Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 608 Views | 24.03.2014 | 18:30 Uhr
geschrieben von Horst Beetz

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Gefakte Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 458963

Ich hatte 2012 ein stromvertrag mit Beginn 02.02.14 ageschlossen. Es wurde damals angegeben, dass die neuen Umlagen fuer 2013 bereits im Arbeitspreis enthalten waeren. Nun bei der Endabrechnung alles nochmal aufgeschlagen. Dann fuer Januar 2014, wo ja die neuen Umlagen rauskamen, gleich mal die kwh fuer sonst 3 Monate berechnet. Da ich solche Machenschaften schon von envacom und Konsorten kenne, gebe ich die Sache wieder an den Anwalt.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Korrekte Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.03.2014 | 15:55
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Meldung.

Sie erwähnen Unstimmigkeiten bezüglich Ihrer Endabrechnung. Diesbezüglich möchten wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir werden einen unserer Experten mit Ihrem Fall betrauen. Damit dieser sich mit Ihren Konditionen vertraut machen kann, benötigen wir eine Rückmeldung von Ihnen. Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff "Verbraucherforum" und geben Sie Ihre Vertragsnummer sowie den Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde an.

Nach detaillierter Prüfung werden wir uns umegehend bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (4)


24.03.2014 | 18:53
von Alex Weber | Regelverstoß melden
Ihre Beschwerde mit Ihren angeführten Daten ist irreführend;
darüberhinaus sollte man von der Neusser/Chemnitzer-Strom/Gas Klitsche ExtraEnergie tunlichst seine Finger lassen.

09.04.2014 | 16:29
von Horst Beetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe Post von EE GMBH erhalten, darin bezieht man sich auf AGB Bestandteile, die genau das aussagen was ich moniere. Darin steht unter Ziffer 6.9. ----"soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorsehbar waren"----, genau das waren Sie, Vertragsabschluss war06.12.12, die Umlagen für EEG, Offshore usw., waren bereits im Oktober 2012 bekannt Der Grund: Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen. Fazit: Die Umlagen hätten im Verbrauchspreis bereits berücksichtigt werden müssen. Vor Vertragsabschluss hatte ich mich bei Verivox über die Strompreise erkundigt, mit dem Resultat Fa. Extraenergie liefert Strom im PLZ Bereich für Summe X, klickte man damals auf den Verbrauchspreis kam ein Komentar: "Alle Umlagen wie EEG, Offshore usw. sind bereits in Verbrauchspreis enthalten. Und jetzt diese Abzocke. Glücklicherweise habe ich ein Screenshot von damals, d. h. mit dem geöffneten Kommentar bei Verivox. Ich übergebe jetzt der Sache meinen Anwalt, dann muss ein ordentliches Gericht die Sache klären.


24.04.2014 | 14:44
von Horst Beetz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.05.2014 | 15:24
von Horst Beetz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
- die unberechtigten Forderungen bezügl. EEG und anderen Umlagen wurde jetzt zurückerstattet




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