2167 Views | 17.10.2014 | 13:19 Uhr
geschrieben von Peter Stärk

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Abzocke oder ein Versehen?

Bestell-/Kundennummer: 41779186

Ich war immer ein zufriedener Kunde bei Eprimo. Am 30.06.2014 bin ich umgezogen. Eprimo brauchte für die Schlussrechnung an der alten Anschrift 6! Wochen. Ich sollte 224,72€ nachzahlen inkl. 4,00€ "Bearbeitungspauschale Überweisung"? Alles OK. Aber nun sollte auf einmal alles schnell gehen. Eine Woche später kam bereits eine Mahnung plus 7,50€ Mahngebühren.
SCHLAGWORTE

4 Wochen später kam bereits eine Rechnung der "Inkasso Goldberg" über 317,42€. Nach weiteren drei Tagen rief dieses Unternehmen bereits bei mir an. Ich könne Auch Raten bezahlen wurde mir gesagt. Sofort hatte ich 100,00€ überwiesen. Drei Tage später erhielt ich eine "Ratenzahlungsvereinbarung" und "Schuldanerkenntnis". Für diese Vereinbarung will das Inkasso-Unternehmen doch sage und schreibe 81,00€! Für mich ist das reine Abzocke. Diese ganze Sache ist meiner Meinung nach auch viel zu "zügig" gelaufen. Sind denn "Eprimo" und dieses Inkasso-Unternehmen eine zusammenhängende Firma? Ich werde nun weitere 100,00€ überweisen und dann den Rest der Forderung von Eprimo. Alles Andere wird ein RA übernehmen

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Stornierung der Inkasso-Gebühren


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


18.10.2014 | 10:12
von Jürgen Risse | Regelverstoß melden
Du meinst sicher die Aschaffenburger Inkassobude Goldbach Inkasso? Schau mal hier www.op-online.de/lokales/nachrichten/offenbach/offenbach-billigstromanbieter-eprimo-neu-isenburg-gericht-wegen-inkasso-praxis-abgemahnt-3442092.htmlPass auf: Falls Du ans Inkasso überwiesen hast: Die verrechnen die 100 € - falls Du nicht zweckgebunden überwiesen hast (nur hauptforderung) zuerst mit Ihren eigenen GebührenÜbrigens sind vorgerichtliche Inkassogebühren nur in absoluten Ausnahmsfällen überhaupt durchsetzungsfähig inkassokosten.wordpress.com/ICH würde nichts unterschreiben! Per Einschreiben darauf hinweisen das die von Dir gezahlten Gelder expl für die Hauptforderung zu verwenden ist und das Du der telefonischen Kontaktaufnahme untersagstDie Inkassokosten sind deinerseits nicht zu tragen denn bei eprimo handelt es sich um ein geschäftserfahrenes Unternehmen

Lass Dich nicht abz.

20.04.2016 | 19:02
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