickt, damit dieser die Maschine (kostenlos) überprüft. Wenn die Fa. dann die Kulanz für nicht möglich hielte, könne sich der Kunde überlegen, ob er eine Reparatur wünsche oder nicht und hätte zumindest die Kosten der Überprüfung nicht auch noch zu tragen. Ich erläuterte, daß es für einen Kunden normalerweise schwierig sei, da er in der Regel kein Techniker ist, genaueste Angaben zu dem aufgetretenen Fehler zu machen und das dann das Risiko (also das, falls eine Kulanz nicht möglich ist) auf der Seite des Kunden liegt, der im Grund nichts dafür kann, wenn das Gerät einen „Hang zum Kaputtgehen“ hat.
Ich bat nochmals um eine Kulanz bzw. um die Benennung eines höhergestellten Ansprechpartners.
Die Firma (höhergestellter Ansprechpartner/Teamleiter) antwortete und erklärte, daß Kulanz ein freiwilliges Entgegenkommen sei, diese im Ermessen des Herstellers läge, ebenso wie das Procedere der Abwicklung“
Vor einer Entscheidung müsse das Gerät überprüft werden, der dazu erforderliche Aufwand wird nicht übernommen…….
Als Empfehlung wurde mir angeraten, die Maschine überprüfen zu lassen, bzw. daß eine weitere Korrespondenz nicht zielführend sei.

Das ist der Stand der Dinge bis Heute. Die letzte Mail der Firma erhielt ich am letzten Montag.
Ich bin zur Zeit noch am Überlegen, wie ich weiterverfahren soll bzw. werde.
Vielleicht sollte ich mich an einen regionalen Fernsehsender wenden, welcher solche „Verbraucherfälle“ gerne dokumentiert. Ich bin mir aber noch nicht schlüssig.
Fazit bis Heute: Nicht einmal die minimalste Kulanzzusage wird gewährt.


21.01.2014 | 14:12
von ReclaBoxler-5184263 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachtrag: Weiterhin werde ich mir vorbehalten, nach dem Schriftverkehr mit dem Consume Care Center und dem letzten Schreiben des Teamleiters, als höhergestellten Ansprechpartner, weiteren Schriftverkehr zu führen mit den dann jeweiligen höhergestellten Ansprechpartnern, da ich nicht gewillt bin, meinen Schriftverkehr mit dem Anliegen eines Verbrauchers auf eine Kulanzzusage, als nicht "zielführend" abwerten zu lassen.


12.02.2014 | 14:13
von ReclaBoxler-5184263 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, meine Beschwerde ist leider noch nicht gelöst.


14.05.2014 | 12:02
von ReclaBoxler-5184263 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde nicht gelöst, da zuerst ein kostenpflichtiger Kundendiensttermin hätte erteilt werden müssen.

Jedoch in ein Gerät noch weiteres Geld zu investieren, wobei nicht einmal klar war, ob nach diesem Termin überhaupt eine Kulanzzusage seitens der Fa. bewilligt würde, war zu riskant.
Besonders unter dem Aspekt, daß das Gerät schon 2 Mal einen Defekt aufwies.
Fazit: Nie wieder AEG!
Mittlerweile wurden Geräte von einem anderen Hersteller gekauft.
Pointe der Geschichte: Werbung (Angebot, die Maschine doch monatlich zu versichern, damit die Reparaturen kostenfrei sind) wurde trotz der nicht zustandegekommenen Reparatur fleißig (2 Mal) verschickt. Weiterhin: Werbung an die E-Mail-Adresse, obwohl ich mir nicht bewußt bin, jemals einen Newsletter angefordert zu haben. Nachdem der 1. Newsletter abbestellt war, kam Heute erneut ein Newsletter, dieses Mal an eine 2. E-Mail-Adresse, wahrscheinlich wurden die Adressen, mit denen der Schriftverkehr in dieser Angelegenheit geführt wurde, verwendet. Diesen Newsletter jetzt ebenfalls abbestellt, ich hoffe, daß nun die unerwünschte Post aufhört.




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