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Dieses Jahr habe ich mir ein Samsung Galaxy J5 bei Otto bestellt.

Zunächst war ich mit dem Gerät sehr zufrieden, vor circa zwei Wochen ist dann aber aus unerklärlichen Gründen ein Displayfehler aufgetreten.

Das Display hat sich langsam schwarz gefärbt und lies sich bald auch nicht mehr anschalten.

Daraufhin habe ich den Kundenservice telefonisch kontaktiert.

Hier wurde ich fälschlicherweise direkt an Samsung verwiesen, die mir dann nochmal ausdrücklich mitteilten, dass der Verkäufer zuständig ist.

Otto hat mir dann schlussendlich die Adresse der Reparaturfirma geschickt.

Für die Datensicherung soll ich knapp 50,00 € bezahlen, ärgerlich aber noch begründbar.

Jetzt habe ich die Info erhalten, dass es sich nicht um einen Garantiefall handle, da das Handy diesen Fehler durch eine mechanische Beschädigung erhalten habe.

Ich habe dieses Handy weder fallengelassen, noch gedrückt, gebogen, . .

Ferner scheint dieser Fehler öfter aus heiterem Himmel aufzutauchen. Vermutlich handelt es sich um einen Produktionsfehler o. ä. Ich bin sehr verärgert, vor allem, weil ich das Handy noch keine sechs Monate besitze, von daher erwarte ich eine Garantieübernahme. Die Behauptung, dass ich das Handy beschädigt habe, wirkt eher wie eine Standardfloskel, vor allem, da das Handy äußerlich überhaupt keine Schäden hat.

So könnte ich genauso behaupten, dass die Firma das Telefon fallengelassen hat und trotzdem kann der Fehler schon bestanden haben. Und hier liegt die Beweislast eben beim Verkäufer.





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