Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 841 Views | 30.03.2015 | 20:29 Uhr
geschrieben von Alexander Märkert

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Guthabenauszahlung erst in 30 Tagen

Bestell-/Kundennummer: 01925302

Nachdem ich zum 31.01.15 fristgerecht gekündigt und auch den Zählerstand zum selben Datum übermittelt habe, habe ich am 12.03.15 (also 1 Tag vor Ablauf der 6-Wochen-Frist) die Abschlussrechnung erhalten. Das Guthaben von knapp 700 € soll innerhalb der nächsten 30 Werktage (also nochmal 6 Wochen) auf mein Konto überwiesen werden. Mehrere Anrufe an die Hotline bzgl. schnellerer Rechnungsstellung bzw. schnellerer Guthabenauszahlung bislang erfolglos. Ich warte also 3 volle Monate auf mein Geld!

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Sofortige Guthabenüberweisung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.04.2015 | 14:59
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Märkert,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Sie bereits per E-Mail kontaktiert. Selbstverständlich werden wir uns sofort bei Ihnen melden, falls uns neue Informationen für Sie vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

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Kommentare und Trackbacks (9)


31.03.2015 | 14:52
von Reinhard Bär | Regelverstoß melden
Hallo Herr Märkert,
als ebenfalls Geschädigter (warte seit 8 Wochen auf mein Geld) folgender Beitrag. Also wenn schon die Schlichtungsstelle bei diesem Anbieter verzweifelt?

Bonn - Die Bundesnetzagentur prüft eine Beschwerde der Schlichtungsstelle Energie gegen die beiden Billiganbieter Extraenergie und Almado. "Die Schlichtungsstelle hat Kontakt zur Bundesnetzagentur aufgenommen", sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde. Die Netzagentur werde die in einem Schreiben der Schlichtungsstelle erhobenen Vorwürfe gegen die beiden Anbieter prüfen.

Das "Handelsblatt" hatte unter Berufung auf einen Brief des Geschäftsführers der Schlichtungsstelle an deren Beirat berichtet, die Stelle habe die Regulierungsbehörde zu einer Prüfung der Lage bei den beiden Firmen aufgefordert. Die Bundesnetzagentur solle prüfen, ob "die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Extraenergie GmbH und der Almado AG noch gegeben ist".
"Aus Sicht der Schlichtungsstelle ist das Verhalten beider Unternehmen in den Schlichtungsverfahren nicht länger tragbar", zitierte das "Handelsblatt" aus dem Schreiben. Extraenergie beispielsweise erkenne "pauschal sämtliche Schlichtungsempfehlungen nicht an". Zudem lehnten beide Unternehmen "die Zahlung der Fallpauschalen kategorisch ab und kommen so ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung gegenüber der Schlichtungsstelle nicht nach". Die Schlichtungsstelle wolle beide Unternehmen deshalb verklagen.

31.03.2015 | 16:40
von Reinhard Bär | Regelverstoß melden
WAS ReclaBoxler-7492981 hier schreibt ist nur teilweise richtig.
Eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle wird von dieser nur angenommen wenn vorab, d. h. nach Ablauf der gesetzl. 6 Wch. Rechnungsstellungsfrist, dem Versorger eine schriftliche Beschwerde des Kunden vorliegt. Der Versorger hat dann erneut 4 Wochen Zeit auf diese Beschwerde zu antworten bzw. zu zahlen. Erst wenn weder Zahlung bzw eine entsprechende Stellungnahme erfolgt ist eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle zulässig (siehe Homepage).
Es ist somit erst nach insgesamt 10 Wochen, bei voller Ausschöpfung der Fristen, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle möglich. Und dann lässt der Versorger auch noch die Schlichtungsstelle auflaufen und weigert sich Schlichtungssprüche anzuerkennen.

05.04.2015 | 21:17
von Alexander Märkert | Regelverstoß melden
Folgende Antwort habe ich am 31.03.15 von EE erhalten.
Sehr geehrter Herr Märkert,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.06.2015

Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir im Einvernehmen mit unseren Kunden bemüht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden und umzusetzen.

Bezüglich der Auszahlung Ihres Guthabens, aus der Schlussrechnung vom 12.03.2015, teilen wir Ihnen mit, dass laut § 286 Abs. 3 BGB zum Verzug des Schuldners folgendes festgelegt ist:
" (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; [. ]"

Sobald Ihr Guthaben zur Auszahlung angewiesen wurde, erhalten Sie dies innerhalb der üblichen Banklaufzeiten.

Wir hoffen, mit Vorgenanntem den Sachverhalt erklärt zu haben und bitten um Rückantwort bis zum 24.04.2015, sofern Ihrerseits noch Fragen bestehen.

05.04.2015 | 21:24
von Alexander Märkert | Regelverstoß melden
Meine sofortige Antwort an EE lautete am 31.03.15:
Sie sind mit Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az I-20 U 136/14, Urteil vom 16.12.2014)
Aufgefordert worden, Guthaben unverzüglich auszuzahlen. Die Re htsprechung definiert hier einen Zeitraum von 14 Tagen entgegen ihren AGBs.
Hiermit fordere ich sie letztmalig auf, mir mein Guthaben sofort auszuzahlen.
Märkert Alexander

05.04.2015 | 21:28
von Alexander Märkert | Regelverstoß melden
Es tut sich jetzt anscheinend doch etwas.
Folgende Antwort habe ich am 02.04.15 erhalten:
Sehr geehrter Herr Märkert,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 31.03.2015, bezüglich der Guthabenauszahlung.

Entschuldigen Sie die verzögerte Auszahlung des Guthabens von 697,32 EUR, aus der Jahresrechnung
vom 12.03.2015.

Das Guthaben wurde zur Auszahlung angewiesen, bitte beachten Sie, dass es durch die anstehenden Feiertage, zu einem verzögerten Zahlungseingang kommen kann.

Wir bitten Sie, nach Erhalt der Zahlung, um Rückmeldung.

06.04.2015 | 08:03
von Alexander Märkert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.04.2015 | 19:33
von Alexander Märkert | Regelverstoß melden
08.04.2015 Wunder geschehen.
Nachdem ich am 07.04.15 nochmals angerufen habe und mit rechtlichen Schritten und Verbraucherzentrale u. Schlichtungsstelle gedroht habe, ist das Geld heute auf meinem Konto eingegangen.

Allerdings kann ich aufgrund der gemachten Erfahrungen nur dringend von diesem Anbieter abraten. Es gibt mit Sicherheit noch andere, preiswerte Konkurrenten, die es nach Vertragsende nicht nötig haben, so mit den Kunden umzugehen.

08.04.2015 | 19:34
von Alexander Märkert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach nochmaliger Anmahnung am 07.04. ist die Rückzahlung von knapp 700 € heute auf meinem Konto eingegangen.


08.04.2015 | 19:38
von Alexander Märkert | Regelverstoß melden
Es hat also zusammengefasst 6 Wochen bis zum Erhalt der Rechung gedauert und 27 Tage bis zum Geldeingang, also 10 Wochen wurde mir mein Guthaben vorenthalten.



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