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Ich möchte Ihnen hiermit der Geschäftsleitung nochmals Gelegenheit geben, die Mängel aufgrund nachfolgender Vorkommnisse unverzüglich zu beseitigen:

Meine Mutter ist herzkrank und schwerhörig, was der Heimleitung hinreichend bekannt ist. Des weiteren steht meine Mutter vor einer OP. Das bedeutet, dass ihre noch gegenwärtige relativ gute Verfassung physisch und psychisch weiter stabilisiert werden muss, damit sie die OP gut bewältigen und danach weiter Verbesserung ihrer Lebensqualität erfahren kann.

Die Heimleitung verhält sich in vehementer Weise kontraproduktiv.

Aufgrund der massiven Verhinderung von Besuchen seitens der Heimleitung, vertreten durch Geschäftsvorsitzender u. Geschäftsführerin mit Sitz in Oschatz, werden die Grundrechte meiner Mutter ausgehebelt, da ihr auch ein Spaziergang im hauseigenen Garten/Hof mit meiner Person am 24.10.2020 im Beisein einer Zeugin wiederholt verboten wurde. Meine Mutter wird einfach weg gesperrt.

Im Einzelnen, Ereignis vom 11.08.2020: Meine Mutter hatte gegen 0:15 Uhr fast eine dreiviertel Stunde vergeblich versucht, eine Pflegekraft im Heim durch rufen und telefonieren aufgrund eines notwendigen Toilettenganges zu kontaktieren. Schließlich wusste sie sich nicht mehr anders zu helfen, als die Polizei zu rufen. Die Heimleitung stellt diesen Vorfall und die Unannehmlichkeiten als Verschulden meiner Mutter dar.

Ereignis vom 14.08.2020: Es sollte angeblich ein Gespräch zum Ereignis vom 11.08.20 sein. Darin werden Unterstellungen gegen meine Person gemacht, wie z. B. Zitat: "... fühlten uns von ihnen stark bedrängt, nicht nur verbal ... ". Die Heimleitung war zu keiner Annahme von berechtigter Kritik bereit, um eine gemeinsame Einigung zu erzielen.

Ein Sensibilisieren bzgl. der Problematik, dass meine Mutter auch schwer hört, um mit entsprechender Kompetenz und Einfühlungsvermögen zu agieren, war nicht möglich.

Ereignis vom 24.10.2020: Auf Nachfrage wurde von der Pflegedienstleiterin ein wiederholtes Verbot zu einem Spaziergang im hausinternen Park mit meiner Mutter (Bewohnerin) ausgesprochen. Die Polizei wurde durch die Pflegedienstleiterin gerufen und traf wenig später ein. Beim Polizeigespräch zwischen meiner Person und der Pflegedienstleiterin bestritt sie vehement, dass sie ein Verbot für einen Spaziergang im hauseigenen Park aussprach. Das Verbot wurde auch durch eine Zeugin gegenüber der Polizei bestätigt.

Vielleicht ist der Heimleitung nicht klar, dass daraus eine prekäre physische und psychische Situation für meine Mutter als Bewohnerin entstehen wird, was keinesfalls zur weiteren Gesundung beiträgt, sondern vielmehr eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes meiner Mutter bewirkt.

Auch die neuen Besuchsregelungen: Besuch von einer Person einmal in der Woche, in der Zeit von Dienstag, Donnerstag und Freitag 13-14 Uhr, Montag + Mittwoch 15:30 Uhr - 17 Uhr sind für berufstätige Personen unmöglich einzuhalten.





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