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Seit 2012 bin ich Besitzer einer MultiPlusmaximo-Police der Zurich Insuranve plc Versicherung. Hier hat die Versicherung eine Umfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherung in einer Police zusammengefast.

Seit 2012 hat sich der Preis um rund 20%/Monat erhöht. 2017 habe ich dann von meinen Sonderkündigungsrecht, aufgrund von Preiserhöhung, Gebrauch gemacht. Doch siehe da, aus einer Police (Singular) werden auf einmal Einzelpolicen (Plural), die auch einzeln gekündigt werden müssen. Somit würden, nach Angaben des Versicherungsvertreters, die Unfall und Hausrat noch ein Jahr weiterlaufen.

Ich habe anschließend die Versicherungsagentur der Zuricher-Versicherung in Erfurt angerufen und dem Versicherungsvertreter, der mir dieses Produkt verkauft hat, meine Absicht die gesamte Police zu kündigen erklärt. Allen Erklärungen zum Trotz, pünktlich Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten, der zu meinem Erstaunen eine weitere Preiserhöhung enthielt. Diesen Bestandteil der AGB zum Versicherungsschein erachte ich persönlich bereits als Sittenwidrig.

Reagiert der Kunde auf eine Preiserhöhung mit Kündigung der betroffenen Versicherungsbestandteile, erhöht die Zuricher halt den Preis, der Ihrer Meinung nach weiterbestehenden Versicherungsbestandteile. 2018 nun das gleiche Spielchen, erst eine Versicherung erhöhen usw. Nach Kündigung erst mal fleißig gesamten Betrag abgebucht.

Auf meine Anfrage hin, hat die Zuricher meine Kündigung gefunden und bearbeitet. Grund hierfür, weil die Zuricher "zu viel zu tun hat". Auf einen Nachtrag zum Versicherungsschein warte ich heute noch.

2019 hat mir der Versicherungsvertreter nun auch ein Kündigungsschreiben zugesandt, damit ich die letzte Versicherung meiner "MultiPlusmaximo-Police" richtig Kündigen kann. (Multi bedeutet Viele, ich hoffe die Ironie dahinter ist erkennbar) 2017 war die Versicherungsagentur zu dieser Serviceleistung noch nicht in der Lage. Aber Mahnungen und Drohungen das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, das schaft die Zurich-Versicherung. (bei 58,84€ Beitragsforderung)

Ich dachte immer so ein Versicherungsschein regelt solche Nebensächlichkeiten wie Versicherungsart, Beitragshöhe und Zahlungsweise. Wie soll der Kunde denn im Schadenfall seine Ansprüche gelten machen? Ohne aktuellen Versicherungsschein. (2017 hat das mit dem Nachtrag zum Versicherungsschein wenigstens noch geklappt)

Auf erneute Anfrage bei der Versicherungsagentur in Erfurt, habe ich die Antwort erhalten, die Zuricher hat nichts falsch gemacht. Wo Versicherungsschein bleibt, oder noch einmal zuschicken, kein Wort.

Fazit: Bei diesem Produkt der Zuricher-Versicherung, wird dem Kunden schon in der Überschrift etwas vorgemacht und Preiserhöhungen mit juristischen Tricks (in den AGB´s enthalten) durchgesetzt. Naja ich werde jetzt erst einmal, 88,26 € überweisen (halber Jahresbetrag für Unfallversicherung), vielleicht bekommen davon die richtigen Mitarbeiter Ihre Boni und ich meine Unterlagen.





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