Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 559 Views | 09.06.2015 | 10:33 Uhr
geschrieben von Rüdiger Ruland

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Schlussrechnung immer noch nicht erhalten!

Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer: 14502913

Mein Gasversorgungsvertrag mit gas.de lief am 08.05.2015 aus.

Bis jetzt habe ich immer noch keine Schlussrechnung erhalten. Dies habe ich bereits bei gas.de angemahnt.

Darauf hin habe ich eine Standard-Mail von gas.de erhalten, in der auf den Netzbetreiber verwiesen wurde, der angeblich keinen Zählerstand übermittelt hat. Nach Rücksprache mit regionetz GmbH wurde der Zählerstand korrekterweise am 8.5.2015 übermittelt. Mein neuer Gas-Anbieter hat diesen Zählerstand ebenfalls erhalten.

Zusätzlich habe ich den Schlusszählerstand auf dem Kundenportal " https://kundenportal.gas.de" eingetragen.

Das ist das erste mal, dass wir Probleme mit dem Gasanbieter haben.

Da ich eine Rückzahlung erwarte, gehe ich von einer geschickten Geschäftspraxis von Gas.de aus, eine Nachforderung wäre die spätestens 3 Tagen nach Vertragsende in der Post.

Leider sehe ich mich nun gezwungen, für meine Forderung einen Rechtsbeistand zu beauftragen.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Korrekte Schlussabrechnung innerhalb einer Woche.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.06.2015 | 15:08
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Ruland,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben.

Als Lieferant müssen wir sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 § 40 EnWG spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.

Wie wir Ihnen heute morgen um 9.44 Uhr per E-Mail mitteilten, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den vom zuständigen Netzbetreiber gemeldeten Endzählerstand zur Schlussabrechnung heranzuziehen.

In Ihrer Kündigungsbestätigung vom 03.03.2015 baten wir Sie, Ihren Zählerstand vom 07.05.2015 Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen.

Ihr Netzbetreiber teilte uns soeben telefonisch mit, dass Sie dort keinen Zählerstand gemeldet haben. Daher erhielten wir von Ihrem Netzbetreiber keinen Zählerstand zur Abrechnung.

Ihr Netzbetreiber teilte uns mit, dass auch Ihrem neuen Lieferanten noch kein Zählerstand gemeldet wurde.

Wir teilten Ihrem Netzbetreiber Ihren an uns gemeldeten Zählerstand vom 06.05.2015 mit. Laut Ihrem Netzbetreiber wird der Zählerstand heute an uns und Ihren neuen Lieferanten gemeldet.

Sobald uns die Zählerstandsmitteilung vorliegt, werden wir Ihre Schlussabrechnung selbstverständlich unverzüglich erstellen und Sie per E- Mail informieren, dass Sie die Schlussabrechnung in Ihrem Kundenportal abrufen können.

Freundliche Grüße

Ihr gas.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.06.2015 | 17:09
von Rüdiger Ruland gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Beschwerdemanagement von gas.de hat den Vorgang innerhalb eines Tages nach dem Eintrag hier bearbeitet. Schade, dass die Beschwerde dafür notwendig ist.




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