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Im Jahr 2007 nahm mein Mann ein Immobiliendarlehen auf. Zur Eigennutzung. Im Jahr 2012 erlitt mein Mann einen Unfall. Da ich keine Vollmacht hatte, bat ich um Stundung. Der Sachbearbeiter sicherte mir diese zu. Als ich nichts mehr hörte, rief ich bei der Bank an. Da hieß es, man braucht noch Selbstauskuenfte und Einkommensteuererklaerungen. Diese sandte ich mit IQ Kurier zu und der Steuerberater fuhr sogar hin und gab diese persönlich ab. Auch ich gab sie selbst ab. Aber die Bank hat nichts erhalten.

Die Sachbearbeiterin S. trieb die Immobilie in die Versteigerung. Mit der Begründung wir würden nicht mitarbeiten. Wir beschwerten uns beim Vorstand über die Sachbearbeiterin. Aber der Vorstand verwies nur auf die Sachbearbeiterin, über die wir uns beschwert hatten. Ein Witz!

Der Vorstand weigert sich sich persönlich um die Beschwerde zu kümmern. Mittlerweile hatten wir einen Investor. Der wollte alle Forderungen zahlen. Die Bank verweigerte jedoch die Auskunft der genauen Forderungen. Sie gab nur eine ungenaue Aufstellung. Die Bank bezweifelte sogar die Legitimation meines Mannes. Er musste sich extra ausweisen und eine Unterschriftenprobe abgeben. Man beachte: die Bank erkennt ihren Kunden nicht, meinen Mann. Mittlerweile kam der Versteigerungszeitpunkt immer näher. Die ZV wurde durchgeführt, jedoch der Zuschlag ausgesetzt, da die Bank erforderliche Auskünfte verweigerte. Der Notar benötigte allerdings immer noch die genaue Forderung. Auf Nachfrage sagte ein leitender Mitarbeiter der Bank: "Sie bekommen keine Zahlen. Nicht Sie und niemand. Wir wollen den Zuschlag." Den Zuschlag erhielt auch eine Dame, welche in der Nähe der Bank-Heimat wohnt, nämlich K. in der Nähe von Augsburg. Die ZV verlief merkwürdig: es steigerten hauptsächlich zwei Personen: die Mitarbeiterin der Bank, S., die die Versteigerung betrieb und die nie Unterlagen bekam, und die Dame, die dann auch den Zuschlag erhielt.

Der Rechtspfleger sagte hinterher die Bank habe gesagt sie hätte nie den Vertrag zwischen meinem Mann und dem Investor gesehen, obwohl wir diesen vorgelegt hatten. Es ist wohl so, dass die Bank den Zuschlag fuer ihren Kunden wollte. Denn die Bank haette die Forderung schon lange beglichen gehabt durch den Investor. Nur so ist die Verweigerungshaltung der Bank zu verstehen. Die Immobilie diente als Alterswohnsitz und zur Altersversorgung. Der Bietbetrag war 1,3 Mio Euro. Auf dem Markt hätten wir 1,7 Euro erhalten. Wir haben nun einen Schaden von 390.000 Euro.





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