Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 1115 Views | 13.11.2014 | 13:13 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1739384

Stromio GmbH (Kaarst)

Abzocke durch Strompreiserhöhung bei Bestandskunden

Bestell-/Kundennummer: 122141030

Ich bin seit 02.2013 Kunde von Stromio. Der Preis von 23,02 Cent / kWh war bei Vertragsabschluss gut. Laut Vertragsbestätigung wurde dieser Preis auch bestätigt. Wie ich erst jetzt bemerkt habe, hat Stromio einen Preis von 23,317455 Cent/ kWh abgerechnet und wies mich nach meiner Beschwerde darauf hin, dass man doch in der Lieferbestätigung darauf hingewiesen hätte. In einer Lieferbestätigung habe ich jedoch nicht mit einer Preiserhöhung gerechnet. Es wurde keine 6 wöchige Frist eingehalten und auch auf ein Sonderkündigungsrecht wurde nicht hingewiesen. Ich halte daher die Preiserhöhung für unwirksam.

SCHLAGWORTE

Aufgrund der "Preisinformation" aus dem Oktober 2013 erhöhte Stromio die EEG-Umlage um 0,93653 Cent / kWh ab dem 01.01.2014. Ich habe die Erhöhung nachgerechnet und bin zu einem anderen Ergebnis gekommen: 0,787 Cent/kWh ist nach den Zahlen von Stromio die Preisänderung, welche von mir auch akzeptiert wird.

Erneuerbare Energien 0,963

Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 0,052

Umlage nach § 19 StromNEV -0,237

neu eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV 0,009

Summe Änderung der Zulagen 0,787

Hier die Zahlen von Stromio:

"Wie Sie der Berichterstattung in den Medien in den letzten Wochen bereits entnehmen konnten, hat der Gesetzgeber zum Jahresbeginn 2014 für alle Stromkunden gleichermaßen die Höhe zahlreicher Umlagen, Abgaben und hoheitlicher Belastungen angepasst. Nach derzeitigem Veröffentlichungsstand verändert sich die Umlage für Erneuerbare Energien von 5,277 auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde, die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung von 0,126 auf 0,178 Cent pro Kilowattstunde und die Umlage nach § 19 StromNEV von 0,329 auf 0,092 Cent pro Kilowattstunde. Die Offshore-Umlage in Höhe von 0,250 Cent pro Kilowattstunde bleibt unverändert. Die vom Gesetzgeber zum Jahreswechsel 2014 neu eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV beträgt 0,009 Cent pro Kilowattstunde. Alle Angaben sind netto zzgl. Umsatzsteuer. Ihr Arbeitspreis erhöht sich damit zum 01.01.2014 insgesamt um 0,93653 auf 24,25399 Cent pro Kilowattstunde brutto. "

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Die Erhöhung des Arbeitspreises und des Grundpreises ab dem 01.02.2014 ist von Stromio nicht begründet worden, außerdem fehlen konkrete Zahlen. Damit ist die Erhöhung nach dem aktuellen EuGH-Urteil nicht gültig.

Der jetzige Strompreis von 27,7 Cent / kWh hat nichts mit Fairnessversprechen und Discounterpreis zu tun, sondern mit Abzocke! Für Neukunden liegt der Arbeitspreis bei 22,39 Cent / kWh.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Ich erwarte die Rücknahme der Erhöhung für das Jahr 2014


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.11.2014 | 11:48
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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