ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Verschleierte Mitteilung über Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 01981939
Im Januar 2014 habe ich einen Vertrag über die Stromlieferung mit ExtraEnergie abgeschlossen. Zunächst verlief alles ohne Probleme und vollkommen zufriedenstellend.
Offenbar erhielt ich in der Zwischenzeit eine Email von ExtraEnergie. Diese Mail war gefüllt mit sehr vielen Informationen - für mich als Verbraucher unnütz und verwirrend und 13 Links auf externe Websites. Ziel ist vermutlich den Verbraucher zu irritieren, den Anschein einer nichtssagenden SPAM-Mail zu erwecken und schließlich dazu zu bewegen, die Email zu löschen, was ich so auch getan habe. Diese Art wirtschaftspolitischer Informationen vom Energieverbraucher benötige ich nicht. Es war nur schwer zu erkennen, dass sich in dieser Mail auch eine konkrete Erhöhung für meinen Vertrag befindet.
In dieser 1000 Worte Fließtext umfassenden Mail befand sich inmitten weiterer, für mich irrelevanter Informationen, ein Absatz in dem der Anstieg meines Strompreises für 2015 thematisiert wurde. Neukunden wird weiterhin ein deutlich günstigerer Preis angeboten.
Herausgefunden habe ich dies nur, durch Kenntnisnahme meiner Jahresendabrechnung und anschließende Recherche. Alsbald las ich entsprechende Einträge über ähnliche Beschwerden in diversen Internetforen und bei ReclaBox.
Hier wird versucht einen bestehenden Kunden zu täuschen. Durch verschleierte Emails und fehlende Transparenz wird eine absolut marktunübliche Preiserhöhung durchgesetzt, welcher ich bei Kenntnis dieser Erhöhung nicht zugestimmt hätte bzw. mein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen hätte.
Ich fordere, dass meine außerordentliche Kündigung zum Ablauf des 31.01.2015 akzeptiert wird. Ein ensprechendes Schreiben befindet sich bereits auf dem Postweg. Alternativ die Fortführung des Vertrags mit entsprechenden Konditionen unter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisbedingungen und anschließender fristgerechter Kündigung zum 31.12.2016. In beiden Fällen verlange ich die einmalige Anrechnung des in Aussicht gestellten Neukundenbonus.
Eine derart in einer allgemeinen Kundeninfo "versteckte" gesetzlich bestimmte Preiserhöhungsmitteilung verstößt gegen das Transparenzgebot § 41 Abs. 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Ich erwarte innerhalb der nächsten vier Wochen eine schriftliche Stellungnahme in Form einer Bestätigung des Kündigungsvorgangs. Anderenfalls sehe ich mich gezwungen von meinem bürgerlichen Verbrauchsrecht Gebrauch zu machen und den Sachverhalt an die Schlichtungsstelle Energie zu übermitteln.
23.01.2015 | 15:51
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Petzold,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir haben Sie bereits per E-Mail kontaktiert und möchten uns für Ihre schnelle Rückmeldung bedanken.
Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie