Durch ET Brandschutz endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1276 Views | 11.03.2014 | 13:18 Uhr
geschrieben von Helmut Helmbrecht

ET Brandschutz GmbH (Wipperfürth)

Trotz Gerichtsurteil Landgericht Köln fehlt letzte Zahlung

Ab 01.01.2009 war ich als selbstständiger Handelsvertreter für die E. T. Branschutzmittel GmbH zuständig. Vertraglich vereinbart wurde eine monatliche Vorauszahlung von € 1.500,- plus MwSt., ohne Anrechnung auf anfallende Provisionen, sondern als zusätzliche Unterstützung anfallender Kosten.

SCHLAGWORTE

Das Unternehmen stellte sich mir als am Markt bekanntes Unternehmen für Branschutzlack- u. Imprägniersysteme vor, welches sich jedoch in mehr als 500 Telefongesprächen mit potentiellen Kunden nicht zeigte.

Für den Ind. -textilen Brandschutz wurden von mir einige wichtige Kunden akquiriert. Da man keine Lösung erarbeiten konnte, stellte man kurzerhand die Entwicklung dieser Produkte ein. Weitere Bemusterungen für Kunden liefen z. T. sehr langatmig oder auch z. T. gar nicht.

So war es nicht verwunderlich, dass der erwartete Umsatz für mich u. für das Unternehmen vorerst ausblieb, durch nicht vorhandenen Bekanntheitsgrad und Produktmöglichkeiten, wie anfangs mitgeteilt.

Das Unternehmen kündigte nun im September/Oktober 2009 den Handelsvertreter-Vertrag und übersandt eine NICHT unterschriebene Kündigung. Diese war natürlich rechtlich nicht wirksam, jedoch stellte man weitere Vorauszahlungen ein. Man behauptete, eine unterschriebene Kündigung zugesadt zu haben, obwohl mir die nicht unterzeichnete vorlag. Persönlich bin ich davon ausgegangen, dass man irrtümlich die unterschriebene Kündigung nicht einkuvertiert.

Trotz mehrmaligem Ermahnen weiter zu zahlen, musste ich den Rechtsanwalt einsetzen, das Unternehmen E. T. Branschutzmittel GmbH, durch den Geschäftsführer und Inhaber T. vertreten, verklagen.

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Vor dem Landgericht Köln erhielt ich mein Recht und wir vereinbarten eine Vergleich von € 10.000,- plus MwST. Da der Vertrag jedoch immer noch nicht gekündigt war, lief das Vertragsverhältnis seit Monaten weiter. Ich war daher Herrn T. mit der Vergleichhöhe erheblich entgegen gekommen. Über den RA der Beklagtenseite wurde seitens Herrn Tanklay eine Ratenzahlung angefragt, die ich zustimmte. Voraussetzung war, die 1. Rate mit € 5.000,- plus MwSt und 2 weitere Raten mit je € 2.500,- plus MwST. zu zahlen. Die 1. und die 2. Rate wurden überwiesen, die letzte Rate NICHT.

Nach Hin und Her wurde dann der Gerichtsvollzieher eingesetzt, jedoch ohne Erfolg.

Zwischenzeitlich hatt sich dadurch, durch zusätzliche Kosten die ich zu tagen hatte, die Restkosten zumindes auf € 3.400,- erhöht. Hier sind noch keine Verzugszinsen und Verzugskosten einberechnet.

Herr T. zahlt jedoch nicht, hat zwischenzeitlich die Produktion eingestellt, mittels eines neuen Ivestors mit leichter Firmennamensänderung neu eröffnet und mit einer fast identisch geschriebene anderen Firma, mit gleichen Produkten, auch in Wipperfürth, in gemeinsamen Kontakt getreten. Das stinkt gewaltig.

Ich habe beide Firmen vor kurzem angeschrieben. Die in zusammenarbeit stehende und fast gleichlautende Firma hat anscheinen nichts danit zu tun. Das angesprochene Unternehmen zahlt bisher nicht, trotz festsetzung der Zeit, wann die Zahlung erfolgen sollte.

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Meine Forderung an ET Brandschutz GmbH: Zahlung der Restkosten von € 3.400,- ohne Abzüge


Firma hat geantwortet nach mehr als 1 Jahr nach mehr als 1 Jahr
12.08.2015 | 13:03
Firmen-Antwort von: ET Brandschutz GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Herr Helmbrecht,

Sie wenden Sich mit Ihrer Beschwerde an die Firma "ET Brandschutz GmbH, Hansestr. 38, 51688 Wipperführt".

Ich bitte Sie jedoch zu berücksitigen, dass die Firma ET Brandschutz GmbH erst ende 2012 gegründet und ins Handelsregister aufgenommen wurde.

Folglich konnten Sie keinen Vertrag mit der Firma ET Brandschutz GmbH abgeschlossen haben. Uns sind ebenfalls keine Verträge mit Ihnen bekannt. Der von Ihnen als "Inhaber und Geschäftsführer" erwähnter Herr T. ist uns nicht bekannt und steht in keiner Verbindung zu der Fa. ET Brandschutz GmbH.

Ferner existiert auch kein Gerichtsurteil gegen die Fa. ET Brandschutz GmbH.

Ich gehe davon aus, dass es hier um eine irrtümliche Verwechselung handelt und bitte Sie daher Ihre Darstellung sofort zu löschen, da man diese als eine Art "Rufschädigung" interpretieren könnte.

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.03.2014 | 13:32
von Helmut Helmbrecht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei dieser Beschwerde ist mir ein Fehler unterlaufen, indem ich anstelle von E. T. Brandschutzmittel GmbH, die Bezeichnung ET Brandschutzmittel angegeben hatte. Dadurch hatte sich der GF dieser Fa. gemeldet und bestand auf eine Änderung. Danach hatte ich eine Richtigstellung geschrieben, worüber ich noch keine Antwort habe, weder von reclabox noch von dem GF.
Ferner anschließend habe eine neue Beschwerde mit der entsprechenden Verbesserung geschrieben, damit die Fa. E.T: Brandschutzmitgel GmbH diese auch erhält. Hiervon habe ich auch bisher keine Rückantwort.


20.03.2014 | 00:01
von Helmut Helmbrecht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es fehlt die Veröffentlichung der 2. Beschwerde mit gleicher Überschrift und fast identischem Text, jedoch
mit richtiger Firmenbezeichnung E. T. Brandschutz GmbH in Wipperfürth


03.04.2014 | 11:53
von Helmut Helmbrecht endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beim Aufmachen der Beschwerde zeigt sich immer die falsche und von mir längst berichtigte Beschwerde.
Es geht nicht um ET BraNDSCHUTZMITTEL GmbH, sondern um E. T. Brandschutzmittel GmbH. Das stinkt zwar erheblich nach Veraschung durch beide Firmen, aber nicht änderbar.
Die weiter Beschwerde über E. T. Brandschutz GmbH ist immer noch nicht neu erschienen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich eine neue Beschwerde Formuliern sollte. Danke.




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