823 Views | 23.04.2014 | 12:39 Uhr
geschrieben von Sascha Radulovic

slewo // schlafen leben wohnen GmbH (Zimmern o. R.)

Nach der Rücksendung von Nachttischen kein Geld zurück

Ich habe im November 2013 zwei Nachttische (der Marke Hasena) bei Slewo gekauft und einen davon defekt angeliefert bekommen und nicht in der Qualität (Eiche natur geölt), die ich bestellt hatte. Die Farbe war Orange anstelle Eiche natur (farbloses Öl). Den zweiten Karton habe ich gar nicht erst geöffnet. Daraufhin habe ich sofort alles per E-Mail reklamiert, meine absolute Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht und ich verlangte eine sofortige Rückabwicklung des Kaufes mit Geldrückerstattung. Dann hat Slewo angeblich mit Hasena, dem Hersteller, Kontakt aufgenommen und man velangte von mir Bilder des Mangels. Diese Bilder der Schäden habe ich dann sofort an Slewo per E-Mail gesendet, alles wunderbar dokumentiert.

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Slewo hatte mir angeboten 2 Ersatz-Nachttische in der gewünschten Qualität zu besorgen, worauf ich leider einging. Das ganze hat sich bis zum März 2014(!) hingezogen ohne Erfolg, also 4 Monate lang, stattdessen wurden zahllose E-Mails hin- und her gesendet. Als ich die Hotline mehrmals anrief, sagte man nie, dass man die Ware im Internet auf der Website von Slewo zurücksenden könne, stattdessen hat man immer gesagt, dass man den Fall weitergeben würde. Unzählige Male habe ich per E-Mail eine Rückabwicklung gefordert und man ging nie darauf ein.

Irgendwann rief ich verärgert die Hotline an und man sagte mir dann erst im März 2014, dass ich die Ware im Internet auf der Website von Slewo zurücksenden solle. Daraufhin habe ich die Nachttische Anfang März 2014 nach ewig langer Diskussion per Telefon und E-Mail zurückgesandt. Diese wurden auch sofort von DHL zugestellt. So einen miserablen Service habe ich noch nie erlebt und ich bestelle oft im Internet.

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Bis heute weigert sich Slewo den Kaufpreis zurückzuerstatten. Stattdessen werde ich permanent hingehalten und man stellt sich auf unwissend am Telefon und in den E-Mails. Es wurde zuerst behauptet, die DHL-Sendungen seihen nicht angekommen. Als ich das widerlegte, fragt man mich ob ich gesagt bekommen hätte, dass die Nachttische defekt wären? Diese Aussagen machen überhaupt keinen sinn, man tut so, als ob einem der Sachverhalt völlig unbekannt ist und man bekommt völlig sinnfreie E-Mails zugesandt. Wenn dieses Verhalten nicht vorsätzlich ist, dann ist der Service bei Slewo absolut ungenügend. Man zweifelt am gesunden Menschenverstand, wenn man die Nachrichten liest. Da ich hier schon 2 ganz ähnliche Fälle über Slewo gelesen habe (und woanders auch), dies also keine Ausnahme darstellt, gehe ich davon aus, dass dies alles grundsätzlich vorsätzliches Verhalten ist. 890 Euro ist kein kleiner Betrag, sodass man sogar einen Betrugsversuch nicht aussschließen kann.

Viel schlimmer ist jedoch, dass ich meine 890 Euro nicht zurückerstattet bekomme. Das ganze zehrt äußerst an den Nerven. Ich werde als nächsten Schritt eine letzte Mahnung (Einschreiben mit Rückschein) an Slewo schicken, mit der Aufforderung binnen 2 Wochen mein Geld zu überweisen. sollte dies nicht erfolgen werde ich den nächsten Schritt, Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, in die Wege leiten müssen, um an mein Geld zu gelangen. Natürlich werden alle Kosten mit Zinsen in Rechnung gestellt.

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Kommentare und Trackbacks (3)


30.04.2014 | 13:01
von Sascha Radulovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Slewo hat sich noch nicht gemeldet.
Der Rückschein von meinem Einschreiben mit Rückschein liegt mir ebenfalls noch nicht vor.
Ich befürchte, dass ich einen Mahnbescheid beantragen werden muss.


14.05.2014 | 17:43
von Sascha Radulovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma hat mit ein paar E-mails geantwortet, weigert sich aber immer noch Rückerstattung zu machen. Stattdessen bekomme ich Aussagen oder Fragen, wie: "Wir haben keinen Schaden bekommen" oder "Was sollen wir mit dem Schaden machen? ". Ich werde jetzt einen Mahnbescheid beantragen.


06.02.2015 | 20:11
von Sascha Radulovic | Regelverstoß melden
Ich hatte ein Mahnverfahren eingeleitet ohne Erfolg. Daraufhin wurde ein Gerichtstermin vom Amtsgericht in Rottweil einberaumt. Der Geschäftsführer meldete sich zur 1. Gerichtsverhandlung krank. Dies erfuhr ich zu spät, erst nach der Anreise dorthin. Die 2. Gerichtsverhandlung wurde dann abgesagt, da der Geschäftsführer eine Schuldanerkenntnis machte. Er überwies mir nach über 1 Jahr letztendlich den reinen Kaufbetrag.
Jedoch ist das Verfahren noch nicht beendet, da mir die Anwaltskosten und die Fahrtkosten zur 1. Gerichtsverhandlung, sowie die per Gerichtsurteil zustehenden 5% Zinsen + 10 Euro noch nicht erstattet wurden. Dies werde ich auch mit allem Nachdruck einfordern.

Zudem unterstellt der Geschäftsführer nach wie, dass die Ware beschädigt an mich ausgeliefert wurde, was nicht der Wahrheit entspricht. Die 2 Pakete wurden jedoch ohne Beschädigung an mich geliefert. Die Bilder beweisen auch, dass der Schaden nicht von außen verursacht wurde.

Somit kann ich diese Beschwerde nicht zurückziehen.
Mittlerweile hat sich sogar ein weiterer Kunde hier an mich gewendet, der ein ähnliches Problem meldet und Rat von mir sucht.



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