TicketTube (Amstelveen)
Abzocke bei Tickets für 5 Seconds of Summer-Konzert 17.05.2015
Bestell-/Kundennummer: order 783243
Hallo,
Meine Töchter sind Fans und wollten unbedingt Karten, die wir dann auch im Juli 2014 (!) bei Tickettube "vor" bestellt haben. In der Annahme, dass der satte Preis pro Ticket €110,00 auch dem tatsächlichen Wert entsprach. Geliefert wurden dann Karten von eventim.de - auf denen war dann ein Preis von €51,50 aufgedruckt. Später wurden die Tickets dann tatsächlich auf eventim zu dem Preis verkauft. Geliefert wurden sie nur auf Drängen früher. Lt. Email vom Kundenservice wären die Tickets erst "Wir arbeiten in unserer Firma quartals- bzw. monatsmäßig. Das heißt, dass die eingegangenen und bezahlten Bestellungen in den Quartalen beziehungsweise Monaten vor der Veranstaltung abgearbeitet und versendet werden. Sobald Ihre Tickets versendet wurden, erhalten Sie eine Sendungsnummer, anhand welcher Sie Ihre Lieferung verfolgen können. "
Es ist traurig, dass mit jugendlichen Fans, die meist die Karten von Ihrem Taschengeld zahlen, eine solche Abzocke betrieben wird. Traurig auch, dass die Künstler selbst eine solche Abzocke zulassen!
08.05.2015 | 10:50
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Hoerl,
wir haben Ihre Beschwerde auf ReclaBox erhalten und moechten gerne zu dieser Stellung nehmen. Wie bereits auf der ersten Seite unserer Homepage beschrieben, sind wir ein Ticketwiederverkäufer. Daher werden die Karten nicht von uns gedruckt, sondern von anderen Händlern, wie diversen Lieferanten und privaten Anbietern, bezogen. Da diese Händler die Karten oftmals schon zu höheren Preisen als dem Originalpreis (welcher auf dem Ticket verzeichnet ist) verkaufen, erhöhen sich unsere Ausgaben im Einkauf. Diese Ausgaben, sowie Kosten welches jedes Unternehmen zu tragen hat (Personal, Material, Miete, Marketing, Strom, usw.) plus der Gewinnmarge müssen dann durch den Weiterverkauf der Karten gesichert sein. Dadurch ergibt sich der oftmals im Vergleich sehr hohe Preis. Kurz zusammengefasst, als Ticketwiederverkäufer können wir nicht zu den selben Konditionen unser Service anbieten wie die offiziellen Veranstalter (z. B. Eventim).
Dieser Service ermöglicht es unseren Kunden an Veranstaltungen teilzunehmen die sehr beliebt sind und in manchen Faellen beim Erstverkaeufer bereits ausverkauft sind. Dem Kunden ist es selbst überlassen ob er zu unseren Konditionen diesen Service in Anspruch nehmen will oder nicht. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den vielgestellten Fragen weisen wir auf diese Preisunterschiede hin. Um Transparenz zu gewährleisten können unsere Kunden den Originalpreis erfragen. Durch Abschluss der Bestellung akzeptieren Sie unsere Konditionen, somit den Preis. Dies gilt auch fuer die eventuell laengeren Lieferzeiten. Wir erhalten meist zuerst die Kontingente fuer Veranstaltungen, die in naher Zukunft statt finden und erst dann fuer die Konzerte, die weiter hinten im Jahr liegen. Wie bereits beschrieben, wurden Sie auch hierueber vor Bestellabschluss an mehreren Stellen informiert.
Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und wünschen Ihnen und Ihren Toechtern viel Spaß auf der Veranstaltung.
Mit freundlichen Gruessen,
Ihr TicketTube Kundenservice
hatte sich einmal der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer solchen Frage zu befassen (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06). .
Danach müssen es Veranstalter nicht hinnehmen, dass gewerbliche Tickethändler Karten unter Verheimlichung des Weiterverkaufs direkt vom Veranstalter beziehen und dann weiterverkaufen. Die Beschränkung des Kartenvertriebs nur auf autorisierte Verkaufsstellen verfolge das legitime Interesse durch gestaffelte Ticketpreise auch weniger zahlungskräftigen Kunden den Kartenerwerb zu ermöglichen. .Geschäftsbedingungen der Veranstalter vereinbartes Weiterveräußerungsverbot gelte nämlich nicht für private Käufer. Veräußere der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle, verhält er sich nicht vertragswidrig.
Sogar wenn auf dem Ticket ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag verboten ist, binde dies nicht den privaten Käufer und Weiterverkäufer. Auch für den Erwerber hat der Kauf keine rechtlichen Konsequenzen. Erwerber dürfen beim Kauf von einem privaten Verkäufer also auch nicht mit einem Stadionverbot belegt werden.
Fazit: es ist also davon auszugehen, dass hier Veranstalter und Ticketverkäufer gemeinsame Sache machen.
Es wäre interessant, hier den Verbraucherschutz bzw. Rechtssnwälte zu beauftragen in einer Massenklage. Wer hat das Geld und die Zeit dazu? Ich denke, dass es hier um eine Menge geprellter Fans/Konzertbesucher (auch von anderen Veranstaltungen) geht.