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Ich habe im Juli 2018 über das Vergleichsportal Verivox einen Stromliefervertrag (Bonuswunder) mit der Wunderwerk AG abgeschlossen. Bereits den sogenannten Sofortbonus, der nach 60 Tagen gezahlt werden sollte, musste ich 8 Monate nach Vertragsbeginn anmahnen, er wurde aber anschließend überwiesen.
Als dann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer und fristgerechter Kündigung im Oktober 2019 die Schlussrechnung kam, war der vertraglich vereinbarte Neukundenbonus (ca. 165,00€) nicht berücksichtigt. Meine entsprechende Beanstandung wurde per E-Mail abgelehnt mit Verweis auf die Einspeisung einer Photovoltaik (AGB).
Mein nochmaliges Studieren der Wunderwerk AGB (gültig zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns!) ergab keinen Hinweis auf Ausschluss einer Photovoltaik, sondern nur auf private und nicht kommerzielle Nutzung der gelieferten Energie.
Ich habe den von Wunderwerk gelieferten Strom ausschließlich privat genutzt, was durch die getrennten Zähler nachweisbar ist und ich speise auch die erzeugte Energie meiner kleinen PV-Anlage (4,55kWp) nur ins öffentliche Netzt ein und nicht zum Eigenverbrauch.
Mehrmalige Kommunikation per E-Mail und selbst das Einschalten eines Mediators meiner Rechtsschutzversicherung brachte bisher keinen Erfolg, es bleibt wohl nur der Rechtsweg.





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