Habe im September eine Video-Funk-Türklingel erhalten. Da Diese defekt war, habe ich den Kauf widerrufen und bat um einen Rücksendeschein. Die Ware wurde zurückgesendet.
Heute - nach sieben Wochen - erhalte ich eine Zahlungsaufforderung. Die Versandkosten muss ich zuzüglich Mahngebühr sofort zahlen.
Laut meiner Rechtsberatung dürfen in dem Fall die Versandkosten dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Ausnahmen bestehen nur bei Expresszuschlägen und beim Teilwiderruf.